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   BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88   

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https://dejure.org/1990,5406
BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88 (https://dejure.org/1990,5406)
BFH, Entscheidung vom 13.07.1990 - VI R 22/88 (https://dejure.org/1990,5406)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - VI R 22/88 (https://dejure.org/1990,5406)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufwendungen für einen zweitägigen Betriebsausflug als steuerpflichtiger Arbeitslohn der teilnehmenden Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1991, 228
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 06.02.1987 - VI R 24/84

    1. Aufwendungen für zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung als Arbeitslohn

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88
    Die Entscheidung des FG stehe, soweit es den zweitägigen Betriebsausflug angehe, im Widerspruch zu der neueren Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 6. Februar 1987 VI R 24/84, BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355).

    Darüber hinaus aber auch dann, wenn er - wie im Streitfall - einen zweitägigen Betriebsausflug mit Übernachtung veranstaltet (Urteil in BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355).

    Von denselben Erwägungen ist der Senat bereits im Urteil in BFHE 149, 172, BStBl II 1987, 355 ausgegangen, auf das er zur weiteren Begründung verweist.

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 170/82

    Übliche Zuwendungen im Rahmen einer Betriebsveranstaltung kein Arbeitslohn;

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88
    Zur Begründung führte es aus, die anläßlich der Veranstaltungen gewährten Zuwendungen seien kein Arbeitslohn, weil die Klägerin sie in ihrem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse getätigt habe (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, und VI R 82/83, BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532; vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529 und BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532) sind die bei einem jährlichen Betriebsausflug üblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für Beförderung und Bewirtung nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeitnehmer veranlaßt und die den Arbeitnehmern bei einer solchen Veranstaltung zufließenden Vorteile daher kein Arbeitslohn.

  • BFH, 22.03.1985 - VI R 82/83

    Beförderung zu und Bewirtung in Ausflugslokal bei jährlichem Betriebsausflug kein

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88
    Zur Begründung führte es aus, die anläßlich der Veranstaltungen gewährten Zuwendungen seien kein Arbeitslohn, weil die Klägerin sie in ihrem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse getätigt habe (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, und VI R 82/83, BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532; vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Senats (Urteile in BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529 und BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532) sind die bei einem jährlichen Betriebsausflug üblichen Aufwendungen des Arbeitgebers für Beförderung und Bewirtung nicht durch das individuelle Dienstverhältnis der teilnehmenden Arbeitnehmer veranlaßt und die den Arbeitnehmern bei einer solchen Veranstaltung zufließenden Vorteile daher kein Arbeitslohn.

  • BFH, 18.03.1986 - VI R 49/84

    Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen können Arbeitslohn sein, wenn für

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88
    Zur Begründung führte es aus, die anläßlich der Veranstaltungen gewährten Zuwendungen seien kein Arbeitslohn, weil die Klägerin sie in ihrem ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse getätigt habe (Hinweis auf die Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 22. März 1985 VI R 170/82, BFHE 143, 544, BStBl II 1985, 529, und VI R 82/83, BFHE 143, 550, BStBl II 1985, 532; vom 18. März 1986 VI R 49/84, BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575).

    Diese Annahme hat der Senat zum einen dann für gerechtfertigt gehalten, wenn der Arbeitgeber jährlich mehr als zwei Betriebsveranstaltungen mit Vorteilsgewährung durchführt (Urteil in BFHE 146, 262, BStBl II 1986, 575).

  • BFH, 03.06.1986 - IX R 2/79

    Lebenslängliche Versorgung gegen Verzicht auf Zugewinnausgleich als dauernde Last

    Auszug aus BFH, 13.07.1990 - VI R 22/88
    Der Senat hält es nicht für geboten, nach § 127 FGO das angefochtene Urteil aufzuheben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das FG zurückzuverweisen, da die Sache entscheidungsreif ist und die tatsächlichen Grundlagen hinsichtlich des Streitpunktes durch den neuen Bescheid nicht berührt werden (z. B. BFH-Urteil vom 3. Juni 1986 IX R 2/79, BFHE 146, 442, BStBl II 1986, 674).
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