Rechtsprechung
| BFH, 27.05.1971 - V R 22/71 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gewöhnlicher Brief - Ablaufende gesetzliche Frist - Fristwahrung - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Verzögerung durch Postbeförderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 102, 226
- NJW 1971, 2328
- VersR 1972, 499
- BStBl II 1971, 633
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69
Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der …
Auszug aus BFH, 27.05.1971 - V R 22/71
Ihn trifft vielmehr, wenn er die Frist so weitgehend in Anspruch nehmen will, eine erhöhte Sorgfaltspflicht (vgl. Beschluß des BFH IV R 126/69 vom 12. März 1970 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung, BFH 98, 467 BStBl II 1970, 460).
- BFH, 13.09.1973 - II R 80/72
Rechtsmittelführer - Postlaufzeiten - Feiertage - Fristwahrung - Besonderheiten …
Obschon nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Entscheidungen des BFH vom 27. Mai 1971 V R 22/71, BFHE 102, 226, BStBl II 1971, 633; vom 2. Mai 1973 VIII R 72/71, BFHE 109, 297, BStBl II 1973, 663; Entscheidung des BVerwG vom 8. März 1972 IV B 10/72, Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 310, § 60 VwGO, Nr. 66) ein Rechtsmittelführer längere Postlaufzeiten vor und während hoher Feiertage in seine Überlegungen zur Fristwahrung einbeziehen muß, kann nicht ausnahmslos ohne Prüfung möglicher Besonderheiten des Einzelfalles davon ausgegangen werden, ein am letzten Tage vor solchen Feiertagen zur Post gegebenes Rechtsmittel, das erst am zweiten Tage nach den Feiertagen und dadurch einen Tag nach Fristablauf beim Empfänger eingeht, sei schuldhaft zu spät eingelegt worden. - BVerwG, 08.03.1972 - IV B 10.72
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Denn es ist bekannt, daß der Postbetrieb an den beiden Tagen des Wochenendes seit einigen Jahren weitgehend eingeschränkt ist und deshalb Postsendungen, die an Sonnabenden aufgegeben werden, den Empfänger häufig nicht früher erreichen als solche, die erst am Montag in den Postlauf gebracht werden (BFH, Beschluß vom 27. Mai 1971 - VR 22/71 - in NJW 1971, 2328).
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