Rechtsprechung
| BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Betrieb - Mitunternehmeranteil - Schenkungsweise Übertragung - Nahe Angehörige - Rentenleistungen an Eltern - Betriebliche Versorgungsleistungen - Betriebsausgaben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 108, 28
- BStBl II 1973, 184
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- BFH, 16.09.1965 - IV 67/61 S
Abzugsfähigkeit von Leistungen auf Grund einer bei Hofübernahme eingegangenen …
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Demgemäß sind z. B. Altenteilsleistungen, zu denen sich der Übernehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs bei der Übernahme verpflichtete, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. BFH-Urteil IV 67/61 S vom 16. September 1965, BFHE 83, 568, BStBl III 1965, 706). - BFH, 30.11.1967 - IV 1/65
Betriebsübertragung - Eltern - Kinder - Kaufpreisrente
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH kann eine Rente, die bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Mitunternehmeranteils von den Eltern auf die Kinder vereinbart wird, nur dann als Kaufpreisrente beurteilt werden, wenn die Vertragsparteien die Werte der Leistungen und der Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben (vgl. z. B. BFH-Urteil IV 1/65 vom 30. November 1967, BFHE 991, 81, BStBl II 1968, 263). - BFH, 23.01.1964 - IV 8/62 U
Behandlung von Rentenzahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte im …
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Übertragen Eltern auf ihre Kinder einen Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil, ohne daß dabei der Wert der Leistung und der Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden, so spricht, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont hat, eine nur in besonderen Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebs- oder Anteilsübertragung und damit auch für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen (…vgl. z. B. BFH-Entscheidungen IV 1/65, a. a. O.; IV 299/62 vom 25. August 1966, BFHE 86, 797, BStBl II 1966, 675; IV 190/62 vom 3. August 1966, BFHE 86, 807, BStBl II 1966, 679; IV 8/62 U vom 23. Januar 1964, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 03.07.1964 - VI 346/62 U
Steuerliche Behandlung einer Abfindung eines aus einer Personengesellschaft …
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Damit stimmt überein, daß sich der BFH bisher mit der Frage, ob eine Rente den Charakter einer betrieblichen Versorgungsrente hat, nur dann auseinandersetzte, wenn der Betrieb gegen Entgelt auf den Erwerber überging (vgl. z. B. BFH-Urteile IV 346/62 U vom 3. Juli 1964, BFHE 80, 202, BStBl III 1964, 548;… IV 378/61 U, a. a. O.). - BFH, 17.12.1964 - IV 378/61 U
Zahlungen zur Abfindung und Versorgung an einen Handelsvertreter als …
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Es entspricht dem Wesen einer betrieblichen Versorgungsrente, daß diese kein Entgelt für die Übertragung bestimmter Wirtschaftsgüter, sondern eine Vergütung für die vom Rentenberechtigten erbrachten Dienstleistungen darstellt (…vgl. z. B. BFH-Urteile IV 8/62 U, a. a. O.; IV 378/61 U vom 17. Dezember 1964, BFHE 81, 471, BStBl III 1965, 170). - BFH, 03.08.1966 - IV 190/62
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Übertragen Eltern auf ihre Kinder einen Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil, ohne daß dabei der Wert der Leistung und der Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden, so spricht, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont hat, eine nur in besonderen Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebs- oder Anteilsübertragung und damit auch für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen (…vgl. z. B. BFH-Entscheidungen IV 1/65, a. a. O.; IV 299/62 vom 25. August 1966, BFHE 86, 797, BStBl II 1966, 675; IV 190/62 vom 3. August 1966, BFHE 86, 807, BStBl II 1966, 679; IV 8/62 U vom 23. Januar 1964, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422 mit weiteren Nachweisen). - BFH, 25.08.1966 - IV 299/62
Auszug aus BFH, 16.11.1972 - IV R 38/68
Übertragen Eltern auf ihre Kinder einen Betrieb oder einen Mitunternehmeranteil, ohne daß dabei der Wert der Leistung und der Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden, so spricht, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung immer wieder betont hat, eine nur in besonderen Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebs- oder Anteilsübertragung und damit auch für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen (…vgl. z. B. BFH-Entscheidungen IV 1/65, a. a. O.; IV 299/62 vom 25. August 1966, BFHE 86, 797, BStBl II 1966, 675; IV 190/62 vom 3. August 1966, BFHE 86, 807, BStBl II 1966, 679; IV 8/62 U vom 23. Januar 1964, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422 mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Die Leistungen des Übernehmers hätten deshalb keinen Zusammenhang mit betrieblichen Einkünften; eine dem Übergeber zugesagte Rente stelle in der Regel eine außerbetriebliche Versorgungsrente, nicht aber eine Veräußerungsrente dar (z.B. BFH-Urteile vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422; vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 30. Oktober 1984 IX R 2/84, BFHE 143, 317, BStBl II 1985, 610). - BFH, 26.03.1987 - IV R 58/85
Bezeichnung des Adressaten eines Feststellungsbescheides mit seinem früheren …
Bei Betriebsübertragungen von Eltern auf ihre Kinder in Verbindung mit der Vereinbarung von Rentenzahlungen der Kinder an die Eltern spricht nach der ständigen Rechtsprechung des BFH eine nur schwere widerlegbare Vermutung dafür, daß eine private Versorgungsrente vorliegt (vgl. z. B. Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 26. Januar 1978 IV R 62/77, BFHE 124, 338, BStBl II 1978, 301; vom 9. Oktober 1985 I R 149/82, BFHE 144, 561, BStBl II 1986, 51).Die Vermutung, es liege eine außerbetriebliche Versorgungsrente vor, gilt auch, wenn die Rente nicht erst beim Ausscheiden der Eltern aus dem Betrieb, sondern bereits beim Eintritt der Kinder in eine mit den Eltern gebildete Gesellschaft zugesagt wird und die Eltern das Recht haben, bei ihrem Austritt aus der Gesellschaft die Rente zu verlangen (Urteil in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184).
Dabei kann es nicht darauf ankommen, ob, wie im Falle des Urteils in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184, zwischen der Zusage von Versorgungsleistungen und dem Beginn ihrer Zahlungen ein Zeitraum von wenigen Monaten oder, wie im Streitfall, ein Zeitraum von mehreren Jahren lag.
Der Betriebsveräußerer wird sich, soweit der Betrieb bzw. der Anteil am Betrieb einen die Buchwerte übersteigenden Wert hat, diesen Wert gegen Gewährung eines zusätzlichen Veräußerungsentgelts in Form einer Barzahlung oder einer Kaufpreisrente vergüten und sich nicht mit einer Versorgungsrente abfertigen lassen (Urteil in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184).
- BFH, 29.01.1992 - X R 193/87
Unterscheidung von betrieblicher Veräußerungsrente und privater Ersorgungsrente
a) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist bei der Übertragung eines Betriebes oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen wiederkehrende Leistungen im Regelfall anzunehmen, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr wird widerlegbar vermutet, daß die Rente - unabhängig vom Wert der übertragenen Vermögenswerte - nach dem Versorgungsbedürfnis der Eltern und/oder nach der Ertragskraft des übertragenen Vermögens bemessen worden ist und insofern familiären, außerbetrieblichen Charakter hat (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99).
- BFH, 08.04.1992 - XI R 46/89
Minderung des Veräußerungsgewinns anhand des kapitalisierten Wertes der …
Werden allerdings Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs oder eines Gesellschaftsanteils von den Eltern auf die Kinder vereinbart, ohne daß dabei Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden, so spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den außerbetrieblichen Charakter dieser Verpflichtung (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteile in BFHE 157, 405, BStBl II 1989, 888; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600, und vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184).Dabei ist es gleichgültig, ob die Rentenleistungen gleichzeitig mit der Vermögensübertragung oder erst mehr oder weniger später vereinbart werden und ob Leistungsverpflichtete die Kinder bzw. nahen Familienangehörigen persönlich oder eine nur aus diesen Personen bestehende Personengesellschaft sind (BFH-Urteile in BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184, und vom 17. Januar 1961 I 141/60 U, BFHE 72, 347, BStBl III 1961, 130).
- BFH, 06.03.1975 - IV R 191/71
Personengesellschaft - Ausscheiden des Vaters - Erwerb des Gesellschaftsanteils - …
Übertragen Eltern auf ihre Kinder einen Betrieb oder einen Gesellschaftsanteil (Mitunternehmeranteil), ohne daß dabei Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen werden, so spricht, wie der BFH in ständiger Rechtsprechung entschieden hat, eine nur in besonderen Ausnahmefällen zu widerlegende Vermutung für den familiären, außerbetrieblichen Charakter der Betriebs- oder Anteilsübertragung und damit auch für die außerbetriebliche Natur der im Zusammenhang mit dieser Übertragung zugesagten Leistungen der Kinder an die Eltern (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 30. November 1967 IV 1/65, BFHE 91, 81, BStBl II 1968, 263; vom 25. August 1966 IV 299/62, BFHE 86, 797, BStBl III 1966, 675; vom 3. August 1966 IV 190/62, BFHE 86, 807, BStBl III 1966, 679; vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422 mit weiteren Nachweisen).Die private Natur der unentgeltlichen Übertragung des Betriebs oder Gesellschaftsanteils zwischen Eltern und Kindern gibt den im Zusammenhang damit vereinbarten laufenden wiederkehrenden Leistungen der Kinder an die Eltern in der Weise das Gepräge, daß diese ebenfalls als private Leistungen erscheinen (BFH-Urteil IV R 38/68).
- BFH, 07.03.1989 - IX R 308/87
Vermögenserwerb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gegen Leibrentenzahlung an …
Nach der Rechtsprechung des BFH liegt bei einer Vermögensübertragung gegen Rente ein entgeltlicher Erwerbsvorgang (Veräußerungsvorgang) vor, wenn die Beteiligten Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben (zum Privatvermögen: z.B. Urteile vom 4. Mai 1955 IV 579/53 U, BFHE 61, 270, BStBl III 1955, 302, und vom 8. Februar 1957 VI 27/56 U, BFHE 64, 550, BStBl III 1957, 207 - bei letzterem als obiter dictum - zum Betriebsvermögen: z.B. Urteile vom 23. Januar 1964 IV 8/62 U, BFHE 79, 516, BStBl III 1964, 422; vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99 - jeweils m.w.N. -). - BFH, 10.04.1991 - XI R 27/88
Voraussetzungen für die Annahme einer betriebliche Veräußerungsrente
Die Aufnahme derartiger Vereinbarungen in den Gesellschaftsvertrag bedeutet noch nicht, daß die vereinbarten Leistungen stets betrieblich veranlaßt sind (vgl. BFH-Urteile vom 27. Juni 1989 VIII R 337/83, BFHE 157, 405, BStBl II 1989, 888 [BFH 27.06.1989 - VIII R 337/83]; vom 12. November 1985 VIII R 286/81, BFHE 145, 62, BStBl II 1986, 55 [BFH 12.11.1985 - VIII R 286/81]; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332 [BFH 21.12.1977 - I R 52/76]; vom 27. April 1977 I R 12/74, BFHE 122, 275, BStBl II 1977, 603 [BFH 27.04.1977 - I R 12/74]); gerade, wenn es sich bei den verbliebenen Gesellschaftern um Abkömmlinge des Ausscheidenden handelt, kommen auch außerbetriebliche Versorgungsleistungen in Betracht (vgl. BFH-Urteile in BFHE 115, 443, [BFH 06.03.1975 - IV R 191/71] BStBl II 1975, 600 [BFH 06.03.1975 - IV R 191/71]; vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184 [BFH 16.11.1972 - IV R 38/68]). - BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und …
Das FG hat im wesentlichen zutreffend die ständige Rechtsprechung des BFH zugrunde gelegt, daß bei der Übertragung eines Betriebs oder eines Gesellschaftsanteils von Eltern auf Kinder gegen Leibrente anzunehmen ist, daß Leistung und Gegenleistung regelmäßig nicht wie unter Fremden nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen werden; vielmehr ist - widerlegbar - zu vermuten, daß die Rente nach den Versorgungsbedürfnissen der Eltern unabhängig von der Höhe der übertragenen Vermögenswerte ausgerichtet worden ist (Urteile vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184; vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600; vom 21. Dezember 1977 I R 52/76, BFHE 124, 432, BStBl II 1978, 332; vom 22. September 1982 IV R 154/79, BFHE 136, 527, BStBl II 1983, 99). - BFH, 18.01.1979 - IV R 76/76
Sozius - Rechtsanwalt - Sozietätsvertrag - Versorgungsabrede - Betriebsausgabe - …
b) Wie der BFH allerdings mehrfach entschieden hat, spricht eine nur in Ausnahmefällen zu widerlegende tatsächliche Vermutung dafür, daß Versorgungsleistungen, zu denen sich Kinder gegenüber ihren Eltern verpflichtet haben, nicht betrieblich, sondern außerbetrieblich veranlaßt sind, wenn die Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der schenkweisen Übertragung eines Betriebs- oder Gesellschaftsanteils von den Eltern auf die Kinder (bzw. der schenkweisen Aufnahme der Kinder als Gesellschafter in das von den Eltern betriebene Unternehmen) vereinbart werden und die dabei von den Eltern auf die Kinder übertragenen Vermögensteile nicht nur von unbedeutendem Wert sind (z. B. BFH-Urteil vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184, mit Nachweisen; vgl. ferner BFH-Urteil vom 6. März 1975 IV R 191/71, BFHE 115, 443, BStBl II 1975, 600). - BFH, 21.12.1977 - I R 52/76
Versorgungsrente - Steuerrechtliche Beurteilung - Erwerber eines …
Die Vermutung gilt auch, wenn die Übertragung oder Vererbung eines Gesellschaftsanteils in einem Gesellschaftsvertrag geregelt ist (vgl. BFH-Urteile IV R 191/71 und vom 16. November 1972 IV R 38/68, BFHE 108, 28, BStBl II 1973, 184).
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