Rechtsprechung
| BFH, 14.06.1972 - II R 17/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Bürovorsteherin - Notarielle Vollmacht - Finanzieller Ausschluß des Eigentümers - Aufhebung des ersten Kaufvertrages - Grunderwerbsteuerumgehung - Rückängigmachung eines Kaufvertrags - Treu und Glauben - Bindende Zusicherung - Verwirkung
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Papierfundstellen
- BFHE 106, 468
- BStBl II 1972, 864
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (14)
- BFH, 14.02.1967 - II 15/64
Zeitliche Grenze für die Geltendmachung eines Steueranspruches
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Wenn schon die vorbehaltlose Übersendung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung über drei Jahre hinweg dem Steuerpflichtigen keinen Anlaß geben kann, sich darauf einzurichten, daß er mit einer Grunderwerbsteuernachforderung nicht zu rechnen brauche (BFH 88, 42), so kann erst recht im vorliegenden Fall nichts anderes gelten.Demgegenüber können die Grundsätze von Treu und Glauben, zu denen auch das Institut der Verwirkung gehört, nur unter außergewöhnlichen Umständen durchgreifen, in denen die Geltendmachung eines gesetzlich entstandenen Steueranspruchs -- als mit dem vorausgegangenen Verhalten oder einer nachdrücklichen Willensäußerung der Finanzverwaltung in nicht vertretbarem Widerspruch stehend -- mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar wäre (BFH-Urteile II 15/64 vom 14. Februar 1967, BFH 88, 42; II 140/64 vom 28. Oktober 1969, BFH 97, 488, 492, BStBl II 1970, 262).
Letztlich kommt es mangels eines einen Vertrauensschutz bietenden Verhaltens des Beklagten auch nicht darauf an, ob und wie der Kläger -- ohne Konkretes darzulegen -- sich innerhalb der 14 Monate bis zur Steueranforderung auf die Nichterhebung "eingerichtet" und irgendwelche nachteiligen Vermögensdispositionen getroffen hat (BFH 88, 42; 97, 488, 493).
- BFH, 06.05.1969 - II 141/64
Vergünstigungsvorschrift - Erwerbsvorgang - Vertragliche Bindung - …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Bei aller im Steuerrecht anzuerkennenden Gestaltungsfreiheit darf aber nicht verkannt werden, daß die Vergünstigungsvorschrift des § 17 GrEStG eine Nichterhebung der Grunderwerbsteuer im Grunde lediglich für die Fälle vorsieht, in denen ein Erwerbsvorgang derart rückgängig gemacht wird, daß die Beteiligten, auch der Veräußerer, aus ihren rechtlichen Bindungen entlassen und daß der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt (vgl. außer dem vom FG zitierten Urteil des Senats II 131/65 vom 1. April 1969, BFH 96, 69, BStBl II 1969, 561 noch das Urteil II 141/64 vom 6. Mai 1969, BFH 96, 326, 330, BStBl II 1969, 630).Danach ist es keine "Unterstellung" durch das FG, sondern entspricht dem eigenen Vorbringen des Klägers, daß er mit Hilfe des gesamten Vertragswerkes das Grundstück von Anfang an endgültig in seinen alleinigen Einflußbereich bringen wollte, um es unter Nutzung seiner Erwerberstellung im Ergebnis selbst an eines seiner Kinder oder doch -- wie er selbst ausführt -- ohne Beteiligung, also unter Ausschaltung des Veräußerers an einen von ihm ermittelten Dritten, und zwar unter Einbehaltung des Mehrerlöses weiterzugeben (vgl. den Fall BFH 96, 326).
- BFH, 28.10.1969 - II 140/64
Rechtmäßigkeit der Einordnung der während der Geltungsdauer des …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Da eine den Beklagten bindende Erklärung, er werde bei bloßer Vorlage eines Aufhebungsvertrages von der Grunderwerbsteuerfestsetzung absehen, nicht vorlag, kann es nicht mehr darauf ankommen, ob dem Beklagten am 11. März 1968 der Sachverhalt bereits lückenlos bekannt war (BFH 97, 488, 492) und ob der Beklagte bis dahin seinen eigenen gesetzlichen allgemeinen und ggf. besonderen Mitwirkungspflichten (vgl. §§ 166 ff. AO, §§ 2--4 GrEStDV) in dem gebotenen Umfange nachgekommen war (vgl. BFH-Urteil II 17/64 vom 19. Dezember 1967, BFH 91, 378, 381, BStBl II 1968, 359).Demgegenüber können die Grundsätze von Treu und Glauben, zu denen auch das Institut der Verwirkung gehört, nur unter außergewöhnlichen Umständen durchgreifen, in denen die Geltendmachung eines gesetzlich entstandenen Steueranspruchs -- als mit dem vorausgegangenen Verhalten oder einer nachdrücklichen Willensäußerung der Finanzverwaltung in nicht vertretbarem Widerspruch stehend -- mit dem allgemeinen Rechtsempfinden unvereinbar wäre (BFH-Urteile II 15/64 vom 14. Februar 1967, BFH 88, 42; II 140/64 vom 28. Oktober 1969, BFH 97, 488, 492, BStBl II 1970, 262).
- BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54
Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind oder ob eine formelle Vertragsaufhebung wegen vom Gesetz mißbilligter eindeutiger (objektiver) Steuerumgehung gemäß § 6 Abs. 1 StAnpG grunderwerbsteuerrechtlich unerheblich bleiben muß, kann nur unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles und unter Würdigung des wirklichen Parteiwillens -- unter Umständen also auch, wie der Kläger zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Senats II 149/63 vom 21. Dezember 1966 (BFH 87, 458, 460, BStBl III 1967, 189) bemerkt, über den reinen Urkundenwortlaut hinaus (RGZ 109, 334, BGHZ 20, 109; Urteil des BFH II 39/65 vom 9. Juni 1970, BFH 99, 558, 559, BStBl II 1970, 749) -- entschieden werden. - BFH, 03.12.1968 - II B 39/68
Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld bei befristetem Verkaufsauftrag
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Daß in einem solchen Falle § 17 GrEStG nicht eingreift, zeigt auch die Erwägung, daß bereits ein atypischer Maklervertrag bei beurkundeter Verkaufsvollmacht und der Abrede, daß ein Überpreis dem Makler zufließen soll, diesem rechtlich ermöglichen kann, das Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten mit der Folge, daß die Grunderwerbsteuerpflicht aus § 1 Abs. 2 GrEStG eingreift (BFH-Beschluß II B 39/68 vom 3. Dezember 1968, BFH 94, 352, BStBl II 1969, 170). - BFH, 09.06.1970 - II 39/65
Befreiung von der Zahlung der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines unbebauten …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind oder ob eine formelle Vertragsaufhebung wegen vom Gesetz mißbilligter eindeutiger (objektiver) Steuerumgehung gemäß § 6 Abs. 1 StAnpG grunderwerbsteuerrechtlich unerheblich bleiben muß, kann nur unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles und unter Würdigung des wirklichen Parteiwillens -- unter Umständen also auch, wie der Kläger zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Senats II 149/63 vom 21. Dezember 1966 (BFH 87, 458, 460, BStBl III 1967, 189) bemerkt, über den reinen Urkundenwortlaut hinaus (RGZ 109, 334, BGHZ 20, 109; Urteil des BFH II 39/65 vom 9. Juni 1970, BFH 99, 558, 559, BStBl II 1970, 749) -- entschieden werden. - BFH, 21.12.1966 - II 149/63
Nachweis einer Steuerumgehungsabsicht bei der Beurkundung eines …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind oder ob eine formelle Vertragsaufhebung wegen vom Gesetz mißbilligter eindeutiger (objektiver) Steuerumgehung gemäß § 6 Abs. 1 StAnpG grunderwerbsteuerrechtlich unerheblich bleiben muß, kann nur unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles und unter Würdigung des wirklichen Parteiwillens -- unter Umständen also auch, wie der Kläger zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Senats II 149/63 vom 21. Dezember 1966 (BFH 87, 458, 460, BStBl III 1967, 189) bemerkt, über den reinen Urkundenwortlaut hinaus (RGZ 109, 334, BGHZ 20, 109; Urteil des BFH II 39/65 vom 9. Juni 1970, BFH 99, 558, 559, BStBl II 1970, 749) -- entschieden werden. - BFH, 01.04.1969 - II 83/64
Rückgängigmachung des steuerpflichtigen Erwerbsvorgangs bei Änderung des …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Im vorliegenden Fall ist im Anschluß an den Erwerbsvorgang vom 10. Januar 1967 dessen wirtschaftliches Ergebnis zugunsten des Klägers aufrechterhalten worden, ohne daß der durch den Kaufvertrag vom 10. Januar 1967 und durch die gleichzeitig der Bürovorsteherin des Klägers erteilte unwiderrufliche Vollmacht gebundene Eigentümer wieder selbst über das Grundstück hätte verfügen können (vgl. BFH-Urteil II 83/64 vom 1. April 1969, BFH 96, 66, 67, BStBl II 1969, 560). - BFH, 01.04.1969 - II 131/65
Steuerumgehung, wenn kraft neuer nachträglicher Vereinbarung an die Stelle des …
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Bei aller im Steuerrecht anzuerkennenden Gestaltungsfreiheit darf aber nicht verkannt werden, daß die Vergünstigungsvorschrift des § 17 GrEStG eine Nichterhebung der Grunderwerbsteuer im Grunde lediglich für die Fälle vorsieht, in denen ein Erwerbsvorgang derart rückgängig gemacht wird, daß die Beteiligten, auch der Veräußerer, aus ihren rechtlichen Bindungen entlassen und daß der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsstellung wieder erlangt (vgl. außer dem vom FG zitierten Urteil des Senats II 131/65 vom 1. April 1969, BFH 96, 69, BStBl II 1969, 561 noch das Urteil II 141/64 vom 6. Mai 1969, BFH 96, 326, 330, BStBl II 1969, 630). - RG, 13.12.1924 - V 652/23
Falsa demonstratio
Auszug aus BFH, 14.06.1972 - II R 17/71
Ob diese Voraussetzungen gegeben sind oder ob eine formelle Vertragsaufhebung wegen vom Gesetz mißbilligter eindeutiger (objektiver) Steuerumgehung gemäß § 6 Abs. 1 StAnpG grunderwerbsteuerrechtlich unerheblich bleiben muß, kann nur unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalles und unter Würdigung des wirklichen Parteiwillens -- unter Umständen also auch, wie der Kläger zutreffend unter Hinweis auf das Urteil des Senats II 149/63 vom 21. Dezember 1966 (BFH 87, 458, 460, BStBl III 1967, 189) bemerkt, über den reinen Urkundenwortlaut hinaus (RGZ 109, 334, BGHZ 20, 109; Urteil des BFH II 39/65 vom 9. Juni 1970, BFH 99, 558, 559, BStBl II 1970, 749) -- entschieden werden. - BFH, 12.12.1968 - II B 42/68
Entstehung der Grunderwerbssteuerschuld bei Nichteinholung von Genehmigungen oder …
- BFH, 19.12.1967 - II 17/64
Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht - …
- BFH, 11.05.1966 - II 73/62
- BFH, 28.10.1969 - II 159/64
In Betracht kommen eines Billigkeitserlasses der Kraftfahrzeugsteuer, wenn ein …
- BFH, 22.05.1984 - VIII R 60/79
Zinsbescheid - Festsetzung von Zinsen - Wirksamkeit des Festsetzungsbescheids - …
Das bloße Untätigwerden einer Finanzbehörde reicht in der Regel nicht aus, um einen Steueranspruch als verwirkt anzusehen, denn die zeitliche Grenze für die Festsetzung eines Steueranspruchs ist durch den Gesetzgeber in den Vorschriften über die Verjährung festgelegt (BFH-Urteile vom 14. Juni 1972 II R 17/71, BFHE 106, 468, 473, BStBl II 1972, 864, 866; vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BFHE 129, 201, BStBl II 1980, 126; BFHE 129, 462, BStBl II 1980, 368). - BFH, 18.07.1980 - VI R 167/77
Steuerbegünstigung - Sportverein - Durchlaufspende - Sonderausgaben
Nach ständiger Rechtsprechung des BFH greifen die Grundsätze von Treu und Glauben zugunsten des Steuerpflichtigen insbesondere ein, wenn die Geltendmachung eines Steueranspruchs mit dem vorausgegangenen Verhalten der Finanzbehörde derart in Widerspruch steht, daß das nunmehrige Verhalten als illoyal empfunden werden muß (vgl. z.B. Urteile vom 14. Juni 1972 II R 17/71, BFHE 106, 468, 473, BStBl II 1972, 864, sowie in BFHE 126, 130, 137, BStBl II 1979, 121). - BFH, 10.10.1973 - II R 33/68
Grundstückskauf - Teilstück - Sicherung - Aufhebung - Voraussetzungen - …
Daraus folgt, daß die Aufhebung eines Anspruchs auf Übereignung nur dann als Rückgängigmachung im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 GrEStG angesehen werden kann, wenn sie den Veräußerer (Verkäufer) nicht nur aus seiner Übereignungspflicht gegenüber dem Erwerber, sondern schlechthin aus seiner Übereignungspflicht entläßt und ihm wieder seine ursprüngliche Rechtsstellung verschafft (vgl. BFH-Urteil vom 6. Mai 1969 II 141/64, BFHE 96, 326 [329], BStBl II 1969, 630); er muß wieder frei über das Grundstück verfügen können (vgl. BFH-Urteil vom 14. Juni 1972 II R 17/71, BFHE 106, 468 [471], BStBl II 1972, 864).
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