Rechtsprechung
| BFH, 16.01.1974 - I R 176/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Vergütung - Arbeitsvertrag zwischen Ehegatten - Betriebsausgaben - Bankkonto - Unbeschränkte Verfügungsvollmacht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 111, 319
- NJW 1974, 1727
- DB 1974, 656
- BStBl II 1974, 294
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.03.1972 - I R 152/70
Verträge zwischen Ehegatten - Vergütungen - Vermögensbereich - Einkommensbereich …
Auszug aus BFH, 16.01.1974 - I R 176/72
Der Streitfall sei ebenso zu beurteilen wie der dem BFH-Urteil vom 22. März 1972 I R 152/70 (BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614) zugrunde liegende Sachverhalt.Sowohl Arbeitsverhältnisse als auch Miet- und Pachtverhältnisse können danach nur dann steuerrechtlich berücksichtigt werden, wenn die Verträge entsprechend den getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteil I R 152/70).
Im Urteil I R 152/70 erfolgten die Zahlungen auf eine gemeinschaftliches Konto beider Ehegatten, über das jeder der Kontoinhaber ohne Mitwirkung des anderen verfügen konnte (sog. "Oder-Konto").
So hat auch der erkennende Senat bereits im Urteil I R 152/70 darauf hingewiesen, daß durch die Einräumung einer solchen Vollmacht an den Arbeitgeber-Ehegatten die steuerliche Berücksichtigungsfähigkeit des Arbeitsverhältnisses in der Regel nicht in Frage gestellt wird.
- BFH, 30.06.1971 - I R 30/69
Ehegatten-Arbeitsverhältnisses - Eindeutige Vereinbarung - Arbeitsentgelt - …
Auszug aus BFH, 16.01.1974 - I R 176/72
Da bei Ehegattenverträgen nach der Lebenserfahrung eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür spricht, daß die gleichgerichteten Interessen der Vertragsparteien die Gestaltung der Vertragsverhältnisse in nicht geringem Umfange bestimmen, müssen, um der Gefahr des Mißbrauchs vorzubeugen, im Hinblick auf Ausgestaltung und Durchführung des Vertragsverhältnisses strenge Anforderungen gestellt werden (BFH-Urteil vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112). - BFH, 09.04.1968 - I 157/65
Steuerliche Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses
Auszug aus BFH, 16.01.1974 - I R 176/72
Es trägt vor, das Arbeitsverhältnis sei nicht tatsächlich durchgeführt worden, weil die sich aus der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft ergebenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten nicht ausreichend von den aus dem Arbeits- und Mietverhältnis entstandenen Rechtsbeziehungen getrennt worden seien (Hinweis auf das Urteil des BFH vom 9. April 1968 I R 157/65, BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524).
- BFH, 27.11.1989 - GrS 1/88
Keine Anerkennung von Arbeits- oder Mietverhältnissen zwischen Ehegatten bei …
Die BFH-Rechtsprechung sah es jedoch als unschädlich an, wenn das Arbeitsentgelt auf ein alleiniges Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten überwiesen wurde, selbst wenn der Arbeitgeber-Ehegatte darüber eine unbeschränkte Verfügungsvollmacht besitzt (Urteil vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294; bestätigend BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).bb) Die erforderliche Trennung der beiden Einkommens- und Vermögensbereiche bei Überweisung von Arbeitslohn eines Arbeitgeber-Ehegatten an den Arbeitnehmer-Ehegatten wurde vom BFH dagegen in den Fällen als gegeben erachtet, in denen der Arbeitgeber das Gehalt auf ein Konto des Arbeitnehmers überwies, an dem der Arbeitgeber ein Mitverfügungsrecht hatte (BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294; bestätigt durch BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350).
- BFH, 12.04.1979 - IV R 14/76
Regelmäßige Gehaltszahlung - Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - KG
Vertragsgestaltung und -durchführung sind also daraufhin zu überprüfen, ob sie auch zwischen Fremden üblich wären (vgl. insbesondere BFH-Urteile vom 8. März 1962 IV 165/60 U, BFHE 74, 584, BStBl III 1962, 217; vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614, mit Nachweisen; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294, und vom 23. April 1975 I R 208/72, BFHE 115, 481, BStBl II 1975, 579, mit Nachweisen).Zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gehört nicht nur, daß der Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten tatsächlich mitarbeitet, sondern auch, daß die vereinbarten Entgelte ersichtlich in den Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangen, der vom Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitgeber-Ehegatten klar und eindeutig getrennt ist (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1963 IV 98/63 S, BFHE 78, 335, BStBl III 1964, 131; I R 176/72).
In keinem dieser Fälle hat die Vergütung den Vermögensbereich des Arbeitgeber-Ehegatten verlassen (vgl. BFH-Urteil I R 176/72).
- BFH, 22.03.1988 - VIII R 289/84
Betriebsausgabe - Zahlungen an anderen Ehegatten - Zahlungen im Rahmen eines …
Die Rechtsprechung hat in diesem Fall jedoch die Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsvertrags nicht in Frage gestellt (BFH-Urteil vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).Denn für den juristisch nicht gebildeten Durchschnittsbürger ist schwer nachvollziehbar, weshalb die Verwendung eines Oder-Kontos "schädlich" sein sollte, wogegen sowohl die Auszahlung des Entgelts an einen Arbeitnehmer-Ehegatten und die sofortige Rückgabe des Betrages an den Arbeitgeber-Ehegatten als auch die Überweisung auf ein Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten, von welchem der Arbeitgeber-Ehegatte das Geld kraft einer ihm eingeräumten Verfügungsbefugnis sofort wieder abhebt oder bereits im Vorgriff abgehoben hat (vgl. Urteil in BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294), der Anerkennung des Arbeitsverhältnisses nicht entgegenstehen würden.
- BFH, 17.07.1984 - VIII R 69/84
Zur Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses bei Überlassung des Gehalts …
Zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gehört nicht nur, daß der Ehegatte im Betrieb des anderen Ehegatten tatsächlich mitarbeitet, sondern auch, daß die vereinbarten Entgelte in den Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangen, der vom Einkommens- und Vermögensbereich der Arbeitgeber-Ehegatten klar und eindeutig getrennt ist (vgl. BFH-Urteile vom 5. Dezember 1963 IV 98/63 S, BFHE 78, 335, BStBl III 1964, 131; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294, sowie Urteil in BFHE 139, 144, BStBl II 1983, 770). - BFH, 15.01.1980 - VIII R 154/78
Zur steuerrechtlichen Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten
Zum tatsächlichen Vollzug eines solchen Arbeitsverhältnisses gehört, daß das vereinbarte Entgelt aus dem betrieblichen Bereich des Arbeitgeber-Ehegatten ausscheidet und in den alleinigen Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).Unschädlich ist hingegen die Überweisung des Arbeitsentgelts auf ein alleiniges Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten, über das der Arbeitgeber-Ehegatte eine unbeschränkte Verfügungsvollmacht besitzt (vgl. BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).
- BFH, 05.02.1986 - I R 226/84
Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten
Der erkennende Senat hat es bisher für erforderlich gehalten, daß hierzu das vereinbarte Entgelt aus dem betrieblichen Bereich des Arbeitgeber-Ehegatten ausscheiden und in den alleinigen Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangen muß (vgl. Urteil vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).Unschädlich hingegen sollte die Überweisung des Arbeitsentgelts auf ein alleiniges Konto des Arbeitnehmer-Ehegatten sein, auch wenn der Arbeitgeber-Ehegatte über dieses eine unbeschränkte Verfügungsvollmacht besitzt (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294).
- BFH, 24.03.1983 - IV R 240/80
Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen OHG und dem Ehegatten eines …
Der BFH hat in ständiger Rechtsprechung die steuerrechtliche Anerkennung von Verträgen zwischen Ehegatten und anderen nahen Angehörigen wegen des möglichen Einflusses familiärer Motive davon abhängig gemacht, daß nachweislich vor dem Beginn des Leistungsaustausches klare und eindeutige Vereinbarungen getroffen sind und daß die tatsächliche Durchführung dem Vereinbarten entspricht (Urteile vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294; vom 12. April 1979 IV R 14/76, BFHE 128, 207, BStBl II 1979, 622; vom 15. Januar 1980 VIII R 154/78, BFHE 130, 149, BStBl II 1980, 350). - BFH, 23.04.1975 - I R 208/72
Kein Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten, wenn das Gehalt dem …
Der Abzug von Gehalts- oder Lohnzahlungen an Ehegatten als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EstG) setzt nach ständiger Rechtsprechung des BFH weiterhin voraus, daß das Arbeitsverhältnis entsprechend den Vereinbarungen durchgeführt wird (BFH-Urteile vom 5. Dezember 1963 IV 98/63 S, BFHE 78, 335, BStBl III 1964, 131; vom 9. April 1968 I 157/65, BFHE 92, 281, BStBl II 1968, 524; vom 26. September 1968 IV 121/64, BFHE 94, 209, BStBl II 1969, 102; vom 22. März 1972 I R 152/70, BFHE 105, 351, BStBl II 1972, 614; vom 18. Juli 1972 VIII R 43/72, BFHE 106, 519, BStBl II 1972, 932; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294). - FG Rheinland-Pfalz, 02.10.1987 - 6 K 179/85 Wegen des unter nahen Angehörigen im Gegensatz zu den Verhältnissen unter fremden Dritten häufig fehlenden Interessengegensatzes und der damit verbundenen Gefahr mißbräuchlicher Gestaltungen stellt die Rechtsprechung - wie bereits erwähnt - zu Recht strengere Anforderungen an den Nachweis der Ernsthaftigkeit und Eindeutigkeit von Verträgen und ihrer tatsächlichen Durchführung als bei Verträgen zwischen Fremden (vgl. z.B. BFH, BStBl II 1974, 294 und BFH, BStBl II 1971, 178 ).
- BFH, 05.02.1986 - I R 60/84
Steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten
Zur tatsächlichen Durchführung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses gehört nicht nur, daß die Arbeitsleistung tatsächlich vereinbarungsgemäß erbracht wird, sondern auch, daß das vereinbarte Entgelt aus dem betrieblichen Bereich des Arbeitgeber-Ehegatten ausscheidet und in den Einkommens- und Vermögensbereich des Arbeitnehmer-Ehegatten gelangt (vgl. BFH-Urteile vom 30. Juni 1971 I R 30/69, BFHE 103, 328, BStBl II 1972, 112; vom 16. Januar 1974 I R 176/72, BFHE 111, 319, BStBl II 1974, 294, und vom 24. März 1983 IV R 76/80, BFHE 139, 144, BStBl II 1983, 770, m. w. N.). - FG Niedersachsen, 30.05.1978 - VI E 35/77
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