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   BFH, 24.01.2001 - I R 33/00   

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https://dejure.org/2001,9115
BFH, 24.01.2001 - I R 33/00 (https://dejure.org/2001,9115)
BFH, Entscheidung vom 24.01.2001 - I R 33/00 (https://dejure.org/2001,9115)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 2001 - I R 33/00 (https://dejure.org/2001,9115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterstützungskasse - Eingetragener Verein - Deckungskapital - Körperschaftsteuerbefreiung

  • Judicialis

    EStG § 4d; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3; ; KStG § 6 Abs. 5; ; KStG § 6 Abs. 6; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b Satz 1; ; KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. e

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3 § 6 Abs. 5, 6
    Unterstützungskasse, Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KStG § 5 Abs 1 Nr 3
    Körperschaftsteuer; Unterstützungskasse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2001, 1300
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.08.1998 - I R 92/95

    Bildung von Pensionsrückstellungen

    Auszug aus BFH, 24.01.2001 - I R 33/00
    Sie kann sich vielmehr nur auf das arbeitsrechtliche Grundverhältnis zwischen der S und den betroffenen Rentnern (vgl. § 4 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung vom 19. Dezember 1974 --BetrAVG--) und in diesem Zusammenhang unter Umständen auf den bilanziellen Ausweis der von der S gemäß § 6a EStG gebildeten Pensionsrückstellung auswirken (vgl. insoweit für den hier gegebenen Fall des Schuldbeitritts Höfer, Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung, Band II Steuerrecht, 3. Aufl., Rz. 59; vgl. auch für den Fall einer sog. hintereinander geschalteten Versorgung Senatsurteil vom 19. August 1998 I R 92/95, BFHE 187, 12, BStBl II 1999, 387).
  • BFH, 05.11.1992 - I R 61/89

    Rechtsfähige Versorgungseinrichtungen als Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 24.01.2001 - I R 33/00
    Es verhält sich insoweit im Ergebnis nicht anders als in Bezug auf die Einstandspflicht des Arbeitgebers für die Kassenleistungen (vgl. dazu Senatsurteil vom 5. November 1992 I R 61/89, BFHE 169, 369, BStBl II 1993, 185; Höfer, a.a.O., Band I Arbeitsrecht, 4. Aufl., Rz. 103 ff., 172 ff., m.w.N.; Bott in Arthur Andersen, a.a.O., § 5 Rz. 65, m.w.N.; im Ergebnis anderer Ansicht Jost in Dötsch/Eversberg/Jost/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 5 KStG Rz. 22).
  • BFH, 18.07.1990 - I R 22/87

    Unterstützungskassen; zu Fragen der sozialen Einrichtung i. S. des § 5 Abs. 1 Nr.

    Auszug aus BFH, 24.01.2001 - I R 33/00
    Da Unterstützungskassen im Unterschied zu Pensionskassen nicht dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterfallen, das in seinem § 5 Abs. 2 die Aufstellung eines Geschäftsplans vorschreibt, reicht es aus, wenn die Kasse ihren sozialen Charakter durch eine Satzung oder einen Leistungsplan sichert (Senatsurteil vom 18. Juli 1990 I R 22-23/87, BFHE 161, 379, BStBl II 1990, 1088).
  • FG Niedersachsen, 19.10.1999 - 6 K 364/96

    Befreiung von der Körperschaftsteuer zugunsten rechtsfähiger Unterstützungskassen

    Auszug aus BFH, 24.01.2001 - I R 33/00
    Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 805 abgedruckt.
  • BFH, 26.11.2014 - I R 37/13

    Überdotierung einer Gruppenunterstützungskasse; kassenbezogene Beurteilung -

    Das Rechtsfähigkeitserfordernis will aber nicht nur allgemein das Kassenvermögen und die Versorgungsleistungen sichern, sondern zur Erreichung dieses Zwecks auch die Trennung des Kassenvermögens von dem Vermögen der Trägerunternehmen gewährleisten (Senatsurteil vom 24. Januar 2001 I R 33/00, BFH/NV 2001, 1300).
  • BFH, 12.06.2002 - XI R 28/01

    Zuwendungen an Unterstützungskasse; Betriebsausgaben

    Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. Januar 2001 I R 33/00 (BFH/NV 2001, 1300) sei eine Unterstützungskasse auch bereits im Stadium vor Eintragung als rechtsfähig zu behandeln.

    Das BFH-Urteil in BFH/NV 2001, 1300 sei nicht anwendbar.

    Entgegen der Auffassung des FA sind die Erwägungen, die der BFH in dem Urteil in BFH/NV 2001, 1300, angestellt hat, auf den Streitfall übertragbar.

  • BFH, 11.05.2023 - V R 1/21

    Keine Steuerbefreiung für eine Pensionskasse, die im Rahmen eines

    Ob und --gegebenenfalls-- in welchem Umfang ein anderer Rechtsträger durch Leistungen der Pensionskasse von eigenen Leistungen befreit wird, ist keine Frage, die den Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse berührt (vgl. BFH-Urteil vom 24.01.2001 - I R 33/00, BFH/NV 2001, 1300, unter II.2.).
  • FG Baden-Württemberg, 06.09.2001 - 6 K 20/98

    Voraussetzungen für die Steuerbefreiung von Unterstützungskassen

    Nur so kann dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers entsprochen werden, durch eine interne bindende Regelung den sozialen Charakter der Unterstützungskasse festzuschreiben (BFH-Urteil vom 24. Januar 2001, I R 33/00 n.v. und vom 18. Juli 1990 I R 22- 23/87, BStBl II 1990, 1088 ).
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