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   BFH, 26.11.2009 - III R 40/07   

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https://dejure.org/2009,1643
BFH, 26.11.2009 - III R 40/07 (https://dejure.org/2009,1643)
BFH, Entscheidung vom 26.11.2009 - III R 40/07 (https://dejure.org/2009,1643)
BFH, Entscheidung vom 26. November 2009 - III R 40/07 (https://dejure.org/2009,1643)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 5, § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

  • openjur.de

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    Steuerliche Einordnung von Kundenstamm und Know-how

  • Betriebs-Berater

    Zuordnung des Geschäftswerts zum Unternehmen oder zum Unternehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1 S. 5; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert oder selbstständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers; Steuerliche Anerkennung der Verpachtung von "Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf die Lieferanten" vom ...

  • rechtsportal.de

    EStG § 4 Abs. 1 S. 5; EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert oder selbstständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers; Steuerliche Anerkennung der Verpachtung von "Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf die Lieferanten" vom ...

  • datenbank.nwb.de

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbstständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert oder selbstständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers; Steuerliche Anerkennung der Verpachtung von "Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf die Lieferanten" vom ...

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    EStG § 4 Abs. 1 Satz 5, § 16 Abs. 1 Nr. 1
    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert, als selbstständig übertragbares immaterielles Wirtschaftsgut oder als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kundenstamm und Know-how als Geschäftswert?

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kundenstamm als persönliche Eigenschaft des Unternehmers?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 16 Abs 1, EStG § 34
    Betriebsunterbrechung; Betriebsveräußerung; Entnahme; Firmenwert

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 227, 460
  • BB 2010, 469
  • BB 2010, 684
  • BB 2011, 43
  • DB 2010, 367
  • BStBl II 2010, 609
  • BFH/NV 2010, 721
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, betreffend Apotheke; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, betreffend Betriebsaufspaltung; vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, betreffend Betriebsaufspaltung).

    Abgesehen von Sonderfällen wie z. B. der Begründung einer Betriebsaufspaltung oder der Realteilung folgt der Geschäftswert dem übertragenen Betrieb und kann nur mit diesem erworben werden (BFH-Urteile in BFHE 185, 230, und in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771).

    In diesem Falle wäre weiter zu prüfen, ob das Einzelunternehmen infolge der Verpachtung als Besitzunternehmen fortbestand (vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 185, 230, und in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, beide zur Zuordnung des Geschäftswertes bei Betriebsaufspaltungen).

  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/00

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z. B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 27. März 1996 I R 60/95, BFHE 180, 548, BStBl II 1996, 576, betreffend Apotheke; vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, betreffend Betriebsaufspaltung; vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, betreffend Betriebsaufspaltung).

    Abgesehen von Sonderfällen wie z. B. der Begründung einer Betriebsaufspaltung oder der Realteilung folgt der Geschäftswert dem übertragenen Betrieb und kann nur mit diesem erworben werden (BFH-Urteile in BFHE 185, 230, und in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771).

    In diesem Falle wäre weiter zu prüfen, ob das Einzelunternehmen infolge der Verpachtung als Besitzunternehmen fortbestand (vgl. auch die BFH-Urteile in BFHE 185, 230, und in BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771, beide zur Zuordnung des Geschäftswertes bei Betriebsaufspaltungen).

  • BFH, 24.03.1987 - I R 202/83

    Verdeckte Einlage eines Firmen- oder Geschäftswerts, der bei Veräußerung eines

    Auszug aus BFH, 26.11.2009 - III R 40/07
    Der Geschäftswert wird in diesem Fall dem Unternehmen entnommen, (teilweise) unentgeltlich übertragen und verdeckt in die GmbH eingelegt (BFH-Urteile vom 24. März 1987 I R 202/83, BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705; vom 18. Dezember 1990 VIII R 17/85, BFHE 163, 352, BStBl II 1991, 512; vom 16. Juni 2004 X R 34/03, BFHE 207, 120, BStBl II 2005, 378; vom 12. Dezember 2007 X R 17/05, BFHE 220, 107, BStBl II 2008, 579; vom 2. September 2008 X R 32/05, BFHE 224, 217, BStBl II 2009, 634).

    Die in dem somit eingelegten Geschäftswert enthaltenen stillen Reserven sind dann von ihm gemäß § 16 Abs. 3 EStG zu versteuern (BFH-Urteil in BFHE 149, 542, BStBl II 1987, 705, m. w. N.).

  • BFH, 15.06.2010 - X R 36/08

    Veräußerung eines Betriebs gegen Kaufpreisraten - Verpächterwahlrecht - Annahme

    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, die durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen (BFH-Urteile vom 25. November 1981 I R 54/77, BFHE 134, 434, BStBl II 1982, 189, und vom 26. November 2009 III R 40/07, BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).

    Wird gleichwohl für die Überlassung des "Geschäfts- oder Firmenwerts" ein Entgelt entrichtet, wird dieses für ein hiervon zu unterscheidendes immaterielles Wirtschaftsgut, wie z.B. Kundenstamm oder bestehende Geschäftsbeziehungen geleistet (BFH-Urteile in BFHE 122, 70, BStBl II 1977, 595, und in BFHE 137, 59, BStBl II 1983, 113; vgl. auch BFH-Urteil in BFHE 227, 460, BFH/NV 2010, 721).

  • FG Niedersachsen, 19.06.2013 - 4 K 12052/07

    Berechnung der Höhe des bei der Veräußerung eines Altenheims erzielten

    (BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 40/07, BFHE 227, 460, BStBl II 2010, 609).

    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern oder der Person des Unternehmers verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 40/07, BFHE 227, 460, BStBl II 2010, 609).

    Auch personenbezogene Gewerbebetriebe können einen Geschäftswert aufweisen, wenn die Gewinne nicht nur von der Person des Unternehmers abhängen (BFH-Urteil vom 26. November 2009, III R 40/07BFHE 227, 460, BStBl II 2010, 609 m.w.N.).

  • FG Niedersachsen, 01.12.2021 - 9 K 18/19

    Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch die unentgeltliche Übertragung eines

    (1) Es trifft zwar zu, dass der BFH im Urteil vom 26. November 2009 (III R 40/07, BStBl. II 2010, 609) entschieden hat, dass die Verpachtung von Kundenstamm und Know-how im Hinblick auf Lieferanten an eine GmbH steuerlich anzuerkennen sein könnte, wenn es sich nicht um den Geschäftswert handelt, sondern um ein oder mehrere immaterielle Wirtschaftsgüter des Einzelunternehmens, die selbstständig übertragen werden können.
  • FG Schleswig-Holstein, 19.02.2013 - 3 K 111/12

    Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabe und bloßer Betriebsverlegung bei einem

    Der Senat teilt die Auffassung des Klägers, dass auch der Kundenstamm wesentliche Betriebsgrundlage einer Handelsvertretung ist (vgl. BFH-Urteile vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609 und vom 17.07.2008, X R 40/07, BStBl II 2009, 43; vgl. auch BFH-Urteil vom 09.10.1996, XI R 71/95, BStBl II 1997, 236).
  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2020 - 3 K 8/20

    Firmenwert als wertbeeinflussender Faktor eines Geschäftsgrundstücks

    Er ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit diese durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens (z.B. Ruf, Kundenkreis, Organisation, usw.) gewährleistet erscheinen (BFH, Urteil vom 26.11.2009, III R 40/07, BStBl II 2010, 609).
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