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   BFH, 17.08.2011 - X B 225/10   

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https://dejure.org/2011,5701
BFH, 17.08.2011 - X B 225/10 (https://dejure.org/2011,5701)
BFH, Entscheidung vom 17.08.2011 - X B 225/10 (https://dejure.org/2011,5701)
BFH, Entscheidung vom 17. August 2011 - X B 225/10 (https://dejure.org/2011,5701)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • openjur.de

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze; Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2, EStG § 15 Abs 2
    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • Bundesfinanzhof

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 15 Abs 2 EStG 1990
    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Revisionszulassung bei Falschauslegung eines GbR-Vertrags bezüglich Widerlegung der Veräußerungsabsicht nach Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze

  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionszulassung wegen Divergenz - Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze - Nachhaltigkeit bei Umsetzung eines Verkaufsentschlusses durch mehrere notwendige Veräußerungshandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Indizwirkung der Drei-Objekt-Grenze im Hinblick auf die Annahme einer von Beginn der Tätigkeit an bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Revision wegen Divergenz; Widerlegung der Veräußerungsabsicht bei Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falschauslegung eines GbR-Vertrages: Keine Revisionszulassung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2011, 2083
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 17.12.2009 - III R 101/06

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Wohnungsverkäufen auf Druck der Bank

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Entgegen der vom Kläger vertretenen Auffassung vermag der beschließende Senat nicht zu erkennen, dass das FG mit dem angefochtenen Urteil von dem BFH-Urteil vom 17. Dezember 2009 III R 101/06 (BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541) abgewichen sein soll.

    In Übereinstimmung mit dem vermeintlichen Divergenzurteil in BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541 hat das FG ausgeführt, die durch das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte innere Tatsache der bedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung werde vornehmlich durch Gestaltungen des Steuerpflichtigen widerlegt, die eine spätere Veräußerung wesentlich erschwerten oder unwirtschaftlich machten.

  • BFH, 13.01.2010 - X B 113/09

    Zulässigkeit einer Außenprüfung, wenn regelmäßige Festsetzungsfrist bereits

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Keine Abweichung in diesem Sinne liegt vor, wenn das FG erkennbar von den in der Rechtsprechung des BFH entwickelten und auch den (mutmaßlichen) Divergenzentscheidungen zugrunde liegenden Rechtsgrundsätzen ausgeht, diese aber (möglicherweise) fehlerhaft auf die Besonderheiten des Streitfalls angewendet hat (Senatsbeschluss vom 13. Januar 2010 X B 113/09, BFH/NV 2010, 600).

    Bloße Subsumtionsfehler sind hingegen im Zulassungsverfahren grundsätzlich unbeachtlich (Senatsbeschluss in BFH/NV 2010, 600).

  • BFH, 17.03.2010 - X B 51/09

    Nichtzulassungsbeschwerde: Erfordernis einer Entscheidung des BFH zur Fortbildung

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Das angefochtene FG-Urteil und die (vorgeblichen) Divergenzentscheidungen müssen dabei dieselbe Rechtsfrage betreffen und zu gleichen oder vergleichbaren Sachverhalten ergangen sein (Senatsbeschluss vom 17. März 2010 X B 51/09, BFH/NV 2010, 1291).
  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    In Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung --insbesondere dem Beschluss des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291)-- ging das FG im Streitfall davon aus, dass der Drei-Objekt-Grenze im Hinblick auf die Annahme einer von Beginn der Tätigkeit an bestehenden bedingten Veräußerungsabsicht nur Indizwirkung zukommt.
  • BFH, 01.09.2008 - IV B 4/08

    Übergehen eines Beweisantrag - Rügeverlust - Revisionszulassung wegen greifbarer

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2009 I B 231/08, nicht veröffentlicht, juris; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, m.w.N.).
  • BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Derartige Angriffe können die Revisionszulassung grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 27. April 2007 VIII B 250/05, BFH/NV 2007, 1675, und vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350).
  • BGH, 07.10.2004 - V ZR 328/03

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung wegen

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Von einem sog. qualifizierten oder gravierenden Rechtsanwendungsfehler ist im Streitfall schon deshalb nicht auszugehen, weil das FG --anders als das Berufungsgericht in dem dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 2004 V ZR 328/03 (Neue Juristische Wochenschrift 2005, 153) zugrunde liegenden Streitfall-- seine Entscheidung begründet hat.
  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Entsprechend der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515, BStBl II 2003, 510) hat das FG zudem darauf abgestellt, dass persönliche oder finanzielle Beweggründe der Veräußerung von Immobilien für die Zuordnung zum gewerblichen Bereich oder der Vermögensverwaltung grundsätzlich unerheblich seien.
  • BFH, 01.07.2009 - I B 231/08

    Voraussetzungen von grundsätzlicher Bedeutung und greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (z.B. BFH-Beschlüsse vom 1. Juli 2009 I B 231/08, nicht veröffentlicht, juris; vom 1. September 2008 IV B 4/08, BFH/NV 2009, 35, m.w.N.).
  • BFH, 04.07.2002 - IV B 44/02

    Vermietung von Flugzeugen; Abgrenzung Vermögensverwaltung - Gewerbebetrieb

    Auszug aus BFH, 17.08.2011 - X B 225/10
    Dieser Vortrag rechtfertigt schon deshalb nicht die Aufhebung des FG-Urteils, weil auch bei einem einmaligen Verkaufsentschluss, dessen Umsetzung --wie im Streitfall-- mehrere Veräußerungshandlungen erfordert, wegen der notwendigen Wiederholung des Veräußerungsgeschäfts von einer nachhaltigen Betätigung auszugehen ist (BFH-Urteil vom 30. Juni 1993 XI R 38, 39/91, BFH/NV 1994, 20, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 4. Juli 2002 IV B 44/02, BFH/NV 2002, 1559).
  • BFH, 27.04.2007 - VIII B 250/05

    Vertragsauslegung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 30.06.1993 - XI R 38/91

    Nachhaltigkeit beim gewerblichen Grundstückshandel (§ 15 EStG )

  • BFH, 27.09.2012 - III R 19/11

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerungen zur Vermeidung einer

    Die durch das Überschreiten der Drei-Objekt-Grenze indizierte innere Tatsache der bedingten Veräußerungsabsicht im Zeitpunkt des Erwerbs bzw. des Beginns der Bebauung oder der Erschließung kann danach --wie der Senat bereits mit Urteil in BFHE 228, 65, BStBl II 2010, 541 entschieden hat (zustimmend BFH-Beschluss vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083)-- vornehmlich durch Gestaltungen des Steuerpflichtigen widerlegt werden, die in zeitlicher Nähe zum Erwerb (bzw. zur Bebauung oder Erschließung) stehen und eine Veräußerung innerhalb eines Zeitrahmens von etwa fünf Jahren erschweren oder unwirtschaftlicher machen.
  • BFH, 22.06.2012 - II B 45/11

    Umwandlung von Gemeinschaftseigentum in Flächeneigentum

    a) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision wegen besonders schwerwiegender Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 22.06.2012 - II B 48/11

    Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 22. 6. 2012, II B 45/11 - Umwandlung von

    a) Nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO ist die Revision wegen besonders schwerwiegender Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 13.02.2012 - II B 12/12

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision; Rügeverlust; Auslandszeugen

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und in BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 07.03.2012 - II B 90/11

    Grunderwerbsteuer bei Verschmelzung durch Aufnahme und mehreren

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; in BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und in BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 14.12.2011 - X B 116/10

    Gewerblicher Grundstückshandel - Revisionszulassung zur Fortbildung des Rechts

    In diesem Sinne greifbar gesetzwidrig ist eine Entscheidung dann, wenn sie objektiv willkürlich und unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist (ständige BFH-Rechtsprechung, vgl. z.B. Senatsbeschluss vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, m.w.N.).
  • BFH, 29.01.2013 - II B 111/11

    Ermittlung der üblichen Miete nur ausnahmsweise durch Sachverständigengutachten

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des FG bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 18.09.2012 - VI B 9/12

    Lohnsteuerhaftung

    Dies ist nur geboten, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 16.02.2012 - II B 99/11

    Darlegung von Gründen für die Zulassung der Revision - geringe Anforderungen an

    Die Revision ist vielmehr nur dann nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO wegen besonders schwerwiegender Fehler des Finanzgerichts (FG) bei der Auslegung revisiblen Rechts zuzulassen, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 10.07.2012 - VI B 75/12

    Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen - Nachweis der beruflichen

    Dies ist nur geboten, wenn das Urteil des FG objektiv willkürlich ist oder auf sachfremden Erwägungen beruht und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar, also greifbar gesetzwidrig und somit geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung zu beschädigen (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 12. Mai 2011 IX B 121/10, BFH/NV 2011, 1391; vom 10. August 2011 X B 100/10, BFH/NV 2011, 2098; vom 16. August 2011 III B 155/10, BFH/NV 2012, 48; vom 17. August 2011 X B 225/10, BFH/NV 2011, 2083, und vom 5. September 2011 X B 144/10, BFH/NV 2012, 3).
  • BFH, 15.12.2011 - X B 138/10

    Entscheidungserheblichkeit bei kumulativer Begründung - Sachaufklärungspflicht

  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17

    Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines

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