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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.1973 - I R 197/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,459
BFH, 31.01.1973 - I R 197/70 (https://dejure.org/1973,459)
BFH, Entscheidung vom 31.01.1973 - I R 197/70 (https://dejure.org/1973,459)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 1973 - I R 197/70 (https://dejure.org/1973,459)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kaufmann - Einheitlicher Vertrag - Wirtschaftsgüter - Einzeln vereinbarter Kaufpreis - Anschaffungskosten - Zeitpunkt des Vertragsabschlusses - Möglichkeit der Abschreibung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 108, 509
  • DB 1973, 1000
  • BStBl II 1973, 391
 
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Wird zitiert von ... (19)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.01.1970 - I R 123/67

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Käufer - Lieferant - Verdeckte …

    Auszug aus BFH, 31.01.1973 - I R 197/70
    Das FA durfte deshalb zunächst auf die Richtigkeit der Erklärungen der Klägerin vertrauen; es war nicht gehalten, die ihren Erklärungen zugrunde liegenden Buchansätze "argwöhnisch bis aufs letzte" zu prüfen (BFH-Urteil vom 28. Januar 1970 I R 123/67, BFHE 98, 171, BStBl II 1970, 296), sofern ihm nicht besondere Umstände hierzu Anlaß gaben.
  • BFH, 29.05.1968 - I 187/65

    Alleingesellschafter - GmbH - Schuldenerlaß - Forderungsverzicht - …

    Auszug aus BFH, 31.01.1973 - I R 197/70
    Der Beklagte und Revisionskläger (das FA) sah -- nachdem er als Folge des Erlasses zunächst allein einen außerordentlichen Ertrag bei der T.-GmbH angenommen hatte -- im Ergebnis den Erlaß unter Bezug auf das Urteil des BFH vom 29. Mai 1968 I 187/65 (BFHE 93, 62, BStBl II 1968, 722) als eine Gesellschaftereinlage der Klägerin an; wenn diese Einlage selbst auch steuerfrel sei, so erhöhe doch der Erlaß den Wert der neu erworbenen Gesellschaftsrechte um die streitigen 200 000 DM.
  • FG Köln, 08.11.2017 - 5 K 2938/16

    Keine Grunderwerbsteuer auf Einbauküche und Markisen

    Rn. 31 Werden mehrere Wirtschaftsgüter nicht zu Einzelpreisen, sondern zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so kann sich die Höhe des Kaufpreises für die einzelnen Wirtschaftsgüter aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung vorgenommen haben und an der Ausgeglichenheit der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen keine Zweifel bestehen (z.B. Urteil des BFH vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 28.10.1998 - X R 96/96

    Zinsen bei Enteignungsentschädigung

    c) Werden mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so kann sich die Höhe des Kaufpreises für eines der Wirtschaftsgüter aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung vorgenommen haben und an der Ausgeglichenheit der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen keine Zweifel bestehen (z.B. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 25.01.1984 - I R 183/81

    Wird eine Forderung gegen eine Kapitalgesellschaft als Sacheinlage verwendet, …

    Auf die Revision des FA hob der Bundesfinanzhof (BFH) die Entscheidung des FG auf und verwies die Sache an das FG zurück (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391), das die Klage abwies.

    Der BFH habe bereits in seinem Urteil in BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391 dargetan, warum im Streitfall ein Vergleich der Aktiven mit den Passiven der T-GmbH für sich allein nicht ausreiche, von den Anschaffungskosten abweichende Wertansätze zu begründen.

    Der Senat hat hierzu im ersten Rechtsgang in dem Urteil in BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391 entschieden, daß dieser Umstand für sich allein noch nicht bedeute, daß die Darlehensforderung mit 800.000 DM und die Anteile mit nur 200.000 DM sachlich richtig zu bewerten seien.

  • FG Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 6 K 53/90

    Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Baumbestandes ; …

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  • BFH, 21.05.1986 - I R 199/84

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Entsprechendes gilt für die Urteile, die zu den Grundsätzen Stellung nehmen, nach denen ein Kaufpreis zur Ermittlung der Anschaffungskosten einzelner Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, wenn der Kaufpreis für mehrere Wirtschaftsgüter entrichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334; vom 5. Februar 1969 I R 183/63, BFHE 95, 224, BStBl II 1969, 377, und vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391).
  • FG Düsseldorf, 09.05.2000 - 6 K 2028/96

    Warenzeichen; Wirtschaftliche Abnutzung; Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer - …

    Dies gilt insbesondere dann, wenn - wie vorliegend - die von der Klägerin im Rahmen ihrer Jahresabschlüsse zum 30.06.1989 und 1990 vorgenommene Zuordnung der Kaufpreisanteile nicht den wirtschaftlichen Gegebenheiten entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509 , BStBl II 1973, 391).
  • FG Niedersachsen, 24.02.2021 - 9 K 116/19

    Bindungswirkung einer vertraglich geregelten Kaufpreisaufteilung bei Veräußerung …

    Werden mehrere Wirtschaftsgüter zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, so kann sich die Höhe des Kaufpreises für eines der Wirtschaftsgüter aus den getroffenen vertraglichen Vereinbarungen ergeben, wenn die Vertragsparteien eine Aufteilung vorgenommen haben und an der Ausgeglichenheit der jeweiligen Leistungen und Gegenleistungen keine Zweifel bestehen (z. B. BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391; ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 21.05.1986 - I R 190/81

    Anschaffungskosten - Anteil an GmbH - Erwerb eines Anteils - Gewinnbezugsrecht - …

    Entsprechendes gilt für die Urteile, die zu den Grundsätzen Stellung nehmen, nach denen ein Kaufpreis zur Ermittlung der Anschaffungskosten einzelner Wirtschaftsgüter aufzuteilen ist, wenn der Kaufpreis für mehrere Wirtschaftsgüter entrichtet wurde (vgl. BFH-Urteile vom 5. Februar 1969 I R 21/66, BFHE 95, 151, BStBl II 1969, 334; vom 5. Februar 1969 I R 183/63, BFHE 95, 224, BStBl II 1969, 377, und vom 31, Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391).
  • FG Baden-Württemberg, 18.06.1997 - 6 K 212/94

    Bodenwertanteil bei Eigentumswohnungen

    Dies gilt nur dann nicht, wenn sie nicht ernstlich erfolgt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (BFH-Urteil vom 9.4.1987 - IV R 332/84 -, BFH/NV 1987, 763 m.w.N., u.a. auch auf das BFH-Urteil vom 31.1.1973 - I R 197/70 -, BFHE 108, 509 , BStBl II 1973, 391 ).
  • BFH, 09.04.1987 - IV R 332/84

    Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Betriebes - …

    Wurde aber schon im Kaufvertrag oder in sonstigen Unterlagen eine Aufteilung vorgenommen, ist dieser grundsätzlich zu folgen (BFH-Urteil vom 31. Januar 1973 I R 197/70, BFHE 108, 509, BStBl II 1973, 391); dies gilt nur dann nicht, wenn sie nicht ernstlich gewollt ist und den wirtschaftlichen Gegebenheiten nicht entspricht, weil in erster Linie Gründe der Steuerersparnis für sie maßgebend waren (BFH-Urteile vom 21. Januar 1971 IV 123/65, BFHE 102, 464, 467, BStBl II 1971, 682, 684, und vom 16. Juni 1971 IV R 84/70, BFHE 105, 5, 6, BStBl II 1972, 451, 452).
  • BFH, 28.08.2007 - IV B 120/06

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung (hier: Voraussetzungen einer …

  • BFH, 17.09.1987 - III R 272/83

    Orthopädische Fachwerkstätte - Tatsachenfeststellungen des Finanzgerichts - …

  • FG Niedersachsen, 24.08.2005 - 3 K 373/01

    Umfang des Anspruchs auf Gewährung der Eigenheimzulage im Fall eines …

  • BFH, 08.07.1998 - VIII B 80/97

    Gesamtpreis für mehrere Grundstücke des Betriebsvermögens

  • FG Niedersachsen, 16.07.1998 - X 42/96

    Rückstellung für die Beseitigung von Umweltschäden; Aufstellung eines …

  • BFH, 21.05.1986 - I R 362/83
  • FG Niedersachsen, 17.12.1997 - II 485/92

    Zuckerrübenlieferrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter im Steuerrecht; Begriff …

  • BFH, 13.04.1989 - IV R 204/85

    Anforderungen an Versteuerung des bei einerVeräußerung erzielten Gesamterlöses

  • FG Baden-Württemberg, 29.04.1998 - 12 K 351/92

    Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Eigentumswohnung

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