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   BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91   

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https://dejure.org/1994,820
BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91 (https://dejure.org/1994,820)
BFH, Entscheidung vom 21.06.1994 - IX R 62/91 (https://dejure.org/1994,820)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 1994 - IX R 62/91 (https://dejure.org/1994,820)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abzug von Renovierungskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1995, 108
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88

    Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91
    Der Große Senat des BFH hat in seinem Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2--3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) dementsprechend den Begriff der Betriebsausgaben i. S. von § 4 Abs. 4 EStG definiert.
  • BFH, 09.11.1993 - IX R 81/90

    Kursverluste bei Fremdwährungsdarlehen bei den Einkünften aus Vermietung und

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91
    Der erkennende Senat hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen zu beurteilen sind, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, und vom 9. November 1993 IX R 81/90, BFHE 173, 97 [BFH 09.11.1993 - IX R 81/90], BStBl II 1994, 289).
  • BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89

    Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an

    Auszug aus BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91
    Der erkennende Senat hat diese Vorschrift in ständiger Rechtsprechung dahin ausgelegt, daß als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grundsätzlich alle Aufwendungen zu beurteilen sind, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung besteht und die subjektiv zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (zuletzt Urteile des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, und vom 9. November 1993 IX R 81/90, BFHE 173, 97 [BFH 09.11.1993 - IX R 81/90], BStBl II 1994, 289).
  • BFH, 31.07.2007 - IX R 51/05

    Abrisskosten und AfaA: nachträgliche Werbungskosten bei V+V

    Diese private Veranlassung ist üblicherweise nicht von untergeordneter Bedeutung, so dass eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht in Betracht kommt (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    * die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vermietet hat (BFH-Urteile vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108; vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151; vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221),.
  • BFH, 11.07.2000 - IX R 48/96

    Schönheitsreparaturen nach Beendigung der Vermietung

    Da diese private Veranlassung nicht von untergeordneter Bedeutung ist, kommt eine Berücksichtigung der Aufwendungen als Werbungskosten nicht in Betracht (ständige Rechtsprechung seit BFH-Urteil vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108).
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