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| BFH, 21.07.1972 - VI R 57/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bausparvertrag - Einzahlungen - Geldmittel des Betriebsvermögens - Betriebliche Zwecke - Entnahme - Erhöhung des Betriebskredits
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 106, 410
- DB 1972, 1754
- BStBl II 1972, 781
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 05.12.1958 - VI 22/57 U
Aufwendungen im wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Aufnahme eines Kredits
Auszug aus BFH, 21.07.1972 - VI R 57/69
Voraussetzung hierfür ist jedoch, daß der Bankkredit die Einzahlung auf den Bausparvertrag nicht erst ermöglicht hat (Urteil des Senats VI 22/57 U vom 5. Dezember 1958, BFH 68, 154, BStBl III 1959, 61) und die zum Sparen eingesetzten Mittel nicht im Betrieb gebunden waren. - BFH, 05.12.1958 - VI 207/58 S
Nichtberücksichtigung des Sparbetrages als steuerbegünstigende Kapitallansammlung …
Auszug aus BFH, 21.07.1972 - VI R 57/69
Leistet ein Steuerpflichtiger seinen Bausparbeitrag durch Überweisung von einem laufenden Konto mit Schuldsaldo, so besteht -- wie das FG zutreffend ausgeführt hat -- die Vermutung, daß der Steuerpflichtige für seine Bausparleistungen fremde Mittel verwendet hat (vgl. die Grundsatzentscheidung des Senats VI 207/58 S vom 5. Dezember 1958, BFH 68, 145, BStBl III 1959, 58). - BFH, 05.12.1958 - VI 130/57 U
Unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen …
Auszug aus BFH, 21.07.1972 - VI R 57/69
In diesem Punkt weicht der hier zu beurteilende Sachverhalt von dem der Entscheidung des Senats VI 130/57 U vom 5. Dezember 1958 (BFH 68, 148, BStBl III 1959, 59) zugrunde liegenden Sachverhalt ab.
- BFH, 20.03.1984 - IX R 10/83
Vorsorgeaufwendungen - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Wirtschaftlicher …
Er kann diese Vermutung jedoch mit dem Nachweis entkräften, daß er diese Zahlungsweise nur aus Vereinfachungsgründen gewählt habe, er im übrigen jedoch zu jener Zeit über ausreichend freie Geldmittel oder Bankguthaben verfügt hat (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 5. Dezember 1958 VI 207/58 S, BFHE 68, 145, BStBl III 1959, 58; vom 3. Februar 1961 VI 52/60 U, BFHE 72, 432, BStBl III 1961, 159; vom 21. Juli 1972 VI R 57/69, BFHE 106, 410, BStBl II 1972, 781).
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