Rechtsprechung
| BFH, 02.10.1974 - II R 69/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Einfamilienhaus - Ersterwerb - Übergabe des Hauses - Aufhebung des Kaufvertrages - Eigentumsübergang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 113, 575
- BStBl II 1975, 151
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 22.05.1974 - II R 71/68
Auszug aus BFH, 02.10.1974 - II R 69/73
Wie der Senat zu § 1 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaues von der Grunderwerbsteuer in der Fassung vom 6. Oktober 1958 (GVBl 1958, 179, BStBl II 1958, 158) entschieden hat, liegt ein steuerfreier Ersterwerb auch dann vor, wenn ihm ein Erwerbsvorgang vorausgegangen ist, der infolge Rücktritts vom Vertrage oder einvernehmlicher Vertragsaufhebung weder zur Übergabe der Wohnung noch zur Eigentumsübertragung geführt hat (Urteil vom 22. Mai 1974 II R 71/68, BFHE 113, 127, BStBl II 1974, 687).
- BFH, 21.11.1979 - II R 79/77
Grundstückserwerb - Einfamilienhaus - Erwerbsvorgang - Frist
Der Erwerb eines Grundstückes mit Einfamilienhaus ist nicht gemäß § 1 Nr. 3 Buchst. a des bremischen GrESWG als erster Erwerb steuerfrei, wenn ihm ein Erwerbsvorgang vorausgegangen war, der nur zum Übergang des Besitzes an dem Grundstück mit fertiggestelltem Haus und nicht zum Eigentumsübergang geführt hatte, aber nicht innerhalb der Frist des § 17 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG "aufgehoben" worden war (Anschluß an das Urteil vom 2. Oktober 1974 II R 69/73, BFHE 113, 575, BStBl II 1975, 151).Gehe man mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 2. Oktober 1974 II R 69/73 (BFHE 113, 575, BStBl II 1975, 151) grundsätzlich davon aus, daß ein vor der Grundstücksübereignung rückgängig gemachter vorangegangener Kaufvertrag nicht als Ersterwerb zähle und dem Nacherwerber daher die Vergünstigung des Ersterwerbes erhalten bleibe, so könne es nicht darauf ankommen, ob der Vorerwerb innerhalb der Frist des § 17 GrEStG rückgängig gemacht worden sei.
Denn wenn das Gesetz in diesem Fall den vorangegangenen Kaufvertrag grunderwerbsteuerrechtlich durch Verzicht auf entstandene Grunderwerbsteuer "ungeschehen" macht, dann ist es auch gerechtfertigt, ihn bei der Frage nach dem "ersten" Erwerb gemäß § 1 Nr. 3 Buchst. a GrESWG außer Betracht zu lassen (BFH-Urteil II R 69/73).
- BFH, 26.03.1980 - II R 143/78
Versteigerung - Meistbietender - Ersterwerber des bebauten Grundstücks
Der Senat hat allerdings unter bestimmten Voraussetzungen nach Rückgängigmachung eines Erwerbsvorganges einen weiteren Erwerb als Ersterwerb angesehen (vgl. z. B. die Urteile vom 22. Mai 1974 II R 71/68, BFHE 113, 127, BStBl II 1974, 687, vom 2. Oktober 1974 II R 69/73, BFHE 113, 575, BStBl II 1975, 151, und vom 12. Februar 1975 II R 135/71, BFHE 115, 282, BStBl II 1975, 455). - BFH, 12.02.1975 - II R 135/71
Eigentumswohnung - Erwerb - Steuerfreier Ersterwerb - Erwerbsvorgang - Aufhebung …
Darüber hinaus hat er zum bremischen Recht entschieden, daß die Steuerfreiheit auch eintritt, wenn die Rückgängigmachung des vorangegangenen Erwerbs zwar nach Übergabe des Eigenheims, aber vor dem Eigentumsübergang erfolgt ist (Urteil vom 2. Oktober 1974 II R 69/73, BFHE 113, 575, BStBl II 1975, 151).
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