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Rechtsprechung
   BFH, 14.01.1972 - III R 64/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,1038
BFH, 14.01.1972 - III R 64/71 (https://dejure.org/1972,1038)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1972 - III R 64/71 (https://dejure.org/1972,1038)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1972 - III R 64/71 (https://dejure.org/1972,1038)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der maßgebenden Jahresrohmiete - Übernahme der Kosten - Schönheitsreparaturen - Zuschlag zur Barmiete

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhöhung der Jahresrohmiete wegen Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter auch dann, wenn der Eigentümer die Kosten trägt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 469
  • BStBl II 1972, 376
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 02.06.1971 - III R 105/70

    Ertragswertverfahren - Bewertung bebauter Grundstücke - Reinertrag - Übernahme …

    Auszug aus BFH, 14.01.1972 - III R 64/71
    Durch Urteil III R 105/70 vom 2. Juni 1971 (BFH 102, 563, BStBl II 1971, 675) hat der Senat bereits entschieden, daß der Einheitswert im Ertragswertverfahren auf der Grundlage des Reinertrages ermittelt wird und daß die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Ermittlung der maßgebenden Jahresrohmiete zu berücksichtigen sei.

    Wie der Senat in der Entscheidung III R 105/70 (…a. a. O.) ausgeführt hat, entspricht dieser Satz einem Erfahrungswert, der bei der Berechnung der Vervielfältiger berücksichtigt wurde (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 60, 127; Bundestags-Drucksache II/2544 S. 15, § 52g Abs. 9 des Entwurfs).

  • Drs-Bund, 21.06.1956 - BT-Drs II/2544
    Auszug aus BFH, 14.01.1972 - III R 64/71
    Wie der Senat in der Entscheidung III R 105/70 (…a. a. O.) ausgeführt hat, entspricht dieser Satz einem Erfahrungswert, der bei der Berechnung der Vervielfältiger berücksichtigt wurde (vgl. Bundestags-Drucksache IV/1488 S. 60, 127; Bundestags-Drucksache II/2544 S. 15, § 52g Abs. 9 des Entwurfs).
  • BFH, 24.11.1972 - III R 20/72

    Verlorene Baukostenzuschüsse gehören zur Jahresrohmiete; Erhöhung der …

    Bei der Berechnung des Vervielfältigers sind folglich Bewirtschaftungskosten, zu denen auch die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten gehörte, pauschal berücksichtigt (vgl. Urteil vom 14. Januar 1972 III R 64/71, BFH 104, 469, BStBl II 1972, 376).
  • BFH, 31.10.1974 - III R 160/72

    Keine Berücksichtigung der Fremdkapitalkosten in der Jahresrohmiete

    Die von den Klägern geltend gemachten Besonderheiten der örtlichen Verhältnisse und ihres Einzelfalles, mit denen sie die Höhe des Zuschlags angreifen, können im Hinblick auf die Unterstellung typischer Verhältnisse bei der Ausgestaltung des Ertragswertverfahrens nach dem BewG nicht berücksichtigt werden (vgl. auch BFH-Entscheidungen vom 28. Juni 1974 III R 62/73, BFHE 112, 569, BStBl II 1974, 670, und vom 14. Januar 1972 III R 64/71, BFHE 104, 469 [471], BStBl II 1972, 376).
  • FG Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 8 K 215/00

    Einheitsbewertung des Grundvermögens: Schönheitsreparaturen - Streitwert

    Dem entspricht, dass die Jahresrohmiete pauschal um diesen Satz erhöht wird, wenn nach dem Mietvertrag die Mieter die Schönheitsreparaturen zu tragen haben (BFH-Urteil in BStBl II 1972, 376).
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