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   BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92   

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BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92 (https://dejure.org/1993,1963)
BFH, Entscheidung vom 27.09.1993 - IV B 125/92 (https://dejure.org/1993,1963)
BFH, Entscheidung vom 27. September 1993 - IV B 125/92 (https://dejure.org/1993,1963)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung eines Veräußerungsgewinns als steuerbegünstigter Gewinn aus einer Teilbetriebsveräußerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG )

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilbetriebsveräußerung bei Betriebsaufspaltung (§ 16 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1994, 617
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 29.03.1973 - I R 174/72

    Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für das Besitzunternehmen in Fällen

    Auszug aus BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92
    Zwar führt die personelle und sachliche Verflechtung mit dem Betriebsunternehmen dazu, daß die Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit des Besitzunternehmens über eine bloße Vermögensverwaltung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 2 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) hinausgeht (BFH-Urteil vom 29. März 1973 I R 174/72, BFHE 109, 456, BStBl II 1973, 686), sie hat jedoch nicht zur Folge, daß das Besitzunternehmen beispielsweise Einkünfte aus Produktion oder Handel bezieht.
  • BFH, 23.01.1991 - X R 47/87

    1. Zu den Voraussetzungen einer sachlichen Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92
    Liegen die Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung vor, so wird nicht etwa die Tätigkeit des Betriebsunternehmens dem Besitzunternehmen zugerechnet, sondern das Besitzunternehmen erzielt Einkünfte aus einer gewerblich qualifizierten Vermietung oder Verpachtung (BFH-Urteil vom 23. Januar 1991 X R 47/87, BFHE 163, 460, 466, BStBl II 1991, 405, 408; Schmidt, Einkommensteuergesetz, § 15 Anm. 140).
  • BFH, 30.03.1983 - I B 9/83

    Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen

    Auszug aus BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung muß der Beschwerdeführer konkret auf die maßgebliche Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingehen (BFH-Beschluß vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479).
  • BFH, 24.04.1969 - IV R 202/68

    Teilbetrieb - Selbständigkeit - Gesamtbetrieb - Merkmale eines Betriebs -

    Auszug aus BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92
    Nur einzelne, voneinander abgrenzbare Verwaltungskomplexe können insoweit Teilbetriebe darstellen (BFH-Urteil vom 24. April 1969 IV R 202/68, BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397 - Beispiel: Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften, Schmidt, a.a.O., § 16 Anm. 23 Besitzunternehmen).
  • BFH, 28.10.1964 - IV 102/64 U

    Anforderungen an eine steuerbegünstigte Betriebsaufgabe

    Auszug aus BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92
    Nur die Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern untergeordneter Bedeutung ist unbeachtlich (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 20. Juni 1989 VIII R 396/83, BFH/NV 1989, 634).
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 396/83

    Veräußerung eines Teilbetriebes unter Zurückbehaltung von untergeordneten

    Auszug aus BFH, 27.09.1993 - IV B 125/92
    Nur die Zurückbehaltung von Wirtschaftsgütern untergeordneter Bedeutung ist unbeachtlich (BFH-Urteile vom 28. Oktober 1964 IV 102/64 U, BFHE 81, 240, BStBl III 1965, 88; vom 20. Juni 1989 VIII R 396/83, BFH/NV 1989, 634).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften kann nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 690 durch die Vermietung ein Teilbetrieb gegeben sein, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, und Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 160 "Besitzunternehmen").
  • BFH, 21.06.2001 - III R 27/98

    Betriebsaufspaltung - gewerblicher Grundstückshandel

    Allerdings können nur einzelne, voneinander abgrenzbare Verwaltungskomplexe insoweit einen Teilbetrieb darstellen (BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, 618, m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Diese Voraussetzung ist nach dem BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) z.B. bei der Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften erfüllt.
  • BFH, 04.07.2007 - X R 44/03

    Voraussetzungen einer privilegierten Teilbetriebsveräußerung

    Im Fall der Betriebsaufspaltung zwischen einem Besitzunternehmen und mehreren Betriebsgesellschaften kann nach dem BFH-Urteil in BFH/NV 1998, 690 durch die Vermietung ein Teilbetrieb gegeben sein, wenn an eine Betriebsgesellschaft räumlich abgrenzbare Grundstücksteile, die ausschließlich dieser Gesellschaft zuzuordnen sind, durch gesonderten Vertrag vermietet werden (vgl. hierzu auch BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, und Schmidt/Wacker, EStG, 26. Aufl., § 16 Rz 160 "Besitzunternehmen").
  • BFH, 26.11.1998 - IV R 52/96

    Phasengleiche Aktivierung von Gewinnansprüchen

    Der Senat stimmt der Auffassung des X. Senats aus der Erwägung zu, daß es sich bei Besitzunternehmen und Betriebsgesellschaft trotz sachlicher und personeller Verflechtung um zwei selbständige Unternehmen handelt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Juli 1991 I R 98/88, BFHE 165, 369, BStBl II 1992, 246; Senatsbeschluß vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617; Schmidt, a.a.O., 17. Aufl., § 15 Rdnr. 870, m.w.N.; anders möglicherweise im Investitionszulagenrecht, vgl. BFH-Urteil vom 16. September 1994 III R 45/92, BFHE 176, 98, BStBl II 1995, 75).
  • FG Niedersachsen, 19.05.2003 - 1 K 589/98

    Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    Unter Berufung auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) vertrat es die Ansicht, dass bei der Beurteilung der Frage, ob ein Veräußerungsgeschäft auf Seiten des Besitzunternehmens die Voraussetzungen einer Teilbetriebsveräußerung erfülle, allein auf die Verhältnisse des Besitzunternehmens abzustellen sei.

    Unerheblich ist demgegenüber, ob die veräußerten Wirtschaftsgüter in ihrer Zusammenfassung bei der Betriebsgesellschaft einer Betätigung dienen, die sich von deren sonstigen Produktions- oder Handelstätigkeit abhebt (BFH, Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617).

  • BFH, 10.12.1998 - III R 50/95

    Investitionszulage bei Betriebsaufspaltung

    Besitz- und Betriebsunternehmen einer Betriebsaufspaltung bleiben ertragsteuerrechtlich jeweils rechtlich selbständige Unternehmen, ohne daß die Tätigkeit des Betriebsunternehmens dem Besitzunternehmen zugerechnet würde; dieses erzielt vielmehr Einkünfte aus einer gewerblich qualifizierten Vermietung bzw. Verpachtung (BFH-Beschluß vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617), zu deren notwendigem Betriebsvermögen (Anlagevermögen) die der Betriebsgesellschaft zur Nutzung überlassenen Wirtschaftsgüter gehören (z.B. BFH-Urteile vom 17. November 1992 VIII R 36/91, BFHE 169, 389, BStBl II 1993, 233, und vom 12. Mai 1993 XI R 58, 59/92, BFHE 171, 282).
  • FG Nürnberg, 20.12.2005 - IV 246/03

    Vermietung mehrerer Grundstücke im Rahmen einer Betriebsaufspaltung einheitlicher

    Im Beschluss vom 27.09.1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) führe der IV. Senat des BFH als Beispiel für Teilbetriebe in Gestalt voneinander abgrenzbarer Verwaltungskomplexe die Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften an.

    Diese Voraussetzung ist nach dem vorstehend zitierten Urteil des BFH sowie nach dem BFH-Beschluss vom 27.09.1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) z. B. bei einer Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften erfüllt.

  • FG Köln, 15.06.2011 - 7 K 3773/08

    Teilbetriebseigenschaft eines fremdvermieteten Grundstücks

    Im Übrigen hat er ausdrücklich die o.g. Grundsätze noch einmal bestätigt, wonach nur einzelne, voneinander abgrenzbare Verwaltungskomplexe einen Teilbetrieb darstellen können (BFH-Beschluss vom 27. September 1993 IV B 125/92, BFH/NV 1994, 617, 618, m.w.N.) und ein Teilbetrieb nur dann aufgegeben wird, wenn der Steuerpflichtige die bisher in diesem Teilbetrieb entfaltete Tätigkeit endgültig einstellt und sämtliche wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang insgesamt an verschiedene Erwerber veräußert (vgl. BFH-Urteil vom 26. Oktober 1989 IV R 25/88, BFHE 159, 37, BStBl II 1990, 373, unter I. 1. b und c der Gründe; Schmidt/Wacker, a.a.O., § 16 Rz. 205).
  • BFH, 12.11.1997 - XI R 24/97

    Teilbetrieb bei Betriebsaufspaltung

    In dem Beschluß vom 27. September 1993 IV B 125/92 (BFH/NV 1994, 617) führt der IV. Senat als ein Beispiel für Teilbetriebe in Gestalt voneinander abgrenzbarer Verwaltungskomplexe gerade -- unter Berufung auf das BFH-Urteil in BFHE 95, 323, BStBl II 1969, 397 und Schmidt, Einkommensteuergesetz (nunmehr 16. Aufl., 1997), § 16, Anm. 23 (nunmehr Rz. 160) "Besitzunternehmen" -- die Verpachtung an mehrere Betriebsgesellschaften an (vgl. auch Schmidt, a.a.O., § 15 Rz. 864).
  • FG Köln, 11.09.2002 - 4 K 3396/00

    Grundstücksveräußerung als Geschäftsveräußerung im Ganzen

  • BFH, 15.11.2002 - VIII B 45/02

    NZB: Zulassungsgründe - Betriebsaufspaltung

  • BFH, 18.12.1997 - X B 133/97

    Gewerbesteuer-Befreiung bei Betriebsaufspaltung

  • FG Münster, 18.11.1997 - 13 K 1477/94
  • FG Niedersachsen, 18.12.2001 - 14 K 275/98

    Ermäßigter Steuersatz bei Veräußerung eines Gewerbebetriebs; Gebäude mit

  • FG Hamburg, 14.03.2000 - II 193/99

    Gesellschaftsrechtliche Veranlassung einer Zuwendung kann durch

  • FG Niedersachsen, 18.06.1996 - VII 353/95

    Steuerliche Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen;

  • FG Münster, 27.06.1997 - 4 K 5476/95

    Entnahme von Grundbesitz aus dem Besitzunternehmen bei Betriebsaufspaltung als

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