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Rechtsprechung
   BFH, 12.05.1970 - II 123/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1325
BFH, 12.05.1970 - II 123/63 (https://dejure.org/1970,1325)
BFH, Entscheidung vom 12.05.1970 - II 123/63 (https://dejure.org/1970,1325)
BFH, Entscheidung vom 12. Mai 1970 - II 123/63 (https://dejure.org/1970,1325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Erbbeteiligte - Einzelbescheid - Wirksamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 138
  • BStBl II 1972, 217
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.03.1968 - II 98/62

    Nichtigkeit der Rechtsnorm

    Auszug aus BFH, 12.05.1970 - II 123/63
    Der Steuerbescheid ist somit seinem ganzen Inhalt nach als "einheitlicher" (richtiger: zusammengefaßter; siehe Urteil des BFH II 98/62 vom 27. März 1968, BFH 91, 434, 441, BStBl II 1968, 376) Steuerbescheid auf der Grundlage des § 15 ErbStDV gegen den Kläger ergangen.

    Sollte es sich bei erneuter Überprüfung durch das FG als richtig bestätigen, daß -- wie vom FG und den Parteien bisher angenommen -- durch den Ausgang dieses Rechtsstreites nur der gegen den Kläger festgesetzte Steuerbetrag betroffen wird und daß im Falle eines endgültigen Unterliegens des Klägers der noch nicht entrichtete Teil der Steuer gem. dem von den Beteiligten geäußerten Verrechnungsbegehren (vgl. § 123 Abs. 1 AO) ebenfalls nur auf den Kläger entfiele, so würde sich im Streitfall die in dem o. a. Urteil des BFH 91, 434 (BStBl II 1968, 377) behandelte Problematik des § 15 ErbStDV nicht stellen.

  • BFH, 13.02.1968 - II R 134/66
    Auszug aus BFH, 12.05.1970 - II 123/63
    Zu der Frage, ob ein gem. § 15 Abs. 1, 2 ErbStDV gegen einen Erben ergangener einheitlicher Steuerbescheid in der Höhe aufrechterhalten werden kann, in der er selbst die Steuer schuldet, war nicht Stellung zu nehmen (BFH 91, 447, BStBl II 1968, 382).
  • BFH, 18.01.1968 - V B 4/66

    Finanzgericht - Bundesfinanzhof - Erster Rechtsgang - Rechtliche Beurteilung - …

    Auszug aus BFH, 12.05.1970 - II 123/63
    Zu der Frage, ob ein gem. § 15 Abs. 1, 2 ErbStDV gegen einen Erben ergangener einheitlicher Steuerbescheid in der Höhe aufrechterhalten werden kann, in der er selbst die Steuer schuldet, war nicht Stellung zu nehmen (BFH 91, 447, BStBl II 1968, 382).
  • BFH, 29.11.1972 - II R 42/67

    Erbengemeinschaft - Grunderwerbsteuerbescheid - Identifizierung der Gemeinschaft …

    In Fällen der vorliegenden Art schuldet der Miterbe die Grunderwerbsteuer nicht selbst -- nicht als eigene für seine Person --, so daß der Grunderwerbsteuerbescheid (anders als ein "einheitlicher", einem einzelnen Erben hinsichtlich seiner eigenen Erbschaftsteuerschuld als Einzelbescheid wirksam zugegangener Erbschaftsteuerbescheid: s. BFH-Urteil vom 12. Mai 1970 II 123/63, BFHE 104, 138, BStBl II 1972, 217) auch nicht als gegenüber der miterbenden Witwe und Mutter -- mit Wirkung gegen sie allein oder gar gegen die Erbengemeinschaft ergangen -- aufrechterhalten werden könnte.
  • BFH, 22.12.1976 - II R 58/67

    Gesellschaftsvertrag - Kommanditgesellschaft - Tod des persönlich haftenden …

    Der angefochtene Erbschaftsteuerbescheid ist zwar unzulässigerweise (Urteil vom 27. März 1968 II 98/62, BFHE 91, 434, BStBl II 1968, 376) als einheitlicher Steuerbescheid über die Steuer aller Erbbeteiligten an die Klägerin gerichtet worden, ist aber ihr gegenüber hinsichtlich der für sie festgesetzten Steuer wirksam (Urteil vom 12. Mai 1970 II 123/63, BFHE 104, 138, BStBl II 1972, 217).
  • FG Köln, 16.01.1997 - 4 K 5081/91

    Rechtswidrigkeit von steuerlichen Feststellungsbescheiden mangels inhaltlicher …

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  • BFH, 19.01.1972 - II B 11/69

    Erledigung des Rechtsstreits - Rücknahme des angefochtenen Bescheids - Antrag auf …

    Der angefochtene Bescheid brauchte vom FA nicht schon deshalb zurückgenommen zu werden, weil er als sog. "einheitlicher Steuerbescheid" auf Grund der vom BFH als nichtig erkannten Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 ErbStDV (Urteil II 98/62 vom 27. März 1968, BFH 91, 434, BStBl II 1968, 376) ergangen war; denn er konnte als Einzelbescheid in der Höhe aufrechterhalten werden, in der die Klägerin selbst die Steuer schuldete (vgl. BFH-Urteil II 123/63 vom 12. Mai 1970, BFH 104, 138, BStBl II 1972, 217).
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