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BFH, 16.03.2000 - IX B 108/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Werbungskosten - Vermietung und Verpachtung - Einfamilienhaus - Fertigstellung - Vermietung an Eltern - Dingliches Nutzungsrecht
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2
Divergenz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFH/NV 2000, 1215
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 15.12.2005 - IX B 98/05
Divergenz; Rechtsfortbildung; fehlende Urteilsbegründung
Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215). - BFH, 29.11.2000 - I B 8/00
Verfahrensmängel und Divergenz
Eine solche kann nur vorliegen, wenn das FG einen Rechtssatz aufgestellt und angewandt hat, der von einem vom Bundesfinanzhof (BFH) oder vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Rechtssatz abweicht (BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 115 Rz. 17, m.w.N.). - BFH, 29.05.2007 - IX B 133/06
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und der Divergenz; ordnungsgemäße Rüge …
Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).
- BFH, 29.11.2002 - VIII B 127/02
Grundsätzliche Bedeutung - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage; fehlerhafte …
Denn nur bei gleich gelagertem Sachverhalt kommt eine Abweichung in Betracht (vgl. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215). - BFH, 22.08.2007 - IX B 48/07
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Vorliegen einer …
Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine von einer Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215). - BFH, 13.01.2006 - IX B 123/05
Gesonderte Feststellung - Bauträger/Initiatoren eines sog. Sanierungsmodells
Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO kann jedoch nur vorliegen, wenn das FG bei einem gleichen, vergleichbaren oder gleichgelagerten Sachverhalt in ein und derselben Rechtsfrage eine abweichende Rechtsauffassung vertreten hat (z.B. BFH-Beschluss vom 16. März 2000 IX B 108/99, BFH/NV 2000, 1215).