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   BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01   

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https://dejure.org/2002,12566
BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01 (https://dejure.org/2002,12566)
BFH, Entscheidung vom 11.12.2002 - XI R 37/01 (https://dejure.org/2002,12566)
BFH, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - XI R 37/01 (https://dejure.org/2002,12566)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 126 Abs. 2; ; EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1, 2
    Entschädigung - sozial motivierte Ergänzungsleistung

  • datenbank.nwb.de

    Kfz-Überlassung als unschädliche Entschädigungszusatzleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
    Außerordentliche Einkünfte; Entschädigung; Zusammenballung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2003, 747
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00

    EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie er in seinem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180) ausgeführt hat-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.
  • BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00

    Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 3. Juli 2002 XI R 80/00 (BFHE 199, 395) im Einzelnen dargelegt, dass auch die Kfz-Überlassung eine sozial motivierte Ergänzungsleistung sein kann; darauf wird Bezug genommen.
  • BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89

    Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23) sind außerordentliche Einkünfte i.S. der § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.
  • BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92

    Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )

    Auszug aus BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368; vom 2. September 1992 XI R 63/89, BFH/NV 1993, 23) sind außerordentliche Einkünfte i.S. der § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen.
  • FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02

    Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern

    Eine weitere Ausnahme wurde vom FG Niedersachsen und vom FG Düsseldorf für den Fall zugelassen, dass die Leistung im zweiten Veranlagungszeitraum zur gesamten Abfindung äußerst geringfügig ist (FG Niedersachsen, Urt. v. 21.05.2001, 15 K 800/98, EFG 2001, 1131; bestätigt durch BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01, BFH/NV 2003, 747, jedoch mit der Begründung der sozialen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers; FG Düsseldorf, Urt. v. 23.04.2001, 7 K 7144/97 E, EFG 2001, 894, bestätigt durch BFH, Urt. v. 03.07.2002 - XI R 34/01, BFH/NV 2003, 448, jedoch ebenfalls mit der Begründung der sozialen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers).
  • BFH, 19.09.2006 - XI B 21/06

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Soweit sich die Kläger auf die Entscheidung des Niedersächsischen FG vom 21. Mai 2001 15 K 800/98 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1131) berufen, das durch das BFH-Urteil vom 11. Dezember 2002 XI R 37/01 (BFH/NV 2003, 747) bestätigt worden ist, machen sie geltend, dass eine Entschädigung einheitlich zu beurteilen sei, legen aber nicht dar, ob und in welcher Weise die Vorentscheidung divergierende Rechtssätze aufgestellt hat.
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