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Rechtsprechung
   BFH, 22.10.1971 - VI R 310/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1415
BFH, 22.10.1971 - VI R 310/69 (https://dejure.org/1971,1415)
BFH, Entscheidung vom 22.10.1971 - VI R 310/69 (https://dejure.org/1971,1415)
BFH, Entscheidung vom 22. Oktober 1971 - VI R 310/69 (https://dejure.org/1971,1415)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 103, 430
  • DB 1972, 121
  • BStBl II 1972, 55
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.07.1969 - VI R 269/67

    Definition von Spenden im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Anforderungen an …

    Auszug aus BFH, 22.10.1971 - VI R 310/69
    Der BFH habe in dem Urteil VI R 269/67 vom 25. Juli 1969 (BFH 96, 471, BStBl II 1969, 681) die Zuwendung von geldwerten Vorteilen, soweit es sich um Ausgaben des Spenders handele, ausdrücklich anerkannt.

    Wie der Senat in dem vom Steuerpflichtigen angeführten Urteil VI R 269/67 vom 25. Juli 1969 entschieden hat, fallen unter den Begriff "Ausgaben" im Sinne des § 10b EStG auch geldwerte Vorteile, die ein Steuerpflichtiger einem der nach dieser Vorschrift begünstigten Empfänger zuwendet.

  • BFH, 23.05.1989 - X R 17/85

    Gebrauchte Kleidung als Sachspende (Abziehbarkeit und Wertermittlung)

    Im Bescheid über den Lohnsteuer-Jahresausgleich 1983 vom 16. Juli 1984 versagte das FA den Abzug der geltend gemachten Spenden unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Oktober 1971 VI R 310/69 (BFHE 103, 430, BStBl II 1972, 55).

    Soweit der BFH im Urteil in BFHE 103, 430, BStBl II 1972, 55 davon ausgegangen sei, daß gebrauchte Bekleidung kaum einen Marktwert besäße, sei dort die veränderte Marktsituation nicht berücksichtigt.

    Die Bemerkung in BFHE 103, 430, BStBl II 1972, 55, gebrauchte Kleidung habe grundsätzlich kaum einen Marktwert, ist zu Recht in der Literatur angezweifelt worden (…z.B. Clausen in Herrmann/Heuer/Raupach, a.a.O., § 10b EStG Anm. 2a;… Schmidt/Heinicke, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., 1988, § 10b Anm. 2; Drasdo, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1987, 327, 330; Thoma, DStR 1984, 641, 643; Mittelbach, Die Information über Steuer und Wirtschaft - Inf - 1972, 855).

    Der erkennende Senat mißt der Äußerung in BFHE 103, 430, BStBl II 1972, 55 keine die Entscheidung tragende Bedeutung zu.

  • BFH, 16.11.2022 - X R 17/20

    Bewertung eines GmbH-Anteils mit stark disquotal ausgestalteten Rechten; …

    Gerade im Gegenteil trägt der Steuerpflichtige, der sich darauf beruft, eine Sachzuwendung sei mit einem höheren als dem von der Finanzbehörde für zutreffend gehaltenen Wert als Sonderausgaben abzuziehen, hierfür nach der allgemein und auch im Steuerrecht maßgeblichen Normenbegünstigungstheorie die Feststellungslast, weil er die Vornahme eines ihm günstigen einkommensteuerlichen Abzugs begehrt (BFH-Urteile vom 22.10.1971 - VI R 310/69, BFHE 103, 430, BStBl II 1972, 55, und in BFHE 157, 516, BStBl II 1989, 879, unter 2.b, m.w.N.).
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