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   BFH, 30.04.2013 - I B 151/12   

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https://dejure.org/2013,20620
BFH, 30.04.2013 - I B 151/12 (https://dejure.org/2013,20620)
BFH, Entscheidung vom 30.04.2013 - I B 151/12 (https://dejure.org/2013,20620)
BFH, Entscheidung vom 30. April 2013 - I B 151/12 (https://dejure.org/2013,20620)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

  • openjur.de

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht; Ansparrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 3, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116, FGO § 126 Abs 4, EStG § 7g Abs 4 S 2, EStG § 5 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG VZ 2005, EStG VZ 2006
    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

  • Bundesfinanzhof

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 3 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 FGO, § 126 Abs 4 FGO, § 7g Abs 4 S 2 EStG 2002
    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

  • Betriebs-Berater

    Formeller Bilanzzusammenhang auch bei Auflösung einer § 7g EStG-Rücklage

  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen Divergenz bei ausgelaufenem Recht - Ansparrücklage und formeller Bilanzenzusammenhang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Bildung von Ansparrücklagen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen und für die Erbringung von Bestandspflegeleistungen, da eine aufgezeigte Divergenz auf zwischenzeitlich ausgelaufenem Recht beruht

  • datenbank.nwb.de

    Rüge der Divergenz bei ausgelaufenem Recht; Bildung einer Ansparrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2014, 50
  • BFH/NV 2013, 1572
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 28.04.2005 - IV R 30/04

    Zur Auflösung einer überhöht gebildeten Ansparabschreibung

    Auszug aus BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
    Da dieser Art der Gewinnermittlung aber kein steuerbilanzieller Vermögensvergleich zugrunde liegt, ist es ausgeschlossen, die im bestandskräftig veranlagten Jahr 01 gebildete Ansparrücklage nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs bereits im Jahr 02 gewinnwirksam aufzulösen; vielmehr ist insoweit die Zwei-Jahres-Frist des § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 a.F. zu beachten (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322; vom 23. Juli 2009 X B 64/08, juris).
  • BFH, 19.06.2006 - I B 142/05

    NZB: Divergenz, ausgelaufenes Recht

    Auszug aus BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
    In einem solchen Fall ist eine Revisionszulassung nur dann i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO erforderlich, wenn von der Divergenz noch eine größere Anzahl von Fällen betroffen ist (Senatsbeschluss vom 19. Juni 2006 I B 142/05, BFH/NV 2006, 1692; Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz 65).
  • BFH, 31.03.2008 - VIII B 212/07

    Keine Nachholung der Auflösung einer Ansparrücklage in Jahren nach Ablauf des

    Auszug aus BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
    Da dieser Art der Gewinnermittlung aber kein steuerbilanzieller Vermögensvergleich zugrunde liegt, ist es ausgeschlossen, die im bestandskräftig veranlagten Jahr 01 gebildete Ansparrücklage nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs bereits im Jahr 02 gewinnwirksam aufzulösen; vielmehr ist insoweit die Zwei-Jahres-Frist des § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 a.F. zu beachten (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322; vom 23. Juli 2009 X B 64/08, juris).
  • BFH, 23.07.2009 - X B 64/08

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der

    Auszug aus BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
    Da dieser Art der Gewinnermittlung aber kein steuerbilanzieller Vermögensvergleich zugrunde liegt, ist es ausgeschlossen, die im bestandskräftig veranlagten Jahr 01 gebildete Ansparrücklage nach den Grundsätzen des Bilanzenzusammenhangs bereits im Jahr 02 gewinnwirksam aufzulösen; vielmehr ist insoweit die Zwei-Jahres-Frist des § 7g Abs. 4 Satz 2 EStG 2002 a.F. zu beachten (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteil vom 28. April 2005 IV R 30/04, BFHE 209, 496, BStBl II 2005, 704; BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322; vom 23. Juli 2009 X B 64/08, juris).
  • BFH, 18.12.2012 - I B 48/12

    Entsprechende Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der

    Auszug aus BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
    Im Übrigen kommt eine Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (hier: Divergenz) auch deshalb nicht in Betracht, weil die Vorschrift des § 126 Abs. 4 FGO im Nichtzulassungsverfahren entsprechend anzuwenden (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Dezember 2012 I B 48/12, BFH/NV 2013, 742, m.w.N.) und dem vorinstanzlichen Urteil im Hinblick auf die Geltung der Grundsätze des formellen Bilanzenzusammenhangs für die Frage der Auflösung der Ansparrücklagen nach § 7g EStG 2002 a.F. zuzustimmen ist.
  • FG Hessen, 22.08.2012 - 4 K 1620/10

    Auflösung der Rückstellung für Bestandspflege - Rückstellung für die zukünftige

    Auszug aus BFH, 30.04.2013 - I B 151/12
    Die Revision wurde vom Finanzgericht (FG) nicht zugelassen (Urteil des Hessischen FG vom 22. August 2012 4 K 1620/10).
  • BFH, 07.06.2016 - VIII R 23/14

    Übergang einer bestehenden Ansparabschreibung nach § 7g EStG a. F. im Wege der

    Die Rücklage ist, sofern sie am Ende des zweiten auf ihre Bildung folgenden Wirtschaftsjahres noch vorhanden ist, zu "diesem Zeitpunkt" gewinnerhöhend aufzulösen (BFH-Beschlüsse vom 31. März 2008 VIII B 212/07, BFH/NV 2008, 1322; vom 30. April 2013 I B 151/12, BFH/NV 2013, 1572).
  • FG Düsseldorf, 03.05.2022 - 6 K 3388/16

    Eintritt der Folge einer Erhöhung der Körperschaftsteuer bei Vornahme von

    Da die Grundsätze über den formellen Bilanzenzusammenhang auf die zutreffende Erfassung des Totalgewinns und hierbei insbesondere auf einen möglichst raschen periodenübergreifenden Fehlerausgleich zielen, vermag der Senat keine Gründe dafür erkennen, weshalb ein Fehlerausgleich nach den allgemeinen Regeln des formellen Bilanzenzusammenhangs dann nicht zum Tragen kommen sollte, wenn --wie von der Vorinstanz im Streitfall angenommen-- eine Ansparrücklage zu Unrecht gebildet worden ist" (BFH, Beschluss vom 30. April 2013 - I B 151/12 -, Rn. 8, juris).
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