Rechtsprechung
| BFH, 31.07.1974 - I R 42/72 |
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Papierfundstellen
- BFHE 114, 32
- DB 1975, 134
- BStBl II 1974, 32
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BFH, 12.12.1973 - I R 183/71
Frage der verdeckten Gewinnausschüttung bei nachträglicher Gehaltszahlung an …
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Dazu gehört die monatliche Erfüllung der Gehaltsverbindlichkeit, ggf. im Wege der Verrechnung mit der Darlehensschuld des Geschäftsführers E. Sollte die Erfüllung der Gehaltsverbindlichkeiten wegen finanzieller Schwierigkeiten der GmbH unterblieben sein (vgl. dazu Urteil des BFH vom 12. Dezember 1973 I R 183/71 , BFHE 111, 150 , BStBl II 1974, 179 ), so wird das FG dies auch im Zusammenhang mit der Gewährung des Darlehens würdigen müssen, das durch das erhöhte Gehalt getilgt werden sollte.Hiervon abgesehen müßte auch in dem bezeichneten Ausnahmefall die Gehaltsschuld passiviert werden (BFH-Urteile I R 183/71 , und vom 2. Mai 1974 I R 194/72 , BFHE 112, 476 , BStBl II 1974, 585 ).
- BFH, 17.02.1971 - I R 172/69
Beherrschender geschäftsführender Gesellschafter - Gehaltsnachzahlung - …
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Die Äußerung des FG ist jedoch offensichtlich in dem Sinne zu verstehen, daß das Gericht den Sachverhalt in Übereinstimmung mit den Verfahrensbeteiligten in dem Sinne gewürdigt hat, daß die Stellung des Gesellschafters E der eines die Gesellschaft kapitalmäßig beherrschenden Gesellschafters entspreche (vgl. Urteil des BFH vom 17. Februar 1971 I R 172/69 , BFHE 102, 47 , BStBl II 1971, 463 ).Nach der Rechtsprechung des Senats müssen zu einer Beteiligung von 50 % und weniger besondere Umstände hinzutreten, um einen beherrschenden Einfluß auf die Gesellschaft zu begründen, wobei es - für den Streitfall - vor allem auf die Möglichkeit des Einflusses bei Beschlüssen über die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ankommt (Urteile des BFH vom 8. Januar 1969 I R 91/66, BFHE 95, 215, BStBl II 1969, 347, und I R 172/69 ).
- BGH, 19.04.1971 - II ZR 98/68
Umfang des Verbots des Selbstkontrahierens
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Das Verbot des Selbstkontrahierens stellt eine der Organstellung des Geschäftsführers immanente Beschränkung der Vertretungsmacht dar; diese Beschränkung aufzuheben, fällt in den Aufgabenbereich desjenigen Gesellschaftsorgans, das zur Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers berufen ist (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Oktober 1960 II ZR 215/58, BGHZ 33, 189 (192), insoweit durch das Urteil des BGH vom 19. April 1971 II ZR 98/68 , BGHZ 56, 97 , nicht aufgegeben).
- BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58
Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Das Verbot des Selbstkontrahierens stellt eine der Organstellung des Geschäftsführers immanente Beschränkung der Vertretungsmacht dar; diese Beschränkung aufzuheben, fällt in den Aufgabenbereich desjenigen Gesellschaftsorgans, das zur Bestellung und Abberufung des Geschäftsführers berufen ist (Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 6. Oktober 1960 II ZR 215/58, BGHZ 33, 189 (192), insoweit durch das Urteil des BGH vom 19. April 1971 II ZR 98/68 , BGHZ 56, 97 , nicht aufgegeben). - BFH, 08.01.1969 - I R 91/66
Gesellschafter-Geschäftsführer - GmbH - Beherrschender Einfluß - Rückwirkende …
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Nach der Rechtsprechung des Senats müssen zu einer Beteiligung von 50 % und weniger besondere Umstände hinzutreten, um einen beherrschenden Einfluß auf die Gesellschaft zu begründen, wobei es - für den Streitfall - vor allem auf die Möglichkeit des Einflusses bei Beschlüssen über die Vergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers ankommt (Urteile des BFH vom 8. Januar 1969 I R 91/66, BFHE 95, 215, BStBl II 1969, 347, und I R 172/69 ). - BFH, 10.01.1973 - I R 119/70
Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Gesellschaftsrechtliche …
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Das FG wird auch prüfen - unterstellt, der Gesellschafter-Geschäftsführer E sei vom Verbot des Selbstkontrahierens befreit gewesen -, ob ein sorgfältiger und gewissenhafter Geschäftsleiter unter sonst gleichen Umständen einem Nichtgesellschafter (vgl. Urteil des BFH vom 10. Januar 1973 I R 119/70 , BFHE 108, 183 , BStBl II 1973, 322 ) ein zinsloses Darlehen zur Bezahlung von Steuerstrafe und/oder Steuerschulden in Höhe von 50.000 DM gewährt und, um ihm die Tilgung der Darlehensschuld im Verrechnungswege zu ermöglichen, das Gehalt um mehr als das Dreifache erhöht haben würde. - BFH, 02.05.1974 - I R 194/72
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer - Gehaltsvereinbarung - …
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Hiervon abgesehen müßte auch in dem bezeichneten Ausnahmefall die Gehaltsschuld passiviert werden (BFH-Urteile I R 183/71 , und vom 2. Mai 1974 I R 194/72 , BFHE 112, 476 , BStBl II 1974, 585 ). - BFH, 18.05.1972 - I R 165/70
GmbH - Alleingesellschafter - Geschäftsführer - Bilanzerstellung - Gutschrift …
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
Das FG ist von der Rechtsprechung des erkennenden Senats ausgegangen, nach der Gehaltszahlungen an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer nur dann als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 3 EStG ) abzugsfähig und nicht als verdeckte Gewinnausschüttung (§ 6 Abs. 1 Satz 2 KStG ) anzusehen sind, wenn sie auf einer Vereinbarung beruhen, die im voraus klar und eindeutig getroffen worden ist (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. Mai 1972 I R 165/70 , BFHE 106, 69 , BStBl II 1972, 721 mit Nachweisen). - BGH, 17.04.1958 - II ZR 222/56
Rechtsmittel
Auszug aus BFH, 31.07.1974 - I R 42/72
In diesem Zusammenhang weist der Senat darauf hin, daß bei Änderung des Dienstvertrages eines bereits bestellten Geschäftsführers - falls diese Aufgabe nicht durch die Satzung den Gesellschaftern übertragen ist und die Gesellschaft keinen Aufsichtsrat hat - gemäß § 35 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung ( GmbHG ) die (anderen) Geschäftsführer zur Vertretung der GmbH berufen sind (Urteil des BGH vom 17. April 1958 II ZR 222/56, Neue Juristische Wochenschrift 1958 S. 945 - NJW 1958, 945 -).
- BFH, 30.08.1995 - I R 128/94
Eine verdeckte Gewinnausschüttung durch die private Nutzung eines Pkw durch die …
Auch der erkennende Senat ist ihr gefolgt (vgl. Urteile vom 31. Juli 1974 I R 42/72, BFHE 114, 32, und in BFHE 169, 171, BStBl II 1993, 141). - BFH, 11.12.1980 - IV R 91/77
Umwandlung - GmbH - Abfindung - Pensionsanspruch - Vergütung
Zahlt eine KG, die durch Umwandlung einer GmbH entstanden ist, eine Abfindung für den Verzicht eines Gesellschafters auf einen Pensionsanspruch, den dieser durch seine Tätigkeit für die GmbH erworben hat, so ist diese Abfindung keine Vergütung für eine Tätigkeit im Dienste der KG i. S. von § 15 (Abs. 1) Nr. 2 EStG (Weiterentwicklung der BFH-Urteile vom 8. Januar 1975 I R 42/72, BFHE 115, 37, BStBl II 1975, 437, und vom 22. Juni 1977 I R 8/75, BFHE 123, 127, BStBl II 1977, 798).
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