Rechtsprechung
| BFH, 26.11.1971 - III R 74/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts - Wert übernommener Anteile - Starke Stellung in Gesellschaft
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 371
- DB 1972, 906
- BStBl II 1972, 312
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 26.11.1971 - III R 87/70
Zahlung eines Entgelts - Anteiliger Geschäftswert - Erwerb eines …
Auszug aus BFH, 26.11.1971 - III R 74/71
Ein Ausnahmefall im Sinne des Rechtssatzes 1 des Urteils III R 87/70 vom 26. November 1971, der den Ansatz eines Gesamtgeschäftswerts des Unternehmens rechtfertigen könnte, liegt nicht vor, wenn der vom Erwerber übernommene Anteil 60 v. H. aller Anteile beträgt und dem Erwerber eine starke Stellung in der Gesellschaft sichert.Der Senat hat in dem Urteil III R 87/70 vom 26. November 1971 entschieden, daß durch die Zahlung eines Entgelts für den anteiligen Geschäftswert beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils ein Gesamtgeschäftswert des Unternehmens nur in Ausnahmefällen konkretisiert wird, und zwar nur dann, wenn das für den anteiligen Geschäftswert gezahlte Entgelt eindeutig und klar bestimmbar ist.
- BFH, 12.06.1974 - III R 54/73
Unternehmen - Anteiliger Geschäftswert - Erwerb eines Mitunternehmeranteils - …
Auch die beiden anderen Urteile, die der Senat am 26. November 1971 erlassen hat, nämlich die Urteile III R 110/70 (BFHE 104, 370, BStBl II 1972, 311) und III R 74/71 (BFHE 104, 371, BStBl II 1972, 312) behandeln Fälle, in denen aus einer bereits bestehenden KG bzw. GmbH & Co. KG Gesellschafter ausgeschieden sind und ihren Anteil an einen bereits vorhandenen oder neu eintretenden Gesellschafter zu Preisen veräußert haben, die über dem Buchwert lagen.Der Senat ist jedoch der Auffassung, daß auch in einem solchen Fall die Grundsätze, die der Senat in dem Urteil III R 87/70 entwickelt hat und in den Urteilen III R 110/70 und III R 74/71 angewendet hat, übernommen werden können.
Schließlich hat er in dem Urteil III R 74/71 einen Ausnahmefall verneint, weil der vom Erwerber übernommene Anteil 60 v. H. aller Anteile betrug und dem Erwerber eine starke Stellung in der Gesellschaft gewährte.
- BFH, 30.05.1974 - III R 75/73
Allgemeiner Güterfernverkehr - Genehmigung - Einheitswertfeststellung - …
Er hat ferner ein eindeutig und klar bestimmbares Entgelt für den anteiligen Geschäftswert beim Erwerb eines Mitunternehmeranteils als Voraussetzung für eine Konkretisierung des Gesamtgeschäftswerts des Unternehmens gefordert (vgl. BFH-Urteile vom 26. November 1971 III R 87/70, BFHE 104, 367, BStBl II 1972, 310; III R 110/70, BFHE 104, 370, BStBl II 1972, 311, und III R 74/71, BFHE 104, 371, BStBl II 1972, 312). - BFH, 14.08.1974 - I R 246/72
Zur Abgrenzung des Entgelts für die Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter von …
Seine Auffassung, daß der Ansatz eines Geschäftswerts nur dann gerechtfertigt sei, wenn gezahlte Entgelte sich eindeutig auf den Geschäftswert bezögen und dessen klare Bestimmung ermöglichten, hat der III. Senat in einer Anzahl weiterer Entscheidungen hervorgehoben (vgl. Urteile vom 26. November 1971 III R 87/70, BFHE 104, 367, BStBl II 1972, 310; vom 26. November 1971 III R 110/70, BFHE 104, 370, BStBl II 1972, 311; vom 26. November 1971 III R 74/71, BFHE 104, 371, BStBl II 1972, 312; vom 12. Juni 1974 III R 54/73, BFHE 112, 528).
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