Rechtsprechung
| BFH, 25.11.1970 - I R 7/69 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Revisionsverfahren - Mehrere Veranlagungszeiträume - Vorbescheid - Mündliche Verhandlung - Beschränkung auf einen Veranlagungszeitraum - Betriebsvermögen - Zuführung von Mitteln - Charakter einer Einlage - Rückführung in Privatvermögen - Charakter einer Entnahme
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 101, 22
- DB 1971, 900
- BStBl II 1971, 181
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.06.1969 - I R 174/66
Betriebsvermögen - Einlage von Geldmitteln - Ausgleich von Entnahmen - …
Auszug aus BFH, 25.11.1970 - I R 7/69
Ist einer Zuführung von Mitteln zum Betriebsvermögen nach den Umständen des Falles der Charakter einer Einlage abzusprechen (BFH-Urteil I R 174/66 vom 24. Juni 1969, BFH 97, 415, BStBl II 1970, 205), so kann ihre Rückführung in das Privatvermögen nicht den Charakter einer Entnahme haben.
- BFH, 05.06.2003 - I R 38/01
Verschmelzung einer GmbH
Eine solche Beschränkung ist zulässig und wirksam, da jeder einzelne angefochtene Bescheid einen gesonderten und abtrennbaren Streitpunkt bildet (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. November 1970 I R 7/69, BFHE 101, 22, BStBl II 1971, 181; vom 17. Juli 1979 VII R 27/74, BFHE 128, 173, BStBl II 1979, 652). - BFH, 21.06.1972 - I R 189/69
Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen …
Da es sich um die Richtigstellung eines Fehlers handelt, kann das auszubuchende Wirtschaftsgut vielmehr nur mit dem im Zeitpunkt der Ausbuchung in den Büchern ausgewiesenen Wert, also dem Buchwert, aus seinem scheinbaren Zusammenhang mit dem Betriebsvermögen gelöst werden (vgl. BFH-Urteil I R 7/69 vom 25. November 1970, BFH 101, 22, BStBl II 1971, 181; Herrmann-Heuer, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, § 4 EStG Anm. 10e [4]; Mittelbach, Die steuerliche Betriebsprüfung, 1964 S. 204 [206]). - BFH, 17.07.1979 - VII R 27/74
Revision - Antragsbefugnis - Antrag auf mündliche Verhandlung - Vorbescheid
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat auch bereits entschieden, daß es nach § 90 FGO im Revisionsverfahren möglich sei, gegenüber einem mehrere Verwaltungsakte desselben Beklagten und - als Beispiel - der gleichen Steuerart betreffenden Vorbescheid des BFH den Antrag auf mündliche Verhandlung auf nur einen Veranlagungszeitraum zu beschränken (Urteil vom 25. November 1970 I R 7/69, BFHE 101, 22, BStBl II 1971, 181).Das kommt auch bereits in der Entscheidung des BFH I R 7/69 zum Ausdruck.
- FG München, 09.12.2008 - 12 K 4221/05
Auslegung eines Grundstückskaufvertrags - Passivierung einer von der Genehmigung …
Die von der Klägerin begehrte Beschränkung des Antrags auf mündliche Verhandlung auf die Frage der Höhe der Teilwertabschreibung ist nicht möglich, da es sich insoweit nicht um einen selbständig abtrennbaren Teil der Klage handelt, der Gegenstand eines eigenständigen Klageverfahrens sein könnte (vgl. BFH-Urteil vom 25. November 1970 I R 7/69, BStBl II 1971, 181).
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