Rechtsprechung
| BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Strukturwandel einer Gärtnerei - Gewerbebetrieb mit Gewinnermittlung - Landwirtschaftlicher Betrieb mit Vermögensvergleich - Entnahme des Grund und Bodens - Gewerbliches Betriebsvermögen - Stille Reserven - Betriebsaufgabe
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Papierfundstellen
- BFHE 108, 356
- BStBl II 1973, 313
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (19)
- BFH, 09.02.1972 - I R 205/66
Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
Gleichwohl ist, wie der I. Senat des BFH in seinem Urteil vom 10. Februar 1972 I R 205/66 (BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455) zu Recht betont, die Streitfrage, ob und bejahendenfalls wann die stillen Reserven, die im Buchansatz für den zum gewerblichen Betriebsvermögen der Gesellschaft gehörigen Grund und Boden ruhen, durch den Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum landwirtschaftlichen Betrieb realisiert worden sind, weiterhin bedeutsam geblieben, weil § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Juli 1970 endeten, weiterhin anzuwenden ist und weil nach § 55 EStG (in der Fassung des 2. StÄndG 1971) Ausgangspunkt für den ab 1. Juli 1970 auch bei landwirtschaftlichen Betrieben in den Betriebsvermögensvergleich einzubeziehenden Grund und Boden nicht etwa der Betrag der tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern grundsätzlich der Teilwert zum 1. Juli 1970 ist.Von dieser Auffassung ist offensichtlich auch der I. Senat in seinem Urteil I R 205/66 stillschweigend ausgegangen, wie sich daraus ergibt, daß der I. Senat über die Rechtmäßigkeit der einheitlichen Gewinnfeststellung 1959 zu befinden hatte und seiner Beurteilung zugrunde legte, es sei "unstreitig, daß a b 1960 ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt", 1959 also noch in vollem Umfange und bis zum Jahresende ein Gewerbebetrieb gegeben war.
Er sieht sich an einer Entscheidung in diesem Sinne durch das BFH-Urteil I R 205/66 gehindert.
Der erkennende Senat stützt seine vom BFH-Urteil I R 205/66 abweichende Rechtsauffassung auf folgende Erwägungen:.
Der erkennende Senat sieht entgegen dem Urteil des I. Senats I R 205/66 in den unternehmerischen Handlungen, aus denen der Strukturwandel folgt (im Streitfall also der Ausbau der auf der Grundlage selbsterzeugter Pflanzen betriebenen Blumen- und Friedhofsgärtnerei und die Einschränkung der Gartengestaltung als planmäßige und nachhaltige unternehmerische Dispositionen) ein solches Tätigwerden.
Mit dieser im Wege der Auslegung gefundenen sachgerechten Lösung kann, soweit der Strukturwandel in Frage steht, nur die bis zum Bekanntwerden des BFH-Urteils I R 205/66 von der Finanzverwaltung vertretene praktizierte Rechtsauffassung gemeint sein, daß der Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum landwirtschaftlichen Betrieb eine Entnahme des Grund und Bodens aus dem Gewerbebetrieb enthält.
Demgegenüber vertritt der I. Senat in seinem Urteil I R 205/66 die Ansicht, die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. müsse dahin verstanden werden, daß das Wirtschaftsgut als solches aus dem System der steuerlichen Gewinnermittlung ausscheide und deshalb bei einer Veräußerung des Wirtschaftsgutes der Erlös in vollem Umfange unberücksichtigt bleibe.
Er meint aber außerdem, daß die dargestellte restriktive Interpretation des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. sich in diese rechtssystematischen Grundlagen noch eher einfügen würde als die dem Urteil I R 205/66 zugrunde liegende Annahme, die im Buchansatz für den Grund und Boden enthaltenen stillen Reserven würden mit dem Strukturwandel endgültig einer einkommensteuerlichen Erfassung entzogen.
- BFH, 17.08.1972 - IV R 26/69
Überführung eines Wirtschaftsguts - Freiberufliches Betriebsvermögen - …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
Gleiches gelte im Grundsatz für Betriebe aller drei nach dem Gewinn zu ermittelnden Einkunftsarten (BFH-Urteil vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 72, BStBl II 1972, 903).Deshalb sei die Überführung eines Wirtschaftsgutes von einem Betrieb eines Steuerpflichtigen in einen anderen Betrieb desselben Steuerpflichtigen nicht als Entnahme anzusehen, weil das Wirtschaftsgut den betrieblichen Bereich nicht verlasse (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1951 I 115/51 U, BFHE 56, 197, BStBl III 1952, 79; vom 30. September 1960 VI 137/59 U, BFHE 71, 643, BStBl III 1960, 489; vom 7. Februar 1964 VI 19/63 U, BFHE 79, 264, BStBl III 1964, 328; IV R 26/69).
Geht man, wie der erkennende Senat dies in seinem Urteil IV R 26/69 getan hat, vom sog. weiten Betriebsbegriff aus, der grundsätzlich alle drei nach dem Gewinn zu ermittelnden Einkunftsarten umfaßt, so könnte möglicherweise der entscheidende Gesichtspunkt, ob die spätere Versteuerung der stillen Reserven sichergestellt sei, zu einer Gewinnverwirklichung nur insoweit zwingen, als er eingreift, d. h. nur für den Grund und Boden.
- BFH, 16.07.1969 - I 266/65
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - OHG - Ausländische …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
Zwar seien Betriebe derselben Einkunftsart, für die der Gewinn nach denselben Grundsätzen zu ermitteln sei, eine Einheit, also ein Betrieb im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG (BFH-Urteil vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175/6).a) Wenn ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter aus seinem inländischen Betrieb in eine ausländische Betriebstätte überführt, sofern der Gewinn der ausländischen Betriebstätte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegt (Urteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BFHE 106, 198, BStBl II 1972, 760; ferner das Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630, das aus gleichartigen Überlegungen eine Betriebsaufgabe bejaht, wenn nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebstätte überführt, sondern der gesamte Betrieb ins Ausland verlegt wird),.
- BFH, 21.06.1972 - I R 189/69
Wirtschaftsgüter - Notwendiges Privatvermögen - Bilanzierung als Betriebsvermögen …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
So wie die Änderung der Nutzung eines bestimmten Wirtschaftsgutes eine konkludente Entnahmehandlung darstellt, die unmittelbar auf die Entnahme des Wirtschaftsgutes gerichtet ist, so daß die Nutzungsänderung zu einer veränderten steuerlichen Beurteilung zwingt (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46; ferner Urteil vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422/425, BStBl II 1972, 874), so muß auch eine auf das gesamte Betriebsvermögen bezogene und diese umfassende Nutzungsänderung als schlüssige und mittelbare Entnahmehandlung hinsichtlich derjenigen Teile des Betriebsvermögens bewertet werden, für die sich aus der veränderten Nutzung des gesamten Betriebsvermögens eine veränderte steuerliche Beurteilung ergibt. - BFH, 12.11.1964 - IV 99/63 S
Ausweisung eines Wohnhauses als Betriebsvermögen - Rechtfertigung der Aufteilung …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
So wie die Änderung der Nutzung eines bestimmten Wirtschaftsgutes eine konkludente Entnahmehandlung darstellt, die unmittelbar auf die Entnahme des Wirtschaftsgutes gerichtet ist, so daß die Nutzungsänderung zu einer veränderten steuerlichen Beurteilung zwingt (vgl. BFH-Urteil vom 12. November 1964 IV 99/63 S, BFHE 81, 128, BStBl III 1965, 46; ferner Urteil vom 21. Juni 1972 I R 189/69, BFHE 106, 422/425, BStBl II 1972, 874), so muß auch eine auf das gesamte Betriebsvermögen bezogene und diese umfassende Nutzungsänderung als schlüssige und mittelbare Entnahmehandlung hinsichtlich derjenigen Teile des Betriebsvermögens bewertet werden, für die sich aus der veränderten Nutzung des gesamten Betriebsvermögens eine veränderte steuerliche Beurteilung ergibt. - BFH, 02.07.1969 - I R 143/66
Erfordernis der Einlagehandlung eines - nicht notwendigen - Wirtschaftsgutes für …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
Der Senat läßt offen, ob dieser besonders im Rahmen der Beurteilung von gewillkürtem Betriebsvermögen entwickelte Grundsatz ausnahmslos gilt, insbesondere ob nicht so, wie für Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens zur Behandlung als Betriebsvermögen keine Einlagehandlung gefordert werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 2. Juli 1969 I R 143/66, BFHE 96, 302, BStBl II 1969, 617), umgekehrt für Gegenstände des notwendigen Privatvermögens und des weiteren dann für Gegenstände des notwendigen landwirtschaftlichen Betriebsvermögens eine Entnahmehandlung entbehrlich ist. - BVerfG, 11.05.1970 - 1 BvL 17/67
Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 1 S. 5 EStG in Bezug auf die Veräußerung oder …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
Allerdings hat das 2. StÄndG 1971 wegen des Beschlusses des BVerfG vom 11. Mai 1970 1 BvL 17/67 (BVerfGE 28, 227 [BVerfG 11.05.1970 - 1 BvL 17/67], BStBl II 1970, 579) die Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 5 EStG a. F. gestrichen. - BFH, 28.04.1971 - I R 55/66
Verlegung eines Gewerbebetriebs - Vom Ausland ins Inland - Aufgabe des …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
a) Wenn ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter aus seinem inländischen Betrieb in eine ausländische Betriebstätte überführt, sofern der Gewinn der ausländischen Betriebstätte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegt (Urteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BFHE 106, 198, BStBl II 1972, 760; ferner das Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630, das aus gleichartigen Überlegungen eine Betriebsaufgabe bejaht, wenn nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebstätte überführt, sondern der gesamte Betrieb ins Ausland verlegt wird),. - BFH, 30.05.1972 - VIII R 111/69
Überführung von Wirtschaftsgütern - Inländischer Betrieb - Ausländische …
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
a) Wenn ein Steuerpflichtiger Wirtschaftsgüter aus seinem inländischen Betrieb in eine ausländische Betriebstätte überführt, sofern der Gewinn der ausländischen Betriebstätte auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nicht der inländischen Besteuerung unterliegt (Urteile vom 16. Juli 1969 I 266/65, BFHE 97, 342, BStBl II 1970, 175; vom 30. Mai 1972 VIII R 111/69, BFHE 106, 198, BStBl II 1972, 760; ferner das Urteil vom 28. April 1971 I R 55/66, BFHE 102, 374, BStBl II 1971, 630, das aus gleichartigen Überlegungen eine Betriebsaufgabe bejaht, wenn nicht nur einzelne Wirtschaftsgüter in eine ausländische Betriebstätte überführt, sondern der gesamte Betrieb ins Ausland verlegt wird),. - BFH, 16.03.1967 - IV 72/65
Auszug aus BFH, 21.02.1973 - IV R 128/71
c) wenn eine KG aus ihrem einheitlichen Gewerbebetrieb den landwirtschaftlichen Betriebsteil in der Weise ausgliedert, daß die Gesellschafter der KG mit gleichen Beteiligungsverhältnissen eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gründen und auf diese die der Landwirtschaft dienenden Wirtschaftsgüter übertragen (Urteile vom 16. März 1967 IV 72/65, BFHE 88, 129, BStBl III 1967, 318; vom 14. April 1967 VI 9/65, BFHE 88, 331, BStBl III 1967, 391). - BFH, 17.08.1972 - V R 63/68
Stiller Gesellschafter - Stille Gesellschaft - Gewinnbeteiligung - Entgelt - …
- BFH, 14.04.1967 - VI 9/65
Gewinnverwirklichung bei Überführung von Wirtschaftsgütern in ein anderes …
- BFH, 30.09.1960 - VI 137/59 U
Begriff der Entnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes - Folgen der …
- BFH, 07.02.1964 - VI 19/63 U
Entnahme aus einem OHG Vermögen
- BFH, 22.05.1969 - IV 31/65
VOL-Landwirt - Verwendung von Holz - Gesonderte Gewinnermittlung - …
- BFH, 12.12.1951 - I 115/51 U
Ansetzen des Teilwertes von Waren Anschaffungskosten bei Überführung in die …
- BFH, 27.09.1963 - VI 304/62 U
Einstufung eines Unternehmen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der …
- BFH, 22.05.1969 - IV 27/65
Forstnutzungsrechte - Staatswald - Nutzungsberechtigung - Selbstgeschlagenes Holz …
- BFH, 06.10.1966 - I R 24/66
Strukturänderung eines Gärtnereibetriebes bei Übernahme gewisser Tätigkeiten zur …
- BFH, 07.10.1974 - GrS 1/73
Keine Entnahme des Grund und Bodens bei Strukturwandel vom Gewerbebetrieb zum …
Der IV. Senat legte mit Beschluß vom 21. Februar 1973 IV R 128/71 (BFHE 108, 356, BStBl II 1973, 313) gemäß § 11 Abs. 3 FGO dem Großen Senat des BFH folgende Rechtsfragen zur Entscheidung vor:.Wegen der Einzelheiten wird auf die a. a. O. veröffentlichten Gründe des Anrufungsbeschlusses IV R 128/71 Bezug genommen.
Der Wortsinn des § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG läßt es -- worauf bereits in dem Urteil IV 72/65 und in dem Vorlagebeschluß IV R 128/71 hingewiesen wurde -- angesichts der Mehrdeutigkeit des in der Vorschrift verwendeten Ausdrucks "Betrieb" zu, unter "Betrieb" je nach dem Zusammenhang das gesamte betriebliche Vermögen oder nur die jeweilige wirtschaftliche Einheit eines betrieblichen Organismus zu sehen.
- BFH, 21.11.1974 - IV B 39/74
Entnahme - Voraussetzungen der Entnahme - Entnahmehandlung - Zusammenhang - …
Die im angefochtenen Verwaltungsakt vom FA vorgenommene Aufdeckung der im Einfamilienhausgrundstück X-Straße noch enthaltenen stillen Reserven von 125 000 DM wäre, ohne daß dies ernstlich bezweifelt werden könnte, dann rechtmäßig, wenn man im Sinne der Lehre vom sogenannten finalen Entnahmebegriff davon ausgehen könnte, daß das Vorliegen einer Entnahme immer dann angenommen werden müsse, wenn anderenfalls, d. h. ohne diese Annahme, stille Reserven für immer der Besteuerung entzogen würden (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 17. August 1972 IV R 26/69, BFHE 107, 27, BStBl II 1972, 903, und den Vorlagebeschluß des Senats zum Großen Senat vom 21. Februar 1973 IV R 128/71, BFHE 108, 356, BStBl II 1973, 313, Abschn. III Nr. 2).Ernstliche Zweifel bestehen deshalb, weil nach bisher herrschender Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum jede Entnahme eine Entnahmehandlung voraussetzt (vgl. die BFH-Urteile vom 21. November 1973 I R 252/71, BFHE 111, 83, BStBl II 1974, 314; vom 11. Dezember 1973 VIII R 15/70, BFHE 111, 404, BStBl II 1974, 315; den genannten Vorlagebeschluß des Senats IV R 128/71;… das BFH-Urteil vom 9. Februar 1972 I R 205/66, BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455, mit weiteren Hinweisen, ferner z. B. Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 11. Aufl., §§ 4, 5 Rdnr. 355 ff.; Keuk, Der Betrieb 1973 S. 890 [892]; Schumann, Finanz-Rundschau 1974 S. 466).
- BFH, 11.12.1973 - VIII R 15/70
Stille Reserven - Übergang - Gewinnermittlung - Umfang - Grund und Boden
Unterschiedlich beurteilt werden indessen die Fälle, bei denen durch eine Strukturänderung des Betriebes dieser nicht mehr als gewerblicher, sondern als landwirtschaftlicher Betrieb anzusehen ist (Urteil vom 10. Februar 1972 I R 205/66, BFHE 105, 15, BStBl II 1972, 455, [560] und Beschluß vom 21. Februar 1973 IV R 128/71, BFHE 108, 356, BStBl II 1973, 313).
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