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   BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09   

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https://dejure.org/2009,16421
BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09 (https://dejure.org/2009,16421)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2009 - XI B 52/09 (https://dejure.org/2009,16421)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - XI B 52/09 (https://dejure.org/2009,16421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Bewirtung keine Nebenleistung zur steuerfreien Theaterleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen einer eng mit der Theaterleistung verbundenen steuerfreien Nebenleistung i.S.d. § 4 Nr. 20 Buchst. a Umsatzsteuergesetz 1999 ( UStG 1999) bei von Theatern getätigten sog. "Foyerumsätzen"

  • rechtsportal.de

    Vorliegen einer eng mit der Theaterleistung verbundenen steuerfreien Nebenleistung i.S.d. § 4 Nr. 20 Buchst. a Umsatzsteuergesetz 1999 ( UStG 1999) bei von Theatern getätigten sog. "Foyerumsätzen"

  • datenbank.nwb.de

    Abgabe von Speisen und Getränke keine mit der Theaterleistung verbundene Nebenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2010, 482
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.08.2005 - V R 20/03

    Umsatzsteuerpflicht der Abgabe von Speisen und Getränken in einem Musical-Theater

    Auszug aus BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09
    Ausgeschlossen von der in Abs. 1 Buchst. n vorgesehenen Steuerbefreiung sind nach Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, wenn sie zur Ausübung der Tätigkeiten, für die die Steuerbefreiung gewährt wird, nicht unerlässlich sind oder im Wesentlichen dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die im unmittelbaren Wettbewerb mit Tätigkeiten von Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 6/03, BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899; vom 18. August 2005 V R 20/03, BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910).

    Diese Rechtsprechung des V. Senats des BFH wurde mit Urteil in BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910 bestätigt.

    Entscheidend ist hierbei die Sicht des Durchschnittsverbrauchers (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910, m.w.N.).

    Die Abgabe von Speisen und Getränken ist zur Durchführung kultureller Dienstleistungen für die Theateraufführung unter optimalen Bedingungen nicht unerlässlich, auch wenn dies nach den heutigen Anforderungen an den äußeren Rahmen üblich ist und von den Besuchern erwartet wird (vgl. BFH-Urteil in BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910).

  • BFH, 21.04.2005 - V R 6/03

    Bewirtungsleistungen als steuerfreie Nebenleistung eines Theaters

    Auszug aus BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09
    Ausgeschlossen von der in Abs. 1 Buchst. n vorgesehenen Steuerbefreiung sind nach Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 77/388/EWG Dienstleistungen und Lieferungen von Gegenständen, wenn sie zur Ausübung der Tätigkeiten, für die die Steuerbefreiung gewährt wird, nicht unerlässlich sind oder im Wesentlichen dazu bestimmt sind, der Einrichtung zusätzliche Einnahmen durch Tätigkeiten zu verschaffen, die im unmittelbaren Wettbewerb mit Tätigkeiten von Mehrwertsteuer unterliegenden gewerblichen Unternehmen durchgeführt werden (vgl. BFH-Urteile vom 21. April 2005 V R 6/03, BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899; vom 18. August 2005 V R 20/03, BFHE 211, 85, BStBl II 2005, 910).

    Steuerfrei nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind daher nur die Umsätze eines Theaters aus typischen Theaterleistungen einschließlich der üblicherweise damit verbundenen Nebenleistungen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899, m.w.N.).

    Die Steuerbefreiung für derartige Umsätze ist nach Art. 13 Teil A Abs. 2 Buchst. b Spiegelstrich 2 der Richtlinie 77/388/EWG ausgeschlossen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899).

    Dies gilt auch dann, wenn die Abgabe --wie im Streitfall-- nur an Theaterbesucher erfolgt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899 für die Abgabe von Speisen und Getränken an Theaterbesucher im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft).

  • BFH, 14.05.1998 - V R 85/97

    Gastronomieumsätze bei Theatervorstellungen

    Auszug aus BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09
    Der V. Senat des BFH hat unter ausdrücklicher Aufgabe der vorgenannten Rechtsprechung mit Urteil vom 14. Mai 1998 V R 85/97 (BFHE 186, 151, BStBl II 1999, 145) entschieden, dass die Leistungen durch Abgabe von Speisen und Getränken keine steuerbefreiten Nebenleistungen zur Theatervorstellung seien, wenn das Theater durch sie nach ihrer Bestimmung zusätzliche Einnahmen erziele und es diese Leistungen im unmittelbaren Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen wie Gaststätten oder Restaurants ausführe.
  • BFH, 23.03.2009 - XI B 89/08

    Leistungsaustausch durch entgeltlichen Verzicht auf Grundstücksbebauung -

    Auszug aus BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09
    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den Bundesfinanzhof (BFH) geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.1988 - X R 11/82

    Umfang der Umsatzsteuerbefreiung für Theaterleistungen nach § 4 Nr. 20 Buchst. a

    Auszug aus BFH, 07.12.2009 - XI B 52/09
    Die noch im Urteil des X. Senats des BFH vom 18. Mai 1988 X R 11/82 (BFHE 153, 459, BStBl II 1988, 799) vertretene Auffassung, dass die Lieferung von Speisen und Getränken als steuerfreie Nebenleistung gemäß § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG anzusehen sei, wenn das Theater --wie im Streitfall-- die Waren in unmittelbarem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit einer typischen Theaterleistung ausschließlich an Theaterbesucher zum Verzehr an Ort und Stelle abgebe und der Verkauf an andere Personen ausgeschlossen sei, ist inzwischen überholt.
  • BFH, 04.05.2011 - XI R 44/08

    Weder Umsatzsteuerbefreiung noch ermäßigter Steuersatz für die Inszenierung einer

    (1) Nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG sind in Bezug auf ein Theater nur solche Umsätze steuerfrei, die für dessen Betrieb unter Einschluss der damit üblicherweise verbundenen Nebenleistungen typisch sind (vgl. BFH-Beschluss vom 7. Dezember 2009 XI B 52/09, BFH/NV 2010, 482; BFH-Urteil vom 21. April 2005 V R 6/03, BFHE 210, 479, BStBl II 2005, 899).
  • BFH, 29.03.2016 - XI B 77/15

    Zum Vertrauensschutz bei Ausfuhrlieferungen

    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärbar sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2009 XI B 52/09, BFH/NV 2010, 482, unter a, Rz 3; vom 4. Oktober 2012 XI B 46/12, BFH/NV 2013, 273, Rz 17; vom 20. Februar 2014 XI B 85/13, BFH/NV 2014, 828, Rz 11; vom 19. Dezember 2014 XI B 12/14, BFH/NV 2015, 534, Rz 17).

    An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 23. März 2009 XI B 89/08, BFH/NV 2009, 976, unter 1., Rz 2; in BFH/NV 2010, 482, unter a, Rz 3; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 18.10.2023 - XI B 41/23

    Reichweite der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG im Falle des

    Eine Steuerbefreiung ist ausgeschlossen, wenn die Leistung zur Durchführung kultureller Dienstleistungen nicht unerlässlich ist, auch wenn sie nach den heutigen Anforderungen an den äußeren Rahmen üblich ist und von den Besuchern erwartet wird (vgl. BFH-Beschluss vom 07.12.2009 - XI B 52/09, BFH/NV 2010, 482, unter b; s. aus unionsrechtlicher Sicht auch EuGH-Urteil Ygeia vom 01.12.2005 - C-394/04 und C-395/04, EU:C:2005:734, Rz 25, 27 f., zu Krankenhausbehandlungen).
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