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   BFH, 06.08.2007 - VII B 108-109/06, VII B 108/06, VII B 109/06   

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https://dejure.org/2007,12473
BFH, 06.08.2007 - VII B 108-109/06, VII B 108/06, VII B 109/06 (https://dejure.org/2007,12473)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2007 - VII B 108-109/06, VII B 108/06, VII B 109/06 (https://dejure.org/2007,12473)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2007 - VII B 108-109/06, VII B 108/06, VII B 109/06 (https://dejure.org/2007,12473)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    Nachsteuer-VO § 1; ; Nachsteuer-VO § 3 Abs. 1; ; TabStG § 2 Abs. 1; ; TabStG § ... 2 Abs. 2; ; TabStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; TabStG § 4 Abs. 1 Nr. 3; ; TabStG § 31 Nr. 18; ; FGO § 69 Abs. 2 Satz 2; ; FGO § 69 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweiliger Rechtsschutz; Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der auf § 31 Nr. 18 TabStG gestützten Nachsteuer-Verordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2007, 2358
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Nach der Rechtsprechung des BFH kann die Anordnung einer Sicherheitsleistung im Rahmen eines Rechtsbehelfs gegen die Entscheidung, mit der eine Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung angeordnet worden ist, mit der Begründung angegriffen werden, sie sei zu Unrecht verlangt worden (BFH-Beschluss vom 20. Mai 1997 VIII B 108/96, BFHE 183, 174, und Birkenfeld in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 69 FGO Rz 416, m.w.N.).
  • BFH, 03.02.2005 - I B 208/04

    Ausschluss des Ausgleichs von Verlusten aus stillen Beteiligungen an

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Deshalb ist, wenn eine entsprechende Gefahr im konkreten Fall nicht besteht, für die Anordnung einer Sicherheitsleistung kein Raum; dies gilt unabhängig vom Grad der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFH/NV 2005, 625, und vom 29. Juni 1977 VIII S 15/76, BFHE 122, 516, BStBl II 1977, 726).
  • BFH, 29.11.1995 - X B 328/94

    Keine Klagebefugnis des Testamentsvollstreckers gegen an den Erben gerichteten

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dient der Vermeidung von Steuerausfällen (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, und vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322, 327, m.w.N.).
  • EuGH, 10.11.2005 - C-197/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Gerade die im Handel als Sticks bezeichneten Tabakstränge, die Deutschland im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Nachsteuer-Verordnung als Feinschnitt besteuerte, bildeten Anlass zu dem von der Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren, das mit der Feststellung des EuGH endete, Deutschland habe durch die Anwendung des Steuersatzes für Feinschnitt für selbst gedrehte Zigaretten auf die unter dem Namen "West Single Packs" verkauften Tabakstränge gegen das einschlägige Gemeinschaftsrecht verstoßen (vgl. EuGH-Urteil vom 10. November 2005 Rs. C-197/04, EuGHE 2005, I-9739).
  • BFH, 22.07.1977 - III B 34/74

    Die Aufhebung der Vollziehung ist auch bei "freiwilliger" Zahlung der Steuer

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Die freiwillige Zahlung steht der Aufhebung der Vollziehung, etwa durch Erstattung des gezahlten Betrages, nicht entgegen (BFH-Beschluss vom 22. Juli 1977 III B 34/74, BFHE 123, 112, BStBl II 1977, 838).
  • BFH, 22.12.1969 - V B 115/69

    Rechtmäßigkeit einer Steuerbefreiung von der Umsatzsteuer - Anordnung einer

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Die Anordnung einer Sicherheitsleistung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dient der Vermeidung von Steuerausfällen (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 1969 V B 115-116/69, BFHE 97, 240, BStBl II 1970, 127, und vom 29. November 1995 X B 328/94, BFHE 179, 222, BStBl II 1996, 322, 327, m.w.N.).
  • BFH, 18.09.2002 - IV S 3/02

    AdV, unmittelbarer Antrag beim BFH; KiSt, Nachzahlungs- und Säumniszinsen

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken, wobei die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe nicht überwiegen müssen, so dass eine Aufhebung der Vollziehung auch dann zu gewähren ist, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids später im Hauptsacheverfahren bestätigt werden sollte (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. September 2002 IV S 3/02, BFH/NV 2003, 187, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.1977 - VIII S 15/76

    Ernstlicher Zweifel - Ankauf von Wertpapieren - Private Vermögensverwaltung -

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Deshalb ist, wenn eine entsprechende Gefahr im konkreten Fall nicht besteht, für die Anordnung einer Sicherheitsleistung kein Raum; dies gilt unabhängig vom Grad der Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts (BFH-Beschlüsse vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFH/NV 2005, 625, und vom 29. Juni 1977 VIII S 15/76, BFHE 122, 516, BStBl II 1977, 726).
  • FG Hessen, 04.04.2006 - 7 V 243/06

    Nachversteuerung von sog. vorportioniertem Feinschnitt

    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    Die Antragstellerin schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen des FG an und verweist ergänzend auf einen Beschluss des Hessischen FG vom 4. April 2006 7 V 243/06, in dem ernsthafte Zweifel hinsichtlich der Gemeinschaftsrechtskonformität der Nachsteuer-Verordnung dargelegt werden.
  • BVerfG, 02.05.1985 - 2 BvR 285/85
    Auszug aus BFH, 06.08.2007 - VII B 108/06
    c) Da bereits die vorgenannten Erwägungen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts begründen und die Aufhebung der Vollziehung als geboten erscheinen lassen, bedarf es im summarischen Verfahren keiner näheren Ausführungen darüber, ob die Vorentscheidung auch deshalb zu bestätigen ist, weil ernsthafte Zweifel darüber bestehen, ob die Erhebung einer Nachsteuer auf Tabakwaren nach den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in der Tabakstrukturrichtlinie und der Richtlinie 92/12/EWG des Rates vom 25. Februar 1992 über das allgemeine System, den Besitz, die Beförderung und die Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABlEG Nr. L 76/1) überhaupt zulässig ist, ob der Gesetzgeber bei der Normierung der Ermächtigungsgrundlage das Bestimmtheitsgebot (Art. 80 Abs. 1 GG) in ausreichendem Maße beachtet hat und die eigentliche Entscheidung über die Erhebung einer Nachsteuer dem Verordnungsgeber überlassen durfte (in der Vergangenheit beruhte die Erhebung einer Nachsteuer regelmäßig auf gesetzlichen Bestimmungen; vgl. die Übersicht bei Förster, Die Verbrauchsteuern, S. 70 ff.) und ob --wie die Antragstellerin meint-- der Nachsteuerregelung eine echte und daher verfassungsrechtlich zu beanstandende Rückwirkung beizumessen wäre (vgl. zur Zulässigkeit einer angeordneten Rückwirkung bei der Erhebung von Nachsteuern BVerfG-Beschluss vom 2. Mai 1985 2 BvR 285/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1987, 93).
  • BFH, 06.02.2013 - XI B 125/12

    Aufhebung der Vollziehung eines dinglichen Arrests ohne Sicherheitsleistung -

    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für seine Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken, wobei die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe nicht überwiegen müssen, so dass eine Aufhebung der Vollziehung auch dann zu gewähren ist, wenn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides später im Hauptsacheverfahren bestätigt werden sollte (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. Juni 2002 V B 110/01, BFHE 199, 55, BFH/NV 2002, 1267; vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358; vom 8. September 2009 II B 63/09, BFH/NV 2010, 68).

    Solche Ausfälle können im Rahmen der Aufhebung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535; in BFH/NV 2007, 2358).

  • BFH, 18.02.2015 - V S 19/14

    Gutglaubensschutz beim Vorsteuerabzug - Vertrauensschutz bei

    Solche Ausfälle können vor allem dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535; vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358; vom 6. Februar 2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2014 - XI S 14/14

    AdV bei Vertrauen des vorsteuerabzugsberechtigten Leistungsempfängers auf die vom

    Solche Ausfälle können vor allem dadurch entstehen, dass der Steuerpflichtige im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. November 2004 V B 78/04, BFHE 208, 93, BStBl II 2005, 535; vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358; vom 6. Februar 2013 XI B 125/12, BFHE 239, 390, BStBl II 2013, 983, jeweils m.w.N.).
  • FG Hamburg, 31.10.2007 - IV 169/05

    Kostenrecht: Streitwert im AdV-Verfahren

    MitBeschluss vom 06.08.2007 (VII B 108/06) hatte der Bundesfinanzhof zum einen die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Senats vom 05.04.2006 als unbegründet zurückgewiesen und zum anderen auf die Beschwerde der Antragstellerin den Beschluss des Senats vom 05.04.2006 dahin geändert, dass die Anordnung der Sicherheitsleistung aufgehoben wurde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.06.2020 - 9 V 9266/19

    Bildung einer Rückstellung wegen Rekultivierung einer Tongrube - Ernstliche

    Solche Ausfälle können vor allem dadurch entstehen, dass der Kläger im Hauptsacheverfahren letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (vgl. nur BFH-Beschluss vom 6. August 2007 - VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358 m. w. N.).
  • FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09

    Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Nur einer solchen Entwicklung soll durch die Sicherheitsleistung vorgebeugt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2007 VII B 108-109/06, BFH/NV 2007, 2358).
  • FG München, 17.07.2014 - 14 V 3/14

    Kernbrennstoffsteuer

    Die Anordnung der Sicherheitsleistung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dient der Vermeidung von Steuerausfällen, die infolge einer Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen können, dass der Steuerpflichtige im Verfahren zur Hauptsache letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (BFH-Beschluss vom 6. August 2007 VII B 108 - 109/06 u. a., BFH/NV 2007, 2358; BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204).
  • FG München, 17.07.2014 - 14 V 10/14

    Kernbrennstoffsteuer

    Die Anordnung der Sicherheitsleistung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes dient der Vermeidung von Steuerausfällen, die infolge einer Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung vor allem dadurch entstehen können, dass der Steuerpflichtige im Verfahren zur Hauptsache letztlich unterliegt und zu diesem Zeitpunkt die Durchsetzung der Steuerforderung gefährdet oder erschwert ist (BFH-Beschluss vom 6. August 2007 VII B 108 - 109/06 u. a., BFH/NV 2007, 2358; BFH-Beschluss vom 3. Februar 2005 I B 208/04, BFHE 209, 204).
  • FG München, 13.07.2006 - 14 V 1069/06

    Aussetzung der Vollziehung bei ungeklärter Rechtslage; Zweifel an der

    Über die beim BFH unter dem Aktenzeichen VII B 108/06 anhängige Beschwerde ist noch nicht entschieden.
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