Rechtsprechung
| BFH, 09.08.1973 - V R 13/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Selbstverbrauchsteuerpflicht - Personengesellschaft - Grundstück der Gesellschafter - Betriebliche Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 110, 147
- DB 1973, 2028
- BStBl II 1973, 833
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 19.10.1970 - GrS 1/70
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung - Kommanditist - Arbeitnehmer der …
Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 13/73
Sie beruht auf der Erwägung, daß der Gesellschafter einer Personengesellschaft nach Möglichkeit so gestellt werden soll, wie er als Einzelunternehmer stünde (vgl. BFH-Entscheidung vom 19. Oktober 1970 Gr S 1/70, BFHE 101, 62, BStBl II 1971, 177). - BFH, 01.04.1966 - VI 26/65
Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 13/73
Denn ebensowenig wie ein Einzelunternehmer seinem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter zum Privatvermögen ziehen kann, kann ein Gesellschafter solche Wirtschaftsgüter, die er der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen hat, als Teile seines Privatvermögens behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1966 VI 26/65, BFHE 86, 131, BStBl III 1966, 365, und vom 29. September 1966 IV 308/64, BFHE 87, 419, BStBl III 1967, 180). - BFH, 29.09.1966 - IV 308/64
Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung von im Eigentum eines Gesellschafters oder …
Auszug aus BFH, 09.08.1973 - V R 13/73
Denn ebensowenig wie ein Einzelunternehmer seinem Unternehmen dienende Wirtschaftsgüter zum Privatvermögen ziehen kann, kann ein Gesellschafter solche Wirtschaftsgüter, die er der Personengesellschaft zur Nutzung überlassen hat, als Teile seines Privatvermögens behandeln (vgl. BFH-Urteile vom 1. April 1966 VI 26/65, BFHE 86, 131, BStBl III 1966, 365, und vom 29. September 1966 IV 308/64, BFHE 87, 419, BStBl III 1967, 180).
- BFH, 20.01.1988 - X R 48/81
Personenhandelsgesellschaft ist, soweit sie an anderen Gesellschaften beteiligt …
Des weiteren hat der V. Senat im Urteil in BFHE 149, 272, 278 f., unter 2. b), BStBl II 1987, 512 entschieden, daß allein die gesellschaftsvertraglich vereinbarte Einbringung von Vermögensgegenständen (Sacheinlage) in eine Kommanditgesellschaft gegen Gewährung der Kommanditistenstellung das Tatbestandsmerkmal der unternehmerischen und damit steuerbaren Tätigkeit nicht erfülle (so schon - zur Beteiligung an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) - BFH-Urteil vom 9. August 1973 V R 13/73, BFHE 110, 147, 149, BStBl II 1973, 833).
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