Weitere Entscheidung unten: BFH, 27.07.1989

Rechtsprechung
   BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88   

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https://dejure.org/1989,5609
BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88 (https://dejure.org/1989,5609)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1989 - VIII R 64/88 (https://dejure.org/1989,5609)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1989 - VIII R 64/88 (https://dejure.org/1989,5609)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung einer Fristwahrung trotz entgegenstehendem Poststempel

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 577
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 28.02.1985 - VIII R 261/84

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Revisionsfrist

    Auszug aus BFH, 13.07.1989 - VIII R 64/88
    Solche Angaben hätten anhand geeigneter Beweismittel (wie z. B. einer eidesstattlichen Versicherung) glaubhaft gemacht werden müssen (BFH-Beschluß vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30).
  • BFH, 25.01.2022 - VI R 34/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13.07.1989 - VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 616).
  • BFH, 25.01.2022 - VI R 35/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13.07.1989 - VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 616).
  • BFH, 26.11.1998 - XI R 19/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Diese Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel --also solcher Beweismittel, aufgrund derer der Beweis sofort und unmittelbar erbracht werden kann (§ 155 FGO i.V.m. § 294 Abs. 2 ZPO; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 56 Anm. 52)-- glaubhaft zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und in BFH/NV 1993, 616).

    Vielmehr hätte es insoweit der Vorlage eines präsenten Beweismittels, also einer detaillierten eidesstattlichen Versicherung der A, bedurft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; in BFH/NV 1997, 137, sowie BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1993, 616, und in BFH/NV 1990, 577).

  • BFH, 25.01.2022 - VI R 36/19

    Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung unter Verwendung gespendeter

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschluss vom 13.07.1989 - VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1993, 616).
  • BFH, 09.03.1993 - VI R 60/90

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Versäumung der Revisionsbegründungsfrist

    Wird im Zusammenhang mit einem Wiedereinsetzungsantrag die fristgerechte Absendung eines beim Empfänger nicht eingegangenen Schriftstückes behauptet, ist im einzelnen darzulegen, wann und von wem es zur Post aufgegeben wurde (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, vom 28. Februar 1985 VIII R 261/84, BFH/NV 1986, 30 und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577).

    Die Angaben sind durch die Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (vgl. dazu z.B. BFH-Urteil vom 25. April 1988 X R 90/87, BFH/NV 1989, 110; BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1990, 577 und vom 28. Dezember 1989 VIII R 70/87, BFH/NV 1990, 714).

  • BFH, 04.05.2021 - VIII B 121/20

    Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Einwurfs einer angeblich auf dem Postweg

    Soweit unter Rz 13 des BFH-Beschlusses vom 15.05.2019 - XI R 14/17 (BFH/NV 2019, 924) und in den vom Kläger weiter angeführten BFH-Beschlüssen vom 28.02.1985 - VIII R 261/84 (BFH/NV 1986, 30, unter 2.) und vom 13.07.1989 - VIII R 64/88 (BFH/NV 1990, 577 [Rz 8]) die ständige Rechtsprechung des BFH referiert wird, die erforderlichen Angaben zum Posteinwurf der angeblich auf dem Postweg verlorengegangenen Sendung durch den Bevollmächtigten (oder Dritte) seien anhand geeigneter (präsenter) Beweismittel wie z.B. einer eidesstattlichen Versicherung, eines Postausgangsbuchs und eines Fristenkontrollbuchs glaubhaft zu machen, ist den Entscheidungen nicht die abstrakte Aussage zu entnehmen, diese Angaben könnten beim Einwurf durch den Bevollmächtigten stets allein mittels dessen eidesstattlicher Versicherung glaubhaft gemacht werden, ohne dass weitere präsente Beweismittel verlangt werden könnten.
  • BFH, 20.05.2011 - V S 10/11

    Anhörungsrüge - Wiedereinsetzung

    Dabei ist die Aufgabe zur Post vollständig zu schildern, d.h. es sind die Personen namentlich zu benennen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut waren (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298; vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und vom 19. Januar 1993 X R 82/92, BFH/NV 1993, 611).
  • BFH, 02.12.2014 - III B 36/14

    Anforderungen an die Substantiierung eines Wiedereinsetzungsantrags, der auf ein

    Beruft sich der Kläger darauf, dass das maßgebliche Schreiben auf dem Postwege verlorengegangen sei, sind insbesondere Angaben dazu erforderlich, zu welchem Zeitpunkt (Tag und Uhrzeit) der Briefumschlag von welcher Person und auf welche Weise (Einwurf in einen bestimmten Postbriefkasten) zur Post aufgegeben worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298; vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und vom 20. Mai 2011 V S 10/11, BFH/NV 2011, 1526).
  • BFH, 21.02.1995 - VIII R 76/93

    Nachschieben von Wiedereinsetzungsgründen nach Ablauf der Frist

    Die Angaben sind durch Vorlage präsenter Beweismittel glaubhaft zu machen (BFH-Beschlüsse vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, und in BFH/NV 1993, 616).
  • BFH, 19.01.1993 - X R 82/92

    Anforderungen an die Darstellungen des Antragsstellers im Rahmen des Antrags auf

    Zum anderen hätten die Einzelheiten der Aufgabe zur Post vollständig geschildert werden, d.h. vor allem die Person namentlich benannt werden müssen, die mit der weiteren Bearbeitung der Postausgänge an diesem Tag betraut war (vgl. BFH-Beschlüsse vom 12. April 1989 II B 197/88, BFH/NV 1990, 298, und vom 13. Juli 1989 VIII R 64/88, BFH/NV 1990, 577, sowie Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 25. Oktober 1990 VII ZB 9/90, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1991, 619, 620. Schließlich hätte die Vermutung, der Kläger habe das Versehen "offenbar" bemerkt und das Original (sogleich) an das FG weitergeleitet, durch eine bestimmte, präzise, mit genauen Zeitangaben versehene Darstellung des tatsächlichen Hergangs ersetzt werden müssen.
  • BFH, 25.04.2001 - I B 119/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist -

  • BFH, 12.08.1996 - VIII R 66/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Revisionsfrist

  • BFH, 08.07.1992 - II R 85/91

    Grunderwerbbesteuerung bei Verkauf eines unbebauten Grundstück im Zusammenhang

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Rechtsprechung
   BFH, 27.07.1989 - V B 117/87   

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https://dejure.org/1989,10232
BFH, 27.07.1989 - V B 117/87 (https://dejure.org/1989,10232)
BFH, Entscheidung vom 27.07.1989 - V B 117/87 (https://dejure.org/1989,10232)
BFH, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - V B 117/87 (https://dejure.org/1989,10232)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1990, 577
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 11.06.1987 - VIII B 16/87

    Anforderungen hinsichtlich der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BFH, 27.07.1989 - V B 117/87
    Eine entsprechende Bindung an die rechtliche Beurteilung aus dem ersten Rechtsgang ergibt sich auch für den BFH selbst, die nur dann nicht besteht, wenn nach der Zurückverweisung eine rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt oder im zweiten Rechtsgang ein anderer Sachverhalt zutage tritt (vgl. BFH-Beschluß vom 11. Juni 1987 VIII B 16/87, BFH/NV 1987, 803 m. w. N.; s. auch Gräber / Ruban, a. a. O., § 126 Anm. 24; Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 126 FGO Tz. 38).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 4/66

    Finanzgericht - Bundesfinanzhof - Erster Rechtsgang - Rechtliche Beurteilung -

    Auszug aus BFH, 27.07.1989 - V B 117/87
    Klärungsfähigkeit ist u. a. dann nicht gegeben, wenn der BFH aus verfahrensrechtlichen Gründen an einer Beantwortung der als grundsätzlich bedeutungsvoll angesehenen Rechtsfrage gehindert ist, z. B. bei Verfahren im zweiten Rechtsgang aufgrund seiner Bindung an die im ersten Rechtsgang vertretene Rechtsauffassung (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1968 V B 4/66, BFHE 91, 509, BStBl II 1968, 382, unter 1.; Gräber /Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 115 Anm. 10 m. w. N.).
  • BFH, 19.09.1985 - V R 20/84

    Nachträgliches Auffinden einer Vollmachtsurkunde

    Auszug aus BFH, 27.07.1989 - V B 117/87
    Da die erwähnten Ausnahmen nicht vorliegen, ist der erkennende Senat an seine rechtliche Beurteilung in dem im ersten Rechtsgang erlassenen Urteil vom 19. September 1985 V R 20/84 (BFH/NV 1986, 474) gebunden.
  • BFH, 21.05.1992 - V E 1/90

    Unrichtigkeit der Kostenschuldnerschafft als zulässige Einwendung im Rahmen einer

    Die hiergegen vom RA namens der Klägerin eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde wurde vom BFH mit Beschluß vom 27. Juli 1989 V B 117/87 (BFH/NV 1990, 577) zurückgewiesen.

    Die Klägerin wendet sich vielmehr dagegen, daß im Senatsbeschluß in BFH/NV 1990, 577 ihr die Kosten des die Nichtzulassungsbeschwerde betreffenden Verfahrens auferlegt worden sind, nicht dem - aus ihrer Sicht - vollmachtlos handelnden RA.

  • BFH, 24.05.2011 - X B 206/10

    Verpflichtung des FG zu weiteren Ermittlungen im zweiten Rechtsgang - Abweichung

    Geschieht dies nicht, ohne dass eine Ausnahme von der Bindungswirkung vorliegt, handelt es sich nicht um eine Divergenz, sondern um einen Verfahrensmangel, der mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision geltend gemacht werden kann (inzwischen ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Beschlüsse vom 10. Februar 2011 XI B 98/10, BFH/NV 2011, 864, und vom 28. Januar 2008 V B 63/07, nicht veröffentlicht, juris; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 7. Aufl., § 126 Rz 25; Bergkemper in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 126 FGO Rz 87, jeweils m.w.N.; anders noch Beschluss vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577; zweifelnd auch Rüsken in Beermann/Gosch, FGO § 126 Rz 114).
  • BFH, 08.07.1992 - II R 85/91

    Grunderwerbbesteuerung bei Verkauf eines unbebauten Grundstück im Zusammenhang

    Eine entsprechende Bindung an die rechtliche Beurteilung aus dem I.Rechtsgang ergibt sich auch für den BFH selbst, die nur dann nicht besteht, wenn nach der Zurückverweisung eine rückwirkende Gesetzesänderung oder eine Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung eintritt oder im II.Rechtsgang ein anderer Sachverhalt zutage tritt (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1989 V B 117/87, BFH/NV 1990, 577, m.w.N.).
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