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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1974 - VI R 1/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1007
BFH, 23.07.1974 - VI R 1/72 (https://dejure.org/1974,1007)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1974 - VI R 1/72 (https://dejure.org/1974,1007)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1974 - VI R 1/72 (https://dejure.org/1974,1007)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 113, 355
  • DB 1974, 2286
  • BStBl II 1975, 11
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 03.04.1973 - VIII R 19/73

    Fristbestimmung - Wirksamkeit

    Auszug aus BFH, 23.07.1974 - VI R 1/72
    Wie der BFH im Urteil vom 3. April 1973 VIII R 19/73 (BFHE 109, 130, BStBl II 1973, 484) ausgeführt hat, ist die Fristbestimmung in § 71 Abs. 2 EStDV rechtsunwirksam, weil sie nicht durch eine Ermächtigung des Gesetzgebers gedeckt und auch nicht im voraus bestimmbar ist.

    Auch die Ausführungen im Urteil VIII R 19/73 zur Unwirksamkeit der Fristbestimmung des § 71 Abs. 2 EStDV wegen ihrer Unbestimmtheit, weil sie sich nicht auf einen bestimmten Tag festlegen läßt und deshalb nicht den rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht, gelten gleichermaßen für die Regelung in § 71 Abs. 1 EStDV.

  • BFH, 22.04.1983 - VI R 141/79

    Fristsetzung - Einkommensteuererklärung

    Das FG hat diese Notwendigkeit zu Recht -unter Hinweis auf das BFH-Urteil vom 23. Juli 1974 VI R 1/72 (BFHE 113, 355 , BStBl II 1975, 11 )- mit den gesetzlichen Ungehorsamsfolgen begründet.
  • FG Köln, 12.03.1998 - 2 K 7220/95
    Zwar hat die Rechtsprechung zu § 71 Abs. 1 und 2 EStDV 1965/1969 ausgesprochen, daß eine gesetzliche Ermächtigung zur Schaffung einer Vereinfachungsregelung den Verordnungsgeber nicht dazu berechtige, Ausschlußfristen mit der Wirkung des Verlustes einer Steuervergütung im Falle des Fristablaufs zu setzen (BFH-Urteile vom 3. April 1973, BFHE 109, 130, BStBl. II 1973, 484; vom 23. Juli 1974, BFHE 113, 355, BStBl II 1975, 11).
  • BFH, 26.11.1974 - VI R 182/74

    Frist - Fristbestimmung - Rechtsunwirksamkeit - Antrag - Gemeinsamer …

    Der erkennende Senat hat deshalb bereits in dem Urteil vom 23. Juli 1974 VI R 1/72 (BFHE 113, 355, BStBl II 1975, 11) die Fristbestimmung in § 71 Abs. 1 EStDV für unwirksam erklärt.
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