Rechtsprechung
| BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69, IV R 89/69, IV R 88-89/69 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Selbständiger Steuerpflichtiger - Berufsständische Versorgungskasse - Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsausgaben - Sonderausgaben
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beiträgen selbständig tätiger Steuerpflichtiger zu Versorgungskassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 106, 32
- VersR 1973, 135
- DB 1973, 310
- BStBl II 1972, 730
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- RFH, 19.11.1936 - VI A 562/36
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
Der Standpunkt stimmt mit der langjährigen Rechtsprechung des RFH überein (vgl. die Entscheidungen VI A 562/36 vom 19. November 1936, RStBl 1937, 110; VI A 361/37 vom 9. Juni 1937, RStBl 1937, 988, und VI 395/39 vom 21. Juni 1939, RStBl 1939, 1046).Im Urteil VI A 562/36 hat der RFH den gleichen Standpunkt für die Zahlungen an eine ärztliche Unterstützungskasse eingenommen, die in Fällen von in Not geratenen Ärzten oder deren Hinterbliebenen durch ein Umlageverfahren Versorgungsleistungen gewährte, ohne jedoch den Beitragszahlern einen Rechtsanspruch auf solche Versorgungsleistungen einzuräumen.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
Wie der Große Senat in den Beschlüssen Gr. S. 2/70 und 3/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, 21) ausgeführt hat, können einheitliche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Lebensführung, die sowohl privaten als auch beruflichen Zwecken dienen, nur dann in nicht abziehbare private Kosten and in Betriebsausgaben aufgeteilt werden, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen. - BFH, 06.03.1959 - VI 130/55 U
Zufluss einer Zahlung bei Arzt bei Leistung an Honorarsonderfond
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
Wie schwierig und vielgestaltig das Problem ist, zeigt der Sonderfall des BFH-Urteils VI 130/55 U vom 6. März 1959 (BFH 68, 604, BStBl III 1959, 231).
- BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
Selbständiger Steuerpflichtiger - Berufsständische Versorgungskasse - …
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
weitere Verbundverfahren: BFH - 13.04.1972 - AZ: IV R 89/69. - RFH, 09.06.1937 - VI A 361/37
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
Der Standpunkt stimmt mit der langjährigen Rechtsprechung des RFH überein (vgl. die Entscheidungen VI A 562/36 vom 19. November 1936, RStBl 1937, 110; VI A 361/37 vom 9. Juni 1937, RStBl 1937, 988, und VI 395/39 vom 21. Juni 1939, RStBl 1939, 1046). - BFH, 14.03.1958 - VI 41/55 U
Beiträge zur Kaminkehrerversorgung als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
In dem Fall VI 41/55 U vom 14. März 1958 (BFH 66, 666, BStBl III 1958, 256), bei dem es um die Zwangsbeiträge zur Versorgungskasse der selbständigen Kaminkehrermeister ging und die Anerkennung der Beiträge als Betriebsausgabe damit begründet wurde, daß die durch den Beruf bedingten Beiträge überwiegend (zu etwa 53 %) für die Altersversorgung etc. von fremden Personen nicht der eigenen Familie Verwendung fänden, hat der BFH folgenden Standpunkt vertreten: Die Beiträge seien einheitlich als Sonderausgaben anzusehen, weil sie zu einem erheblichen Teil auf die eigene Versorgung entfielen und nicht vorausgesagt werden könne, in welcher Höhe der Beitrag für die eigene Versorgung des Versicherten und seiner Angehörigen benötigt werde.
- FG Hamburg, 26.07.2006 - 2 K 105/05
Einkommensteuer: Abziehbarkeit von Beiträgen zur berufsständischen …
Sämtliche Zahlungen werden zur Versorgung der gegenwärtigen Versorgungsempfänger verwandt, und nur durch die Leistung dieser Beiträge insgesamt erhält der Kläger sich den Anspruch auf die eigene Versorgung (vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1972, IV R 88/69 u.a., BFHE 106/32, BStBl II 1972, 730).
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| BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69 |
Volltextveröffentlichung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Selbständiger Steuerpflichtiger - Berufsständische Versorgungskasse - Altersversorgung - Invaliditätsversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsausgaben - Sonderausgaben
Papierfundstellen
- BFHE 106, 32
- DB 1973, 311
- BStBl II 1972, 730
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- RFH, 19.11.1936 - VI A 562/36
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
Der Standpunkt stimmt mit der langjährigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) überein (vgl. die Entscheidungen VI A 562/36 vom 19. November 1936, RStBl 1937, 110; VI A 361/37 vom 9. Juni 1937, RStBl 1937, 988, und VI 395/39 vom 21. Juni 1939, RStBl 1939, 1046).Im Urteil VI A 562/36 hat der RFH den gleichen Standpunkt für die Zahlungen an eine ärztliche Unterstützungskasse eingenommen, die in Fällen von in Not geratenen Ärzten oder deren Hinterbliebenen durch ein Umlageverfahren Versorgungsleistungen gewährte, ohne jedoch den Beitragszahlern einen Rechtsanspruch auf solche Versorgungsleistungen einzuräumen.
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
Wie der Große Senat in den Beschlüssen Gr.S. 2/70 und 3/70 vom 19. Oktober 1970 (BFH 100, 309, 317, BStBl II 1971, 17, 21) ausgeführt hat, können einheitliche Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Lebensführung, die sowohl privaten als auch beruflichen Zwecken dienen, nur dann in nicht abziehbare private Kosten und in Betriebsausgaben aufgeteilt werden, wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung ermöglichen. - BFH, 06.03.1959 - VI 130/55 U
Zufluss einer Zahlung bei Arzt bei Leistung an Honorarsonderfond
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
Wie schwierig und vielgestaltig das Problem ist, zeigt der Sonderfall des BFH-Urteils VI 130/55 U vom 6. März 1959 (BFH 68, 604, BStBl III 1959, 231). - BFH, 14.03.1958 - VI 41/55 U
Beiträge zur Kaminkehrerversorgung als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
In dem Fall VI 41/55 U vom 14. März 1958 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 66 S. 666 - BFH 66, 666 -, BStBl III 1958, 256), bei dem es um die Zwangsbeiträge zur Versorgungskasse der selbständigen Kaminkehrermeister ging und die Anerkennung der Beiträge als Betriebsausgabe damit begründet wurde, daß die durch den Beruf bedingten Beiträge überwiegend (zu etwa 53 %) für die Altersversorgung etc. von fremden Personen nicht der eigenen Familie Verwendung fänden, hat der Bundesfinanzhof (BFH) folgenden Standpunkt vertreten: Die Beiträge seien einheitlich als Sonderausgaben anzusehen, weil sie zu einem erheblichen Teil auf die eigene Versorgung entfielen und nicht vorausgesagt werden, könne, in welcher Höhe der Beitrag für die eigene Versorgung des Versicherten und seiner Angehörigen benötigt werde. - RFH, 09.06.1937 - VI A 361/37
Auszug aus BFH, 13.04.1972 - IV R 89/69
Der Standpunkt stimmt mit der langjährigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) überein (vgl. die Entscheidungen VI A 562/36 vom 19. November 1936, RStBl 1937, 110; VI A 361/37 vom 9. Juni 1937, RStBl 1937, 988, und VI 395/39 vom 21. Juni 1939, RStBl 1939, 1046).
- BFH, 13.04.1972 - IV R 88/69
Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Beiträgen selbständig tätiger …
weitere Verbundverfahren: BFH - 13.04.1972 - AZ: IV R 89/69.
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