Rechtsprechung
| BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grund und Boden - Aufstehendes Holz - Forstwirtschaftiche Nutzung - Einheitlicher Kaufpreis - Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Aufteilungsmaßstab - Bewertung eines Waldbestandes - Konventionelle Bewertungsmethode - Zukunftsaussichten der Forstwirtschaft
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 105, 5
- DB 1972, 1368
- BStBl II 1972, 451
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.01.1971 - IV 123/65
Grund und Boden - Veräußerung - Gewinnermittlung - Aufstehende Gebäude - …
Auszug aus BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70
Haben Veräußerer und Erwerber einen Kaufvertrag über eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern abgeschlossen, für die hinsichtlich der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns eine verschiedene Behandlung Platz greift, und haben sie den Kaufpreis nicht auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt oder bestehen Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit einer Aufteilung, so ist, wie der BFH wiederholt entschied (vgl. die Urteile IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576; IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579; IV 123/65 vom 21. Januar 1971, BFH 102, 464, BStBl II 1971, 682), der Kaufpreis in der Regel nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, weil anzunehmen ist, daß niemand einen Wert ohne entsprechendes Entgelt abgeben wird. - BFH, 03.06.1965 - IV 180/61 U
Einstufung der Höhe eines Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Land- und …
Auszug aus BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70
Haben Veräußerer und Erwerber einen Kaufvertrag über eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern abgeschlossen, für die hinsichtlich der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns eine verschiedene Behandlung Platz greift, und haben sie den Kaufpreis nicht auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt oder bestehen Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit einer Aufteilung, so ist, wie der BFH wiederholt entschied (vgl. die Urteile IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576; IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579; IV 123/65 vom 21. Januar 1971, BFH 102, 464, BStBl II 1971, 682), der Kaufpreis in der Regel nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, weil anzunehmen ist, daß niemand einen Wert ohne entsprechendes Entgelt abgeben wird. - BFH, 03.06.1965 - IV 351/64 U
Behandlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen und …
Auszug aus BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70
Haben Veräußerer und Erwerber einen Kaufvertrag über eine Mehrheit von Wirtschaftsgütern abgeschlossen, für die hinsichtlich der Besteuerung eines Veräußerungsgewinns eine verschiedene Behandlung Platz greift, und haben sie den Kaufpreis nicht auf die einzelnen Wirtschaftsgüter aufgeteilt oder bestehen Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit einer Aufteilung, so ist, wie der BFH wiederholt entschied (vgl. die Urteile IV 351/64 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 207, BStBl III 1965, 576; IV 180/61 U vom 3. Juni 1965, BFH 83, 213, BStBl III 1965, 579; IV 123/65 vom 21. Januar 1971, BFH 102, 464, BStBl II 1971, 682), der Kaufpreis in der Regel nach dem Verhältnis der Teilwerte der einzelnen Wirtschaftsgüter aufzuteilen, weil anzunehmen ist, daß niemand einen Wert ohne entsprechendes Entgelt abgeben wird. - BFH, 20.12.1961 - IV 363/59 U
Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen und …
Auszug aus BFH, 16.06.1971 - IV R 84/70
In diesem Falle bestünden keine Bedenken, den auf die Gebäude entfallenden Teil des Erlöses in der Weise zu ermitteln, daß von dem Gesamtwert der Verkehrswert des Grund und Bodens abgezogen werde (wie das der BFH in dem Urteil IV 363/59 U vom 20. Dezember 1961, BFH 74, 494, BStBl III 1962, 186, getan habe).
- BFH, 16.09.2004 - X R 19/03
Abziehbarkeit von Kreditvermittlungsgebühren als vorweggenommene Werbungskosten …
a) Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass bei der Zahlung eines Gesamtkaufpreises für mehrere Wirtschaftsgüter zwar grundsätzlich der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung auf die Einzelwirtschaftsgüter zu folgen, eine Zuordnung nach dem Verhältnis der Werte aber dann geboten ist, wenn Bedenken gegen die wirtschaftliche Richtigkeit der im Vertrag vorgesehenen Aufteilung bestehen (s. nur BFH-Entscheidungen vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451, m.w.N., …und vom 9. April 1987 IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763; vom 28. Oktober 1998 X R 96/96, BFHE 187, 450, BStBl II 1999, 217;… vom 9. Juli 2002 IV B 160/01, BFH/NV 2002, 1563). - BFH, 09.07.2002 - IV B 160/01
Veräußerung von Waldflächen; Aufteilung eines Gesamtkaufpreises
In ständiger Rechtsprechung hat der BFH jedoch entschieden, dass bei der Zahlung eines Gesamtkaufpreises für mehrere Wirtschaftsgüter zwar grundsätzlich der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung auf die Einzelwirtschaftsgüter zu folgen, eine Zuordnung nach dem Verhältnis der Teilwerte aber dann geboten sei, wenn Bedenken gegen die wirtschaftliche Haltbarkeit der vertraglichen Aufteilung bestehen (s. nur Senatsurteile vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451, m.w.N., …und vom 9. April 1987 IV R 332/84, BFH/NV 1987, 763). - BFH, 22.08.1984 - I R 198/80
Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund …
a) Nach der Rechtsprechung des BFH (vgl. Urteile vom 21. Januar 1971 IV 123/65, BFHE 102, 464, BStBl II 1971, 682; vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451; vom 19. Dezember 1972 VIII R 124/69, BFHE 108, 168, BStBl II 1973, 295, und Beschluß in BFHE 125, 516, 526, BStBl II 1978, 620, 625) muß bei Veräußerung bzw. Erwerb eines bebauten Grundstücks ein vereinbarter Gesamtpreis auf den Grund und Boden einerseits und das Gebäude andererseits aufgeteilt werden.
- BFH, 16.12.1981 - I R 131/78
Verteilung des Überpreises - Teilwert eines Grundstücks - Bebautes Grundstück
Die von der Klägerin vorgenommene Aufteilung entspreche diesen Erwägungen (vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451). - FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 53/90
Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Baumbestandes ; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84
Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes - …
Wurde aber schon im Kaufvertrag oder in sonstigen Unterlagen eine Aufteilung vorgenommen, ist dieser grundsätzlich zu folgen (BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391); dies gilt nur dann nicht, wenn sie nicht ernstlich gewollt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (BFH-Urteile vom 21. Januar 1971 IV 123/65, BFHE 102, 464, 467, BStBl II 1971, 682, 684, und vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, 6, BStBl II 1972, 451, 452). - BFH, 18.01.1990 - IV R 50/88
Anforderungen an Absetzug für Substanzverringerung bei Veräußerung eines …
Dem FG ist im Ausgangspunkt darin beizupflichten, daß der Basaltsteinbruch als Bodenschatz aufgrund der Verpachtung zur Ausbeutung bereits in der Hand des Klägers ein selbständiges Wirtschaftsgut darstellte (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Februar 1978 VIII R 176/73, BFHE 124, 450, BStBl II 1978, 343); ebenso ist im aufstehenden Holz ein vom Grund und Boden zu unterscheidendes Wirtschaftsgut zu sehen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451). - BFH, 09.04.1987 - IV R 42/84
Verhältnis der Teilwerte bei der Bewertung eines Holzbestandes
Nach dem Urteil des BFH vom 16. Juni 1971 IV R 84/70 (BFHE 105, 5, BStBl II 1972, 451) ist bei der Ermittlung des Bestandswertes für das aufstehende Holz die sog. konventionelle Methode anzuwenden.
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