Rechtsprechung
| BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Leiblicher Vater - Nichteheliches Kind - Kinderfreibetrag - Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Rechtsschutzinteresse - Eintragung des Freibetrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Kein Abzug eines Kinderfreibetrags für ein nichteheliches Kind beim Vater; Rechtsschutzinteresse für gerichtliche Entscheidung in einem anhängigen Lohnsteuerermäßigungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 108, 92
- DB 1973, 650
- BStBl II 1973, 223
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (3)
- BFH, 25.01.1971 - GrS 6/70
Entscheidung eines Senats - Vorliegen einer Abweichung - Gleicher Rechtsbegriff - …
Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71
Die darin vertretene Auffassung zur Berücksichtigung von Pflegekindschaftsverhältnissen im Rahmen des Steuerrechts ist auch durch den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Januar 1971 Gr. S. 6/70 (BFHE 101.247, BStBl II 1971, 274) bestätigt worden. - BFH, 14.12.1962 - VI 99/62 S
Steuerliche Berücksichtigung eines Pflegekindschaftsverhältnisses sowie …
Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71
Die deswegen beim FG erhobene Klage, mit der der Kläger geltend machte, die bisherige steuerrechtliche Regelung und das ihr folgende Urteil des Senats vom 14. Dezember 1962 VI 99/62 S (BFHE 76, 342, BStBl III 1963, 124) seien durch die im GG vorgesehene und im Bereich des BGB inzwischen durchgesetzte Gleichberechtigung nichtehelicher Kinder überholt, hatte keinen Erfolg. - BFH, 15.09.1961 - VI 190/61
Auszug aus BFH, 08.11.1972 - VI R 115/71
In dem vom FG angeführten Urteil des BFH vom 15. September 1961 VI 190/61 (DB 1961, 1570) habe es sich um einen Sachverhalt gehandelt, der vor dem Familienrechtsänderungsgesetz vom 11. August 1961 gelegen habe und vom BFH nicht habe berücksichtigt werden können.
- BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R
Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike - …
Auf diese Aspekte kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse gestützt werden, wenn die begehrte Feststellung unmittelbar bindend für ein anderes gerichtliches oder behördliches Verfahren ist (…rechtliche Präjudizialität - vgl dazu Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl 2009 § 113 RdNr 140) bzw ihr eine natürliche Autorität für ein anderes Rechtsverhältnis zukommt (…tatsächliche Präjudizialität - Kopp/Schenke aaO; vgl auch BFHE 108, 92, 95) oder wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (…BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 7 mwN). - BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78
Ehegattensplitting
Das Rechtsschutzbedürfnis für die Verfassungsbeschwerde zu 1), der ein Lohnsteuerermäßigungsverfahren zugrunde liegt, ergibt sich daraus, daß Entscheidungen im Lohnsteuerermäßigungsverfahren - ungeachtet der fehlenden rechtlichen Bindung (BFH, BStBl 1955 III S. 213) - im nachfolgenden Veranlagungsverfahren "eine natürliche Autorität genießen" (BFH, BStBl 1973 II S. 223 (224)). - BSG, 12.09.2012 - B 3 KR 17/11 R
Krankenversicherung - Vergütung von Krankentransportleistungen - kein …
Auf diese Aspekte kann ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse gestützt werden, wenn die begehrte Feststellung unmittelbar bindend für ein anderes gerichtliches oder behördliches Verfahren ist (…rechtliche Präjudizialität, vgl dazu Kopp/Schenke, VwGO, 7. Aufl 2011, § 113 RdNr 139) bzw ihr eine natürliche Autorität für ein anderes Rechtsverhältnis zukommt (tatsächliche Präjudizialität, vgl BFHE 108, 92, 95;… Kopp/Schenke, aaO, RdNr 140) oder wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (…Wiederholungsgefahr, vgl BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 4 RdNr 7 mwN).
- BFH, 29.05.1979 - VI R 21/77
Lohnsteuerermäßigungsverfahren - Erhöhung des Freibetrags - …
Das Rechtsschutzbedürfnis wäre für sie nicht entfallen, weil im Lohnsteuerverfahren ergangene Gerichtsurteile eine natürliche Autorität besäßen und es nicht vertretbar sei, den Kläger auf ein neues Verfahren zu verweisen (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223).Ob nach Ablauf des Kalenderjahres noch ein Interesse an der Eintragung eines Freibetrages bestehe, sei zweifelhaft; denn im Lohnsteuerermäßigungsverfahren ergangene Entscheidungen seien für das Veranlagungsverfahren nicht verbindlich (BFH-Urteil VI R 115/71).
Soweit der Senat in der Entscheidung VI R 115/71 und in dem Urteil vom 2. Dezember 1977 VI R 180/76 (BFHE 124, 64, BStBl II 1978, 159) davon ausgegangen ist, das bisherige Anfechtungsverfahren werde auch nach dem Ablauf des Monats März des dem Streitjahr folgenden Jahres als solches noch fortgesetzt, hält er an dieser Auffassung nicht mehr fest.
Es wäre prozeßökonomisch nicht vertretbar, das Verfahren ohne Sachentscheidung zu beenden und den Kläger wegen der im Lohnsteuer-Jahresausgleich oder bei der Einkommensteuerveranlagung auftretenden gleichen Rechtsfragen auf ein neues Gerichtsverfahren zu verweisen (BFH-Urteile VI R 115/71, VI R 180/76).
- BFH, 27.10.1978 - VI R 166/76
Zahlungen eines Arbeitnehmers an den Ehegatten für Reinigung eines Arbeitszimmers …
Der vom Kläger angeführten Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223) läßt sich für die gegenteilige Auffassung nichts entnehmen.In dem Urteil VI R 115/71 hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in einem Lohnsteuerverfahren getroffenen Entscheidungen für das Veranlagungsverfahren rechtlich nicht bindend sind.
- BFH, 02.12.1977 - VI R 180/76
Rechtsschutzinteresse - Verpflichtungsklage - Eintragung eines Freibetrages - …
Das Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Verpflichtung des FA, auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag einzutragen, entfällt dann, wenn die Eintragung des Freibetrags sich bei der Einbehaltung von Lohnsteuer nicht mehr auswirken kann und anzunehmen ist, daß sich die Rechtslage für das Jahr, für das die Lohnsteuerkarte ausgestellt ist, infolge einer rückwirkenden Änderung des EStG ändert (Ergänzung zu dem Urteil des BFH vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223).Eine Sachentscheidung hätte im vorliegenden Fall auch keine "natürliche Autorität" (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des BFH vom 8. November 1972 VI R 115/71, BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223) für einen vom FA durchzuführenden Lohnsteuer-Jahresausgleich oder für eine Einkommensteuerveranlagung des Klägers für das Streitjahr.
- BFH, 27.10.1978 - VI R 174/76
Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung
Der vom Kläger angeführten Rechtsprechung (zB BFH-Urteil vom 8. November 1972 VI R 115/71 , BFHE 108, 92 , BStBl II 1973, 223 ) läßt sich für die gegenteilige Auffassung nichts entnehmen.In dem Urteil VI R 115/71 hat der Senat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die in einem Lohnsteuerverfahren getroffenen Entscheidungen für das Veranlagungsverfahren rechtlich nicht bindend sind.
- BVerwG, 31.10.1996 - 9 B 360.96
Verwaltungsprozeßrecht - Fortführung des Rechtsstreits auf Ausstellung des …
Zur - faktischen - Erleichterung (vgl.Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 3.78 - BVerwGE 61, 128, 135) der Durchsetzung bereits entstandener vermögensrechtlicher Ansprüche des Verstorbenen gegenüber den Betreuungsbehörden durch die Erben aufgrund einer "natürlichen Autorität" von Gerichtsurteilen (BFH, Urteil vom 8. November 1972 - VI R 115/71 - BFHE 108, 92, 94) ist ein solches Feststellungsurteil jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn das Berufungsgericht - wie hier - in seinem Urteil an anderer Stelle inzidenter die Vertriebeneneigenschaft des verstorbenen Ausweisbewerbers bejaht hat. - BFH, 05.08.1977 - VI R 187/74
Pflegekindschaftsverhältnis zwischen Geschwistern; der von Versorgungsbezügen …
Der Senat hat im Urteil vom 8. November 1972 VI R 115/71 (BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223) ausgeführt, daß das FA die durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung im Lohnsteuerermäßigungsverfahren festgestellte rechtliche Beurteilung eines Sachverhalts entweder in einem für das Streitjahr offenen Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren oder in einem aus dem Streitverfahren überzuleitenden Erstattungsverfahren zu berücksichtigen hat. - BFH, 10.10.1975 - VI R 19/75
Schuldzinsenabzug - Beseitigung des Schuldzinsenabzugs - Sonderausgabe - Ablauf …
Zwar ist infolge des Zeitablaufs die vom Kläger im Lohnsteuerermäßigungsverfahren begehrte Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte nicht mehr möglich, jedoch hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 8. November 1972 VI R 115/71 (BFHE 108, 92, BStBl II 1973, 223) entschieden, daß ein Rechtsschutzinteresse für eine Revision in einem solchen Fall nicht verneint werden kann, wenn dem Lohnsteuerabzugsverfahren ein Veranlagungsverfahren folgt. - BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvL 20/72
Kinderfreibetrag für den Vater eines nichtehelichen Kindes
- BSG, 12.07.1989 - 7 RAr 58/88
Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte bei Höhe der Arbeitslosenhilfe
- FG Düsseldorf, 07.04.2003 - 7 K 3301/02
Lohnsteuerklassenwechsel; Stichtag; Rückwirkende Änderung; …
- BFH, 26.03.1976 - VI R 178/73
Leiblicher Vater - Nichteheliches Kind - Alimentationszahlungen - Verstoß gegen …
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