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Rechtsprechung
   BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,790
BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70 (https://dejure.org/1972,790)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1972 - VI R 314/70 (https://dejure.org/1972,790)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1972 - VI R 314/70 (https://dejure.org/1972,790)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kinderfreibetrag - Entscheidung über die Gewährung - Einkünfte des Kindes - Vermögenswirksame Leistungen - Schädliche Bezüge - Leistungen des Arbeitgebers - Vermögenswirksam angelegte Lohnteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 107, 457
  • BStBl II 1973, 147
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 08.11.1972 - VI R 309/70

    Berufsausbildung - Mindestvoraussetzungen - Erreichen des Berufsziels

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    Der Senat hat andererseits in dem Urteil VI R 309/70 vom 8. November 1972 (BStBl II 1973, 139) die im Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961 (BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48) vertretene Auffassung bestätigt, daß es für die Einordnung von Aufwendungen als Berufsausbildungskosten oder als Fortbildungskosten entscheidend auf den Standpunkt ankommt, von dem aus die Sache betrachtet wird.
  • BFH, 08.11.1972 - I R 257/71

    Zwischenurteil - Statthaftigkeit - Zulässigkeit der Klage - Unzulässigkeit der …

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    An dieser Auffassung hat er aber in dem Urteil VI R 257/71 vom 8. November 1972 (BFH 107, 275, BStBl II 1973, 143) nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 08.11.1972 - VI R 257/71

    Einkünfte nach der Rechtsvorschrift - Verfügbarkeit - Erzielung der Einkünfte - …

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    An dieser Auffassung hat er aber in dem Urteil VI R 257/71 vom 8. November 1972 (BFH 107, 275, BStBl II 1973, 143) nicht mehr festgehalten.
  • BFH, 11.07.1969 - VI R 230/67

    Definition von Wehrdienst im Sinne des Einkommensteuergesetzes (EStG) - …

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    In der Berufsausbildung befindet sich nach ständiger Rechtsprechung des BFH, wer sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber noch ernstlich darauf vorbereitet (Urteil des Senats VI R 230/67 vom 11. Juli 1969, BFH 96, 306, BStBl II 1969, 708 und die dort angeführte weitere Rechtsprechung).
  • BFH, 25.11.1966 - VI 72/65

    Kosten eines Referendars für die zweite juristische Staatsprüfung und die …

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    Aus dem Urteil des BFH VI 72/65 vom 25. November 1966 (BFH 88, 162, BStBl III 1967, 340), das die Referendare betreffe, könne nicht geschlossen werden, daß die Berufsausbildung in allen akademischen Berufen nunmehr mit der Ablegung des Ersten Staatsexamens als beendet anzusehen sei.
  • BFH, 17.12.1971 - VI R 301/68

    Erste Lehrerprüfung - Beamter auf Probe - Zweite Lehrerprüfung - …

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    Der Senat hat im Urteil VI R 301/68 vom 17. Dezember 1971 (BFH 104, 216, BStBl II 1972, 259) entschieden, daß bei Steuerpflichtigen, die die erste Lehrerprüfung abgelegt und sich als Beamte auf Probe auf die zweite Lehrerprüfung vorbereiten, die Aufwendungen hierfür Fortbildungskosten sein können, weil die Steuerpflichtigen in einem Dienstverhältnis stehen und die dafür gewährten Bezüge als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden.
  • BFH, 10.01.1964 - VI 72/63 U

    Anspruch auf Gewährung eines Kinderfreibetrages für Eltern eines vor Beendigung …

    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    Dieses Vorbringen kann entscheidungserheblich sein, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Sohnes, die zur Bestreitung seines Unterhalts oder seiner Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, im Streitjahr 7 200 DM nicht überstiegen haben (§ 18a Abs. 1 letzter Satz LStDV 1965); denn nach dem Urteil des Senats VI 72/63 U vom 10. Januar 1964 (BFH 79, 10, BStBl III 1964, 237) steht den Eltern in diesem Fall der Kinderfreibetrag trotz Vorhandenseins eigener Einkünfte des Kindes zu, wenn sie die Kosten des Unterhalts und der Berufsausbildung tatsächlich überwiegend aus ihren Mitteln bestritten haben.
  • BFH, 13.10.1961 - VI 118/61 U
    Auszug aus BFH, 10.11.1972 - VI R 314/70
    Der Senat hat andererseits in dem Urteil VI R 309/70 vom 8. November 1972 (BStBl II 1973, 139) die im Urteil VI 118/61 U vom 13. Oktober 1961 (BFH 74, 124, BStBl III 1962, 48) vertretene Auffassung bestätigt, daß es für die Einordnung von Aufwendungen als Berufsausbildungskosten oder als Fortbildungskosten entscheidend auf den Standpunkt ankommt, von dem aus die Sache betrachtet wird.
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