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Rechtsprechung
   BFH, 15.12.1972 - II R 129/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,959
BFH, 15.12.1972 - II R 129/67 (https://dejure.org/1972,959)
BFH, Entscheidung vom 15.12.1972 - II R 129/67 (https://dejure.org/1972,959)
BFH, Entscheidung vom 15. Dezember 1972 - II R 129/67 (https://dejure.org/1972,959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Garagengrundstück - Unbebautes Grundstück - Begünstigtes Hauptgebäude - Sozialer Wohnungsbau - Erwerb von einem Ehegatten - Miteigentum der Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 109, 68
  • BStBl II 1973, 597
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.10.1972 - II R 38/67

    Unbebautes Grundstück - Errichtung von Garagen - Nebenräume - …

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Den zeitlichen Zusammenhang im Regelfall nur bei einer Zeitspanne bis zu einem Jahr zu bejahen und eine Überschreitung dieser Spanne nur unter besonderen Umständen als unschädlich anzusehen (so der Erlaß des Niedersächsischen Ministers der Finanzen -- MdF -- S 4504--4--31 3, vom 23. März 1964, BStBl II 1964, 45 zu I) erscheint -- wie der Senat bereits durch Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 38/67, BFHE 107, 540, BStBl II 1973, 191, entschieden hat -- schon deshalb nicht frei von Bedenken, als dies angesichts heutiger vielfältiger Schwierigkeiten bei Grundstücksbeschaffung und Bauplanung zu nicht vertretbar zufälligen Ergebnissen führen müßte.

    Sind der Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung der Wohnung und der Erwerb eines anderen Grundstücks zur Errichtung einer Garage als Nebenraum begünstigt, so entspricht es dem Wortlaut und Wortsinn des § 1 Nr. 1 GrESWG, das Tatbestandsmerkmal "zur Errichtung eines Gebäudes ..." auch dann noch als erfüllt anzusehen, wenn die begünstigten Garagen erst nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes errichtet werden (so zu § 1 Abs. 1 Nr. 1 des Schleswig-Holsteinischen GrESWG 1962 Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 38/67).

    Der gegenteiligen (entgegen dem o. a. Urteil des BFH II R 38/67) aus dem Wortlaut des § 1 Nr. 1 GrESWG abgeleiteten Auffassung in dem Erlaß des Niedersächsischen MdF S 4504--4--31 3 vom 23. März 1964 zu II 1 ("Aus dem gleichen Grunde...") vermag sich der Senat auch deshalb nicht anzuschließen, weil andernfalls der Erwerb eines Grundstücks für das Hauptgebäude in weiterem Umfang begünstigt wäre als der Erwerb eines Grundstücks für ein oder mit einem Nebengebäude, das aber das Schicksal der begünstigten Wohnungen teilen soll (…vgl. auch Troll, Kommentar zum Grundsteuerrecht, 2. Aufl., II. WoBauG Abschn. 6 am Ende).

  • BFH, 13.06.1967 - II 16/64

    Grunderwerbsteuerpflicht bei dem Kauf eines Ruinengrundstücks

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Der Grundsatz der wirtschaftlichen Einheit und der Personengleichheit im Sinne des Abschn. 6 Abs. 3 der VA--II. WoBauG 1961, der auch noch dem BFH-Urteil vom 13. Juni 1967 II 16/64 (BFHE 90, 75, BStBl III 1967, 765) zugrunde liegt, wird zwischenzeitlich in Abschn. 6 Abs. 4 der VA--II. WoBauG 1967 im Sinne einer "engen wirtschaftlichen Verbindung" und dahin verstanden, daß Eigentümergleichheit auch dann noch gegeben sein kann, wenn dem (Allein-)Eigentümer der Wohnung das Nutzungsrecht einer Garage durch Begründung von Miteigentum an einer Garagenanlage vermittelt wird.

    Innerhalb der Revisionsbegründungsfrist hat der Beklagte keine Tatsachen bezeichnet, aus denen sich ergäbe, daß der Kläger hinsichtlich der Garage den begünstigten Zweck im Sinne des § 5 GrESWG nicht erfüllt oder aufgegeben hätte (vgl. zu Art. 1 Nr. 1 Buchst. a, Art. 4 Nr. 1 Satz 2 des Bayerischen GrESWG 1958, BFHE 90, 75, 77).

  • BFH, 02.03.1971 - II R 141/67

    Verhältnisrechnung - Zusatzräume - Berechnung der Wohnflächen - Nutzflächen - …

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Der Erwerb eines solchen Garagengrundstücks ist aber in die Grunderwerbsteuerbefreiung des Wohngrundstücks einzubeziehen, wenn die Verträge über den Erwerb der verschiedenen Grundstücke der einheitlichen Zweckbestimmung des sozialen Wohnungsbaues insofern dienen, als Wohnung und Garage im entsprechend räumlichen Zusammenhang ("wirtschaftlicher Verbindung": Verwaltungsanordnung über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz sowie über Grunderwerbsteuerbegünstigung nach dem Ersten und Zweiten Wohnungsbaugesetz des Bundes (VA -- II. WoBauG) in der Fassung vom 26. Mai 1967, BStBl 1, 250, Abschn. 6 Abs. 4 gegen Abschn. 6 Abs. 3 in der Fassung vom 25. August 1961, BStBl 1, 665) derart stehen, daß die Garagen nach Umfang und baulicher Anlage zum Abstellen von Personenkraftwagen der einzelnen Wohnungsinhaber bestimmt sind und deshalb als Neben- (Zusatz) Räume der Wohnungen anzusehen sind (Entscheidung des BFH vom 2. März 1971 II R 141/67, BFHE 102, 129, BStBl II 1971, 532).
  • BFH, 17.02.1970 - II B 48/69

    Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift - Kauf einer Eigentumswohnung - …

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Jedenfalls liegt es -- wie vom Senat sogar für den dem Kauf einer bereits fertigen Garage nachfolgenden Kauf einer Eigentumswohnung in dem Beschluß vom 17. Februar 1970 II B 48/69 (BFHE 98, 372, 374, BStBl II 1970, 332) als möglich erwogen -- näher, hierfür die vom Gesetz selbst für die Nachversteuerung vorgesehene Frist gelten zu lassen.
  • BFH, 09.05.1967 - II 68/63

    Ausnahme von der Besteuerung bei Erwerb eines Grundstücks im Zustand der Bebauung …

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Ihre Rechtsgedanken können jedoch für die Frage der Vergünstigungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaues vergleichend herangezogen werden, da im Interesse der Förderung dieses sozialen Wohnungsbaues ohnehin eine flexiblere Anwendung der ihn betreffenden Vorschriften gerechtfertigt erscheint und da deshalb Befreiungsvorschriften gerade auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaues nicht eng, sondern unter Würdigung ihrer besonderen Zwecksetzung auszulegen und anzuwenden sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1967 II 68/63, BFHE 88, 567, 569, BStBl III 1967, 493).
  • BFH, 07.12.1960 - II 83/59 U

    Vorliegen eines Kleinwohnungsbaus bei gleichzeitiger Miterrichtung von Garagen …

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Für den räumlichen Zusammenhang ist es nicht erforderlich, daß Wohngrundstück und Garagengrundstück unmittelbar aneinandergrenzen; es genügt eine gewisse räumlich Nähe (BFH-Entscheidung vom 7. Dezember 1960 II 83/59, BFHE 72, 364, BStBl III 1961, 135).
  • BFH, 16.09.1959 - II 94/57 U

    Erwerb eines unbebauten Grundstücks oder eines Grundstücks mit völlig zerstörten …

    Auszug aus BFH, 15.12.1972 - II R 129/67
    Da die Grunderwerbsteuer den Erwerb einzelner Grundstücke und mehrere Grundstücke je in ihrer wirtschaftlichen Einheit erfaßt (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 GrEStG), setzt die Einbeziehung eines Grundstückserwerbs in die Steuerbefreiung eines anderen Grundstückserwerbs bei getrennten Verträgen grundsätzlich die Personengleichheit des Erwerbers bzw. der Erwerber voraus (vgl. bereits das auch vom FG zitierte BFH-Urteil vom 16. September 1959 II 94/57 U, BFHE 70, 10, 12, BStBl III 1960, 5).
  • BFH, 19.06.1980 - II R 104/77

    Erwerb von Gartengelände - Frist - Zulässige Größe - Grundstückserwerb

    Der Kauf solcher Garagengrundstücke teilt grunderwerbsteuerrechtlich regelmäßig deshalb das Schicksal des Erwerbes des dazugehörigen Wohngrundstückes, weil die Garage gemäß § 42 Abs. 4 Nr. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung Zubehörraum zur Wohnung ist (vgl. die BFH-Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 38/67, BFHE 107, 540, BStBl II 1973, 191, vom 15. Dezember 1972 II R 129/67, BFHE 109, 68, BStBl II 1973, 597 und vom 14. Dezember 1977 II R 141/76, BFHE 124, 379, BStBl II 1978, 317).
  • BFH, 28.09.1988 - II B 113/88

    Grunderwerbsteuerfreiheit des Grundstückserwerbs zur Errichtung einer Garage

    Vielmehr waren nach der Rechtsprechung des BFH solche Garagen als Nebenräume in die Grunderwerbsteuerbefreiung grundsteuerbegünstigter Wohnungen nur dann einzubeziehen, wenn der Erwerb des Garagengrundstücks im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Schaffung steuerbegünstigten Wohnraumes stand (vgl. die Urteile vom 18. Oktober 1972 II R 38/67, BFHE 107, 540, BStBl II 1973, 191; vom 15. Dezember 1972 II R 129/67, BFHE 109, 68, BStBl II 1973, 597, und vom 14. Dezember 1977 II R 141/76, BFHE 124, 379, BStBl II 1978, 317).
  • BFH, 14.12.1977 - II R 151/71

    Steuerfreiheit - Erwerb eines Grundstücks - Errichtung eines Wohngebäudes - …

    Zwar hat der BFH wiederholt entschieden, daß die Steuerfreiheit für den Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung eines Wohngebäudes sich unter bestimmten Voraussetzungen erstreckt auf den Hinzuerwerb eines Grundstücks, auf dem im Zusammenhang mit der Errichtung des Wohngebäudes Zubehörräume (z. B. Garagen) errichtet werden oder errichtet worden sind, die den Wohnbedürfnissen der Bewohner des Wohngebäudes dienen (z. B. für Schleswig-Holstein Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 38/67, BFHE 107, 540, BStBl II 1973, 191; für Niedersachsen Urteile vom 15. Dezember 1972 II R 129/67, BFHE 109, 68, BStBl II 1973, 597, und vom 4. Dezember 1974 II R 127/67, BFHE 114, 509, BStBl II 1975, 363).
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