Rechtsprechung
BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1
- Simons & Moll-Simons
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1
- IWW
- Techniker Krankenkasse
- Judicialis
EStG § 19 Abs. 1 Satz 1
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken
- RA Kotz
Markenkleidung: Verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 S. 1
Arbeitslohn bei Überlassung von hochwertigen Kleidungsstücken an Arbeitnehmer zu Repräsentationszwecken - datenbank.nwb.de
Kostenlose Überlassung von hochwertigen Bekleidungsstücken durch den Arbeitgeber an Arbeitnehmer als Arbeitslohn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Markenkleidung als Arbeitslohn
- IWW (Kurzinformation)
Geldwerter Vorteil - Vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Markenkleidung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Markenkleidung als Arbeitslohn
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewährung eines geldwerten Vorteils durch die kostenlos oder verbilligte Zurverfügungsstellung eines qualitativ und preislich hochwertigen Kleidungsstückes; Widerlegung des Charakters des geldwerten Vorteils durch die überwiegenden eigenbetrieblichen Interessen des ...
- advogarant.de (Kurzinformation)
Überlassen von hochwertiger Kleidung als Arbeitslohn
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Bekleidungshersteller kleidet leitende Angestellte ein - Dies ist ein geldwerter Vorteil und damit als Arbeitslohn zu versteuern
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Anzüge sind keine steuerbegünstigte Berufsbekleidung
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung als Arbeitslohn
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitlohn
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitlohn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Überlassung von Markenkleidung an Angestellte ist ein steuerlicher Vorteil - Zur Verfügung gestellte Kleidung muss wie Arbeitslohn versteuert werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 12.7.2006)
Rabatt auf Luxuskleidung für Job muss wie Lohn versteuert werden
- 123recht.net (Pressemeldung, 27.9.2006)
Bürgerliche Arbeitskleidung nicht immer steuerpflichtig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitslohn
- Vorteile, die durch das Dienstverhältnis veranlasst sind und Arbeitslohn darstellen
- Abgrenzung zwischen Entlohnungscharakter und eigenbetrieblichem Interesse
- Aufmerksamkeiten
- Problematische Einnahmen von Arbeitnehmern (»Aufmerksamkeiten«)
- Sachbezüge
- Ertragsteuerrechtliche Behandlung
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG München, 26.04.2002 - 7 K 4528/00
- BFH, 11.04.2006 - VI R 60/02
Papierfundstellen
- BFHE 212, 574
- NJW 2006, 2512
- BB 2006, 1616
- DB 2006, 1595
- BStBl II 2006, 691
Wird zitiert von ... (35)
- BFH, 26.07.2007 - VI R 64/06
Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtanwältin …
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.). - BFH, 14.11.2013 - VI R 36/12
Arbeitslohn: Übernahme von Bußgeldern - Kein eigenbetriebliches Interesse des …
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (vgl. Senatsurteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; insgesamt dazu Krüger, Deutsches Steuerrecht 2013, 2029). - BFH, 22.06.2006 - VI R 21/05
Gestellung einheitlicher bürgerlicher Kleidung nicht zwangsläufig Arbeitslohn
Die danach erforderliche, in erster Linie vom FG als Tatsacheninstanz vorzunehmende Gesamtwürdigung hat insbesondere Anlass, Art und Höhe des Vorteils, Auswahl der Begünstigten, freie oder nur gebundene Verfügbarkeit, Freiwilligkeit oder Zwang zur Annahme des Vorteils und seine besondere Geeignetheit für den jeweils verfolgten betrieblichen Zweck zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFH/NV 2006, 1563; vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 7. Juli 2004 VI R 29/00, BFHE 208, 104, BStBl II 2005, 367, jeweils m.w.N.).Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu Lohnzuwendung (BFH-Urteile in BFH/NV 2006, 1563; vom 2. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472).
Dies gilt auch für die Ausführungen des FG, der Wert der jeweiligen Ausstattung sei nicht so bemessen gewesen, dass die ausschließlich betriebliche Veranlassung der Aufwendungen in Frage stehe (vgl. zur Bedeutung des Werts auch Senatsurteil in BFH/NV 2006, 1563): Die in gewisser Weise uniformähnlichen, auch aus hygienischen Gründen angeschafften Kleidungsstücke seien weder besonders exklusiv noch teuer gewesen.
- FG Düsseldorf, 04.11.2016 - 1 K 2470/14
Kein Arbeitslohn des Paketzustellers bei Zahlung von Verwarnungsgeldern wegen …
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (vgl. BFH-Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; insgesamt dazu Krüger, Deutsches Steuerrecht 2013, 2029). - BFH, 22.07.2008 - VI R 47/06
Vom Arbeitgeber übernommene Zahlung einer gegen den Arbeitnehmer verhängten …
Ist aber --neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers-- ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BStBl II 2008, 378).Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (BFH-Urteil in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691).
- BFH, 07.05.2009 - VI R 8/07
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
Hingegen sind Vorteile, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen und demnach aus ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse gewährt werden, kein Arbeitslohn (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378;… vom 12. Februar 2009 VI R 32/08, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2009, 830). - BFH, 11.03.2010 - VI R 7/08
Aufteilung in Arbeitslohn und Zuwendung im betrieblichen Eigeninteresse - …
Demgegenüber sind solche Vorteile kein Arbeitslohn, die sich bei objektiver Würdigung aller Umstände nicht als Entlohnung, sondern lediglich als notwendige Begleiterscheinung betriebsfunktionaler Zielsetzung erweisen (s. etwa Senatsentscheidungen vom 18. August 2005 VI R 32/03, BFHE 210, 420, BStBl II 2006, 30; vom 16. November 2005 VI R 118/01, BFHE 212, 55, BStBl II 2006, 444; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 26. Juli 2007 VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17. Januar 2008 VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378).Je höher aus der Sicht des Arbeitnehmers die Bereicherung anzusetzen ist, desto geringer zählt das aus der Sicht des Arbeitgebers vorhandene eigenbetriebliche Interesse (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.).
Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa BFH-Urteile in BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541; vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915).
- FG Bremen, 23.03.2011 - 1 K 150/09
Bereitstellung von vergünstigten Mitgliedschaften für Arbeitnehmer in …
Ist dagegen - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zu einer Lohnzuwendung (vgl. BFH-Urteile vom 02. Februar 1990 VI R 15/86, BFHE 159, 513, BStBl II 1990, 472; vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691). - BFH, 21.11.2018 - VI R 10/17
"Sensibilisierungswoche' als Arbeitslohn
Lässt sich der Charakter einer Sachzuwendung dagegen nur einheitlich beurteilen, ist die Zuwendung im Rahmen einer Gesamtwürdigung einheitlich dem einen oder dem anderen Bereich zuzuordnen (s. etwa Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11. April 2006 VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691; vom 5. April 2006 IX R 109/00, BFHE 213, 337, BStBl II 2006, 541, und vom 22. Juni 2006 VI R 21/05, BFHE 214, 252, BStBl II 2006, 915). - FG Münster, 01.02.2018 - 1 K 2943/16
Rechtmäßige Haftungsinanspruchnahme einer Rechtsanwaltssozietät in der Rechtsform …
Ist aber - neben dem eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers - ein nicht unerhebliches Interesse des Arbeitnehmers gegeben, so liegt die Vorteilsgewährung nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers und führt zur Lohnzuwendung (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. etwa Urteile vom 11.04.2006, VI R 60/02, BFHE 212, 574, BStBl II 2006, 691, m.w.N.; vom 26.07.2007, VI R 64/06, BFHE 218, 370, BStBl II 2007, 892; vom 17.01.2008, VI R 26/06, BFHE 220, 266, BStBl II 2008, 378; vom 12.02.2009, VI R 32/08, BStBl II 2009, 462; BFH, Urteil vom 10.03.2016, VI R 58/14, BStBl II 2016, 621). - BFH, 17.01.2008 - VI R 26/06
Übernahme der Kammerbeiträge für Geschäftsführer von …
- FG Schleswig-Holstein, 23.01.2012 - 5 K 64/11
Unentgeltliche Mahlzeitengewährung an angestellte Betreuer eines Kinderheims kein …
- BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08
Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
- BFH, 12.02.2009 - VI R 32/08
Übernahme der Mitgliedsbeiträge zum Deutschen Anwaltverein durch den Arbeitgeber …
- BFH, 12.04.2007 - VI R 53/04
Im Rahmen von Auslandseinsätzen gezahlte Beiträge zur Beschaffung klimabedingter …
- BFH, 29.01.2009 - VI R 56/07
Unentgeltliche Überlassung eines Dienstwagens und Sammelbeförderung
- FG Schleswig-Holstein, 25.06.2014 - 2 K 78/13
Geldwerter Vorteil durch Mitversicherung von Ärzten in der …
- BFH, 07.05.2009 - VI R 16/07
Umlagezahlungen an Zusatzversorgungseinrichtung als Arbeitslohn
- FG Nürnberg, 17.04.2008 - 7 K 106/07
Verpflegung der Besatzung eines Flusskreuzfahrtschiffes als Arbeitslohn
- BFH, 07.05.2014 - VI R 28/13
Regelungsgehalt einer Lohnsteueranrufungsauskunft - kein Anspruch auf bestimmten …
- FG Hamburg, 17.09.2015 - 2 K 54/15
Unentgeltliche Mahlzeitengestellung an Mitarbeiter auf einer Offshore-Plattform
- FG Niedersachsen, 31.05.2007 - 11 K 555/04
Kein Arbeitslohn für vom Arbeitgeber getragene Kosten der Mitgliedschaft
- FG Hamburg, 04.11.2014 - 2 K 95/14
Kein geldwerter Vorteil für angestellte Anwälte durch die eigene …
- FG Rheinland-Pfalz, 09.09.2020 - 2 K 1486/17
Zur Frage, ob Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte …
- FG Nürnberg, 27.02.2019 - 5 K 1199/17
Haftungsbescheid über Lohnsteuer und sonstige Lohnabzugsbeträge
- FG Düsseldorf, 05.12.2007 - 7 K 1743/07
Arbeitgeberseitige Haftung für nichtentrichtete, auf Steuerberatungskosten …
- BFH, 06.06.2018 - I R 36/16
Zur Wiedereinsetzung bei fehlgeschlagenem Postaustausch zwischen Behörde und …
- BFH, 18.07.2007 - VI B 125/06
Verschaffung eines Krankenversicherungsschutzes als Arbeitslohn; Verletzung der …
- FG Niedersachsen, 06.07.2007 - 11 K 192/04
Haftung für Lohnsteuer
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2012 - 3 K 632/10
Verlust des Grenzgängerstatus eines im Inland ansässigen Arbeitnehmers wegen …
- FG München, 03.05.2013 - 8 K 4017/09
Geldwerter Vorteil bei unentgeltlicher Verpflegung eines Profitfußballers
- FG Baden-Württemberg, 23.04.2009 - 3 K 4/07
Obligatorische Beiträge an schweizer Pensionskasse als steuerfreier Arbeitslohn …
- FG Köln, 22.11.2021 - 6 K 1902/19
Steuerfreiheit von Einnahmen aus Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag
- FG Thüringen, 14.10.2021 - 1 K 655/17
Versteuerung von Aufwendungen von "Gesundheitstagen" für Mitarbeiter als …
- VG Karlsruhe, 21.10.2021 - 10 K 7660/19
Wohngeldrechtliche Einkommensberechnung; Zahlung von Studiengebühren durch einen …