Rechtsprechung
| BFH, 12.06.1974 - I R 212/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Darlehnsforderung - Notwendiges Betriebsvermögen - Gewährung des Darlehns - Erwerb eines Betriebsgrundstückes - Darlehnszweck
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 113, 279
- DB 1974, 2382
- BStBl II 1974, 734
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (2)
- BFH, 27.03.1974 - I R 44/73
Reisebüro - Vermietung von Räumen - Inhaber - Vermietungstätigkeit - Betrieb des …
Auszug aus BFH, 12.06.1974 - I R 212/73
Eine Darlehensforderung -- gleich aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde -- zählt zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Gewährung des Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt (vgl. Urteile des BFH vom 22. Juli 1966 VI 12/65, BFHE 86, 482, BStBl III 1966, 542, und vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 448). - BFH, 22.07.1966 - VI 12/65
Auszug aus BFH, 12.06.1974 - I R 212/73
Eine Darlehensforderung -- gleich aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde -- zählt zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Gewährung des Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt (vgl. Urteile des BFH vom 22. Juli 1966 VI 12/65, BFHE 86, 482, BStBl III 1966, 542, und vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 448).
- BFH, 15.01.2019 - X R 34/17
Beteiligungen und Darlehensforderungen als notwendiges Betriebsvermögen eines …
Rn. 65 a) Eine Darlehensforderung gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Gewährung des Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt (BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734, unter 1., m.w.N.). - FG München, 07.12.2016 - 1 K 443/13
Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung
Während die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Widmungsaktes bedarf, der in aller Regel in der Bilanzierung des Wirtschaftsguts gesehen wird, sind Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf ihre buchmäßige Behandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen, (vgl. BFH, Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734; vom 11. Dezember 2003 IV R 19/02, BFHE 204, 213, BStBl. II 2004, 280).Rn. 141 Eine Darlehensforderung - gleich aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde - zählt zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Gewährung des Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt (vgl. Urteile des BFH vom 22. Juli 1966 VI 12/65, BFHE 86, 482, BStBl. III 1966, 542 und vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl. II 1974, 448; vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl. II 1974, 734).
Rn. 142 Bei Forderungen gilt grundsätzlich, dass im Zeitpunkt ihrer Entstehung ein unlösbarer Zusammenhang zwischen ihrer Rechtsnatur und derjenigen des sie begründenden Vorgangs besteht (BFH, Urteile vom 22. Juli 1966 VI 12/65, BStBl. III 1966, 542; vom 27. März 1974 I R 44/73, BStBl. II 1974, 448; vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BStBl. II 1974, 734).
- BFH, 03.08.1977 - I R 41/76
Darlehnsforderung - Genosse - Einzelhändler - Wareneinkaufsgenossenschaft - …
Der Umstand, daß die Darlehensmittel aus dem Betrieb stammten, sei für die hier zu entscheidende Frage ohne Bedeutung (vgl. Urteile des BFH vom 28. April 1970 VI R 183/67, BFHE 99, 196, BStBl II 1970, 621; vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734).Eine Darlehensforderung gehört somit dann zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn die Gewährung des Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt (vgl. BFH-Urteile I R 212/73; vom 26. Februar 1975 I R 50/73, BFHE 115, 432, BStBl II 1975, 573, mit weiteren Nachweisen).
Denn die Darlehenshingabe beruht in diesem Fall auf einem Vorgang, der dem betrieblichen Bereich zuzurechnen ist und der deshalb als i. S. der Rechtsprechung "betrieblich veranlaßt" zu werten ist (vgl. BFH-Urteile I R 212/73 und I R 50/73, mit weiteren Nachweisen).
- BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02
Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen
Während die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Widmungsaktes bedarf, der in aller Regel in der Bilanzierung des Wirtschaftsguts gesehen wird, sind Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf ihre buchmäßige Behandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen, wie dies im Streitfall seitens des FA geschehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734). - BFH, 26.02.1975 - I R 50/73
Darlehnsforderung - Darlehn - Notwendiges Betriebsvermögen - Grundstückserwerb - …
Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73 (BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734) den schon mehrmals von der Rechtsprechung angewandten Grundsatz bestätigt, daß eine Darlehensforderung -- gleich, aus welchen Mitteln das Darlehen gegeben wurde -- stets dann zum notwendigen Betriebsvermögen zählt, wenn die Gewährung des Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt (vgl. BFH-Urteile vom 22. Juli 1966 VI 12/65, BFHE 86, 482, BStBl III 1966, 542; vom 27. März 1974 I R 44/73, BFHE 112, 265, BStBl II 1974, 488).Dementsprechend wurde in dem Urteil I R 212/73 entschieden, daß eine Darlehensforderung zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, wenn die Gewährung des Darlehens dem Erwerb eines Betriebsgrundstücks dient.
- FG Nürnberg, 17.07.2008 - 4 K 732/07
Branchenuntypisches Finanzgeschäft bei einem Kfz-Karosseriebetrieb mit …
Eine solche tatsächliche Beziehung zum Betrieb wurde vom BFH zum Beispiel angenommen, wenn die Gewährung des Darlehens den Erwerb eines Betriebsgrundstücks ermöglichen sollte (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1975 I R 50/73, BStBl II 1975, 573; und vom 12.06.1974 I R 212/73, BStBl II 1974, 734).Der BFH hat in den von ihm entschiedenen Fällen für Darlehensnehmer angenommen, dass die Gewährung eines Darlehens auf einem Vorgang beruht, der in den betrieblichen Bereich fällt, wenn das Darlehen als Finanzierung für den Erwerb eines Betriebsgrundstücks eingesetzt wird (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1975 und vom 12.06.1974 a.a.O. in BStBl II 1975, 573 und BStBl II 1974, 734).
- BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03
Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF
Während die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Widmungsaktes bedarf, der in aller Regel in der Bilanzierung des Wirtschaftsguts gesehen wird, sind Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf ihre buchmäßige Behandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen, wie dies im Streitfall seitens des FA geschehen ist (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734). - BFH, 22.04.1980 - VIII R 236/77
Darlehensforderung eines Steuerberaters kann notwendiges Betriebsvermögen sein
Ob die Darlehenshingabe buchmäßig erfaßt wurde oder nicht, ist unerheblich; Gegenstände des notwendigen Betriebsvermögens sind als Betriebsvermögen zu behandeln, auch wenn sie fälschlicherweise nicht als solches ausgewiesen wurden (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734). - BFH, 26.05.1993 - IV B 184/92
Einkommensteuer; Aktien als notwendiges Betriebsvermögen eines Landwirts (§ 4 …
Zu Recht hat das FG in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter von Anfang an dem Betriebsvermögen zuzurechnen sind, auch wenn der Steuerpflichtige sie - wie im Streitfall - fälschlicherweise nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen habe (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juni 1974 I R 212/73, BFHE 113, 279, BStBl II 1974, 734). - FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08
Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen …
Während die Zuordnung zum gewillkürten Betriebsvermögen eines Widmungsaktes bedarf, der in aller Regel in der Bilanzierung des Wirtschaftsguts gesehen wird, sind Wirtschaftsgüter des notwendigen Betriebsvermögens ohne Rücksicht auf ihre buchmäßige Behandlung dem Betriebsvermögen zuzuordnen (vgl. BFH-Urteil vom 12.06.1974 I R 212/73, BStBl II 1974, 734). - BFH, 18.05.1995 - IV R 43/93
Zwangsversteigerung: Anschaffungskosten und Betriebseinnahmen
- BFH, 30.01.1985 - I R 39/82
Zulässigkeit der Bewertung einer Darlehensforderung einer KG als Wirtschaftsgut …
- FG Düsseldorf, 14.10.2004 - 16 K 6066/01
Qualifizierung der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks dem Grunde nach …
- FG Niedersachsen, 06.10.2003 - 11 K 180/97
Darlehensforderung als notwendiges Betriebsvermögen; Feststellungslast für …
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