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Rechtsprechung
   BFH, 11.08.1992 - VII B 80/92   

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https://dejure.org/1992,6558
BFH, 11.08.1992 - VII B 80/92 (https://dejure.org/1992,6558)
BFH, Entscheidung vom 11.08.1992 - VII B 80/92 (https://dejure.org/1992,6558)
BFH, Entscheidung vom 11. August 1992 - VII B 80/92 (https://dejure.org/1992,6558)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Nichterscheinen einer Zeugin trotz ordnungsgemäßer Ladung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 115
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 01.06.1988 - X B 41/88

    Zeugenbeweis - Ordnungsgeld

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII B 80/92
    Die vom FG gegen die als Zeugin ordnungsgemäß geladene, im Termin jedoch nicht erschienene Beschwerdeführerin ausgesprochene Auferlegung von Kosten und Ordnungsgeld, ersatzweise Ordnungshaft, ist gesetzlich zwingend vorgesehen (vgl. auch BFH, Beschluß vom 1. Juni 1988 X B 41/88, BFHE 153, 310f., BStBl II 1988, 838); sie unterbleibt oder entfällt nur, wenn der Zeuge glaubhaft macht, daß ihm die Ladung nicht rechtzeitig zugegangen ist, oder wenn sein Ausbleiben genügend entschuldigt ist oder nachträglich entschuldigt wird (§ 381 Abs. 1 ZPO).

    Einer besonderen Begründung, wie sie im Falle einer am oberen Bereich des Betragsrahmens orientierten Festsetzung gefordert wird (BFHE 153, 310, 312, BStBl II 1988, 838), bedurfte es hierfür nicht.

  • BFH, 10.11.1987 - V B 66/85

    Erhebung eines Ordnungsgeldes wegen unentschuldigten Ausbleibens eines Zeugen

    Auszug aus BFH, 11.08.1992 - VII B 80/92
    Die Beschwerde gegen die auf § 82 der Finanzgerichtsordnung (FGO) i.V.m. § 380 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung (ZPO) gestützte Vorentscheidung ist zwar zulässig (§ 380 Abs. 3 ZPO, § 128 Abs. 1 FGO; vgl. auch Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 10. November 1987 V B 66/85, BFH/NV 1988, 388), aber nicht begründet.

    Die Beschwerdeführerin hat ihr Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, denn die von ihr vorgetragenen Umstände sind nicht geeignet, ihr Ausbleiben als nicht pflichtwidrig erscheinen zu lassen (zu den in Betracht kommenden Entschuldigungsgründen etwa BFH/NV 1988, 388, m.N.).

  • BFH, 07.03.2007 - X B 76/06

    Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen nicht hinreichend entschuldigten

    Darauf, dass ihrer Bitte um Verzicht auf ein Erscheinen bei Gericht entsprochen werden würde, hätte die Beschwerdeführerin nicht vertrauen dürfen, solange eine ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Gerichts nicht vorlag (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115).
  • BFH, 16.12.2005 - VIII B 204/05

    Ausbleiben von Zeugen; Beschwerde gegen Ordnungsgeld

    Abgesehen davon, dass in solchen Fällen eine besondere Begründung durch das FG sogar entbehrlich ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115, 116, m.w.N.; vom 27. Juni 2002 III B 162/01, BFH/NV 2002, 1335, 1336) lassen die Erwägungen des FG keinerlei Ermessensfehler erkennen.
  • BFH, 19.08.2008 - II B 67/08

    Ordnungsgeld gegen nicht erschienenen Zeugen

    Da aber das FG im Streitfall bei der Höhe des Ordnungsgeldes das untere Viertel des Rahmens von 5 bis 1 000 EUR gemäß Art. 6 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch i.d.F. des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl I, 3574, 3578) nicht überschritten hat, bedurfte es wegen der Höhe des Ordnungsgeldes keiner weiteren Begründung (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115, sowie vom 25. Januar 1994 XI B 60/93, BFH/NV 1994, 733).
  • BFH, 27.06.2002 - III B 162/01

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Nichterscheinen im Beweistermin; Aufhebung des

    Die Höhe des Ordnungsgeldes liegt im Mittelbereich des in Art. 6 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vorgegebenen Rahmens (von 5 DM bis 1 000 DM), ohne dass die Bemessung in einem solchen Fall einer besonderen Begründung bedürfte (vgl. BFH-Beschluss vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115, 116, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.1994 - XI B 60/93

    Unentschuldigtes Ausbleiben eines Zeugen

    Einer besonderen Begründung bedurfte sie daher nicht (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. August 1992 VII B 80/92, BFH/NV 1993, 115).
  • BFH, 24.01.1995 - VII B 146/94

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fehlt für eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision das Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegen die angefochtene Vorentscheidung die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 2 FGO gegeben ist (vgl. z. B. die Senatsbeschlüsse vom 10. August 1992 VII B 105/91, BFH/NV 1993, 115, und vom 23. März 1994 VII B 38/94, BFH/NV 1994, 820).
  • BFH, 08.06.1993 - VII B 58/93

    Erstattung eines entrichteten Zolls für Kassengeräte ohne Lautsprecher

    Bei zulassungsfrei gegebener Revision wäre die Nichtzulassungsbeschwerde sogar mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (ständige Rechtsprechung; z.B. Senat, Beschluß vom 10. August 1992 VII B 105/91, BFH/NV 1993, 115).
  • BFH, 23.03.1994 - VII B 38/94

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Anfechtbarkeit einer

    Diese fehlt, weil die Vorentscheidung mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 2 FGO angefochten werden kann (vgl. z.B. Senat, Beschluß vom 10. August 1992 VII B 105/91, BFH/NV 1993, 115).
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Rechtsprechung
   BFH, 10.08.1992 - VII B 105/91   

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https://dejure.org/1992,25238
BFH, 10.08.1992 - VII B 105/91 (https://dejure.org/1992,25238)
BFH, Entscheidung vom 10.08.1992 - VII B 105/91 (https://dejure.org/1992,25238)
BFH, Entscheidung vom 10. August 1992 - VII B 105/91 (https://dejure.org/1992,25238)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 115
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.06.1992 - VII R 91/91

    Tarifierung von Herrenwindjacken aus Leinen

    Auszug aus BFH, 10.08.1992 - VII B 105/91
    Der Senat verweist auf seinen im Revisionsverfahren zwischen den Beteiligten ergangenen Vorlagebeschluß vom 25.Juni 1992 VII R 91/91, NV (Abschnitt 11, 1. Absatz).
  • BFH, 24.01.1995 - VII B 146/94

    Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats fehlt für eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision das Rechtsschutzbedürfnis, wenn gegen die angefochtene Vorentscheidung die zulassungsfreie Revision gemäß § 116 Abs. 2 FGO gegeben ist (vgl. z. B. die Senatsbeschlüsse vom 10. August 1992 VII B 105/91, BFH/NV 1993, 115, und vom 23. März 1994 VII B 38/94, BFH/NV 1994, 820).
  • BFH, 08.06.1993 - VII B 58/93

    Erstattung eines entrichteten Zolls für Kassengeräte ohne Lautsprecher

    Bei zulassungsfrei gegebener Revision wäre die Nichtzulassungsbeschwerde sogar mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig (ständige Rechtsprechung; z.B. Senat, Beschluß vom 10. August 1992 VII B 105/91, BFH/NV 1993, 115).
  • BFH, 23.03.1994 - VII B 38/94

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Nichtzulassungsbeschwerde bei Anfechtbarkeit einer

    Diese fehlt, weil die Vorentscheidung mit der zulassungsfreien Revision nach § 116 Abs. 2 FGO angefochten werden kann (vgl. z.B. Senat, Beschluß vom 10. August 1992 VII B 105/91, BFH/NV 1993, 115).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.08.1992 - XI S 5/92   

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https://dejure.org/1992,25262
BFH, 07.08.1992 - XI S 5/92 (https://dejure.org/1992,25262)
BFH, Entscheidung vom 07.08.1992 - XI S 5/92 (https://dejure.org/1992,25262)
BFH, Entscheidung vom 07. August 1992 - XI S 5/92 (https://dejure.org/1992,25262)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 115
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 24.08.1989 - IV B 59/89

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BFH, 07.08.1992 - XI S 5/92
    Anschluß an BFH-Beschluß vom 24. August 1989 IV B 59/89, m.w.N.
  • BFH, 16.02.1993 - XI S 20/92

    Anforderungen an die vorschriftswidrige Besetzung eines Gerichts

    Der Antragsteller beantragt die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) und die Beiordnung eines Rechtsanwalts für die Wiederaufnahme des Verfahrens XI S 5/92.

    Der Antragsteller macht nunmehr im wesentlichen geltend, der Beschluß vom 7. August 1992 XI S 5/92 sei rechtswidrig.

    Dem Antragsteller kann für die begehrte Wiederaufnahme des Verfahrens XI S 5/92 keine PKH gewährt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet (§ 142 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i.V.m. § 114 ZPO).

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

    Vielmehr hat ein mit dieser Begründung angefochtenes Urteil Bestand, wenn die Richterablehnung bei ordnungsgemäßer Bescheidung in der Sache keinen Erfolg hätte haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 -, juris Rn. 10; BFH, Beschl. v. 07. August 1992 - XI S 5/92 -, juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung

    Vielmehr hat ein mit dieser Begründung angefochtenes Urteil Bestand, wenn die Richterablehnung bei ordnungsgemäßer Bescheidung in der Sache keinen Erfolg hätte haben können (vgl. BVerwG, Urt. v. 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 -, juris Rn. 10; BFH, Beschl. v. 7. August 1992 - XI S 5/92 -, juris Rn. 14).15 Gemessen daran liegt ein Verfahrensfehler i. S. v. § 124a Abs. 2 Nr. 5 VwGO nicht vor.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2007 - L 1 B 64/06
    Soweit dies nicht dem Willen und der Rechtsansicht des Klägers entspricht, kann daraus selbst dann kein Ablehnungsgrund hergeleitet werden, wenn die Interpretation und Rechtsauffassung unzutreffend wäre (und sich aus der Handhabung ein Verfahrensverstoß ergeben sollte; so ausdrücklich Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluss vom 7. August 1992, Az: XI S 5/92, aufgenommen in juris).
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