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Rechtsprechung
   BFH, 24.01.1992 - III R 75/90   

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https://dejure.org/1992,8308
BFH, 24.01.1992 - III R 75/90 (https://dejure.org/1992,8308)
BFH, Entscheidung vom 24.01.1992 - III R 75/90 (https://dejure.org/1992,8308)
BFH, Entscheidung vom 24. Januar 1992 - III R 75/90 (https://dejure.org/1992,8308)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 129
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 07.12.1990 - III R 88/88

    Bauantrag als maßgeblicher Zeitpunkt des Beginns der Herstellung auch dann, wenn

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 75/90
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist in diesem Zusammenhang eine Identität zwischen dem geplanten und dem tatsächlich errichteten Gebäude nur dann zu verneinen, wenn dieses gegenüber dem in dem ursprünglichen Bauantrag ausgewiesenen Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454, und vom 7. Dezember 1990 III R 88/88, BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378).

    Die vorgenommene Änderung der Nutzung bedeutet im übrigen keine nachhaltige Veränderung des Gebäudes in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378).

  • BFH, 30.11.1990 - III R 89/88

    Vom Verpächter übernommener Bauantrag als Beginn der Herstellung, wenn mit der

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 75/90
    So ist z.B. eine dem § 4b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 entsprechende Vorschrift, wonach in Fällen, in denen der Antrag auf Baugenehmigung vor dem Beginn des Begünstigungszeitraums gestellt worden war, als Beginn der Herstellung der tatsächliche Beginn der Bauarbeiten galt, bewußt nicht in das Gesetz aufgenommen worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1990 III R 89/88, BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312).

    Von einem Fortwirken der Investitionsentscheidung ist der Senat auch in dem Fall ausgegangen, in dem der Pächter ein Gebäude aufgrund einer Baugenehmigung errichtet hat, die noch dem Verpächter des im Inland belegenen Betriebs erteilt worden war (Urteil in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312).

  • BFH, 05.07.1991 - III R 3/87

    1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 75/90
    Der erkennende Senat ist dementsprechend nicht nur bei der Auslegung des Begriffs "bestellen" in § 4b InvZulG stets davon ausgegangen, daß nur solche Aufträge zu einer zulagenbegünstigten Anschaffung oder Herstellung führen können, die die Wirtschaftstätigkeit erstmals beleben (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1982 III R 124/80, BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29; vom 5. Juli 1991 III R 3/87, BFHE 165, 143, BStBl II 1991, 854).
  • BFH, 18.12.1986 - III R 54/82

    Investitionszulage - Errichtung eines Gebäudes - Baugesuch - Identität -

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 75/90
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist in diesem Zusammenhang eine Identität zwischen dem geplanten und dem tatsächlich errichteten Gebäude nur dann zu verneinen, wenn dieses gegenüber dem in dem ursprünglichen Bauantrag ausgewiesenen Objekt Änderungen aufweist, die es in seinen wesentlichen baurechtlich bedeutsamen Merkmalen erfassen und es damit nachhaltig verändern (vgl. Urteile vom 18. Dezember 1986 III R 54/82, BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454, und vom 7. Dezember 1990 III R 88/88, BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378).
  • BFH, 21.09.1984 - III R 109/78

    Investitionszulage - Erwerb eines Gebäudes - Fertigstellung - Herstellungskosten

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 75/90
    Unter Hinweis auf die Entscheidung vom 21. September 1984 III R 109/78 (BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17) hat er ausgeführt, daß die Investitionszulage nach § 4b InvZulG 1982 dann nicht zu gewähren ist, wenn der Steuerpflichtige in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Durchführung des vor dem Begünstigungszeitraums eingeleiteten Genehmigungsverfahrens mit der genehmigten Baumaßnahme begonnen hat.
  • BFH, 12.11.1982 - III R 124/80

    Investitionszulage - Begünstigungszeitraum

    Auszug aus BFH, 24.01.1992 - III R 75/90
    Der erkennende Senat ist dementsprechend nicht nur bei der Auslegung des Begriffs "bestellen" in § 4b InvZulG stets davon ausgegangen, daß nur solche Aufträge zu einer zulagenbegünstigten Anschaffung oder Herstellung führen können, die die Wirtschaftstätigkeit erstmals beleben (vgl. BFH-Urteile vom 12. November 1982 III R 124/80, BFHE 136, 570, BStBl II 1983, 29; vom 5. Juli 1991 III R 3/87, BFHE 165, 143, BStBl II 1991, 854).
  • BFH, 07.06.2000 - III R 50/99

    InvZul; Beginn der Herstellung bei Baumaßnahmen

    Der erkennende Senat hat in den zu § 4b InvZulG 1982 ergangenen Urteilen vom 30. November 1990 III R 89/88 (BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312) und vom 24. Januar 1992 III R 75/90 (BFH/NV 1993, 129) --zu Lasten des Steuerpflichtigen-- die dingliche Wirkung einer Baugenehmigung zum Anlass genommen, die Bauantragstellung durch den Verpächter dem Pächter zuzurechnen.

    Unbeschadet der Tatsache, dass der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312 und in BFH/NV 1993, 129 zu § 4b InvZulG 1982 diesem Argument ebenfalls keine Bedeutung beigemessen hat, war durch den Abschluss des mit der Grundstückseigentümerin B am 1. Oktober 1987 eingegangenen Mietverhältnisses von vorneherein klar, wem die Rechte aus der von B beantragten Baugenehmigung zustehen würden.

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung

    Grundsätzlich bedeutsam sei auch die Frage, ob der BFH an seiner Rechtsprechung festhalte, wonach ein Herstellungsvorgang nicht begünstigt sei, wenn der Verpächter durch Stellung des Bauantrags bereits vor dem Begünstigungszeitraum mit dem Bau begonnen habe und der Pächter das Gebäude in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Baugenehmigung fertiggestellt habe (BFH-Urteile vom 30. November 1990 III R 89/88, BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312; vom 24. Januar 1992 III R 75/90, BFH/NV 1993, 129, sowie vom 7. Juni 2000 III R 50/99, BFH/NV 2000, 1500).
  • FG Baden-Württemberg, 10.07.1998 - 9 K 258/90

    Vertretungsbefugnis bei einer in Liquidation befindlichen Schein-KG; Keine

    Die Investitionsentscheidung der K-KG wirkt fort, weil die Klin als deren Rechtsnachfolgerin in das Baugenehmigungsverfahren eingetreten ist (BFH-Urteil vom 24. Juni 1992 III R 75/90, BFH/NV 1993, 127).
  • BFH, 22.04.1994 - III R 65/92

    Maßgeblichkeit eines Baugenehmigungsantrags für die Bestimmung des

    Wie der Senat mehrfach entschieden hat, läßt sich die Identität zwischen ursprünglich geplantem und tatsächlich errichtetem Gebäude - entgegen der Annahme des FG - auch nicht mit dem Beibehalten der Nutzung - hier als Klinik - begründen (Urteile in BFHE 148, 570, BStBl II 1987, 454; in BFHE 163, 282, BStBl II 1991, 378; vom 24. Januar 1992 III R 75/90, BFH/NV 1993, 127).
  • FG Baden-Württemberg, 02.09.1996 - 3 K 229/93

    Rückforderung einer Investitionszulage unter Zinsfestsetzung ; Begünstigung der

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Rechtsprechung
   BFH, 26.03.1992 - V B 101/90   

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https://dejure.org/1992,13884
BFH, 26.03.1992 - V B 101/90 (https://dejure.org/1992,13884)
BFH, Entscheidung vom 26.03.1992 - V B 101/90 (https://dejure.org/1992,13884)
BFH, Entscheidung vom 26. März 1992 - V B 101/90 (https://dejure.org/1992,13884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klärbarkeit einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Revisionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 129
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 02.05.1974 - IV B 3/74

    Tragende Gründe des Urteils - Zulassungsgrund - Revision - Voraussetzungen für

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V B 101/90
    Dies ist dann der Fall, wenn das Urteil auf der Rechtsfrage beruht, d.h. wenn die Rechtsfrage nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß das Urteil entfiele (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524, und vom 9. April 1990 III B 109/88, unter 2., BFH/NV 1990, 790).
  • BFH, 25.03.1977 - V R 144/74

    Keine Steuerfreiheit für labordiagnostische Leistungen Klinischer Chemiker

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V B 101/90
    Durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (z.B. Urteil vom 25. März 1977 V R 144/74, BFHE 122, 181, BStBl II 1977, 579) ist bereits geklärt, daß es für die Befreiung gemäß § 4 Nr. 14 UStG nicht ausreicht, wenn jemand eine Tätigkeit ausübt, die einem der dort genannten Berufe entspricht.
  • BFH, 09.04.1990 - III B 109/88

    Anforderungen an grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 26.03.1992 - V B 101/90
    Dies ist dann der Fall, wenn das Urteil auf der Rechtsfrage beruht, d.h. wenn die Rechtsfrage nicht hinweggedacht werden kann, ohne daß das Urteil entfiele (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Mai 1974 IV B 3/74, BFHE 112, 337, BStBl II 1974, 524, und vom 9. April 1990 III B 109/88, unter 2., BFH/NV 1990, 790).
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Rechtsprechung
   BFH, 14.05.1992 - V R 58/91   

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https://dejure.org/1992,15680
BFH, 14.05.1992 - V R 58/91 (https://dejure.org/1992,15680)
BFH, Entscheidung vom 14.05.1992 - V R 58/91 (https://dejure.org/1992,15680)
BFH, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - V R 58/91 (https://dejure.org/1992,15680)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1993, 129
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.10.1991 - V R 46/88

    - Überlassung von Wasser- und Landliegeplätzen für Sportboote als Vermietung von

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 58/91
    Auch ein bloßer Mitgebrauch kann den Tatbestand der Miete erfüllen (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1991 V R 46/88, BStBl II 1992, 368).

    Eine Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung, wenn sie im Vergleich zur Hauptleistung nebensächlich ist, mit der Hauptleistung in engem Zusammenhang steht und in deren Gefolge üblicherweise vorkommt (BFH in BStBl II 1992, 368).

    Wie sich aus dem Gesetz ergibt, erfaßt die Befreiungsvorschrift des § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG 1980 auch solche Grundstücksvermietungen, bei denen es nicht um die Überlassung von Wohnraum geht (vgl. zu Bootsliegeplätzen BFH in BStBl II 1992, 368 unter II.3.).

  • BFH, 08.10.1991 - V R 95/89

    Überlassung eines Dauerparkplatzes als Vermietung von Grundstücken i. S. des § 4

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 58/91
    Dabei ist der Begriff der Grundstücksvermietung bürgerlich-rechtlich zu bestimmen (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. Oktober 1991 V R 95/89, BFHE 166, 191, BStBl II 1992, 209).

    Hierzu gehören auch Gebäude und Gebäudeteile (BFH in BFHE 166, 191, BStBl II 1992, 209), sowie sonstige mit dem Grundstück fest verbundene Sachen, gleichgültig, ob sie dem Grundstückseigentümer (vgl. § 94 BGB) oder dem Erbbauberechtigten (vgl. § 12 der Verordnung über das Erbbaurecht - ErbbauV -) gehören.

    Es kommt nicht darauf an, ob sich der Mieter die Mietfläche selbst aussuchen kann (BFH in BFHE 166, 191, BStBl II 1992, 209).

  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 58/91
    So ist es nach dem BFH-Urteil vom 9. April 1987 V R 150/78 (BFHE 149, 319, BStBl II 1987, 659), wenn einem clubfremden Golfspieler gegen die Entrichtung von Greenfee die Benutzung des Golfplatzes gestattet wird.
  • FG Münster, 15.12.1998 - 15 K 2024/97
    Nach der Rechtsprechung des BFH (in BStBl II 1992, 758, [BFH 14.05.1992 - V R 68/88] und 1994, 775, und 1995, 750, und in BFH/NV 1993, 129, und 1994, 274, und 1996, 373; vgl. auch BFH/NV 1998, 1445) stellt die stundenweise Überlassung eines bestimmten Ballspielfelds durch den Hallenbetreiber an einen oder mehrere bestimmte Spieler eine Grundstücksvermietung dar, weil dem Spieler für die vereinbarte Spieldauer das ausschließliche Recht zusteht, auf dem gemieteten Platz zu spielen.
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