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Rechtsprechung
   BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,552
BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72 (https://dejure.org/1974,552)
BFH, Entscheidung vom 29.11.1974 - VI R 203/72 (https://dejure.org/1974,552)
BFH, Entscheidung vom 29. November 1974 - VI R 203/72 (https://dejure.org/1974,552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Pauschbetrag - Verpflegungsmehraufwendungen - Dienstreise - Unzutreffende Besteuerung - Reisetätigkeit - Arbeitstägliche Fahrt - Schätzung - Betriebsprüfer - Mehraufwand - Pauschale Außendienstentschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dienstreisekosten bei Fahrten in Nachbarorte; Berücksichtigung der pauschalen Außendienstentschädigung der Betriebsprüfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 114, 422
  • BStBl II 1975, 339
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 20.12.1971 - VI R 257/70

    Ansatz der Pauschbeträge - Verpflegungsmehraufwand - Dienstreise - Reisetätigkeit …

    Auszug aus BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72
    Der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen führt auch dann im Sinne des Urteils des BFH vom 20. Dezember 1971 VI 257/70 (BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246) zu einer unzutreffenden Besteuerung, wenn die Reisetätigkeit, die sich in arbeitstäglichen Fahrten zu und von der jeweiligen Arbeitsstätte erschöpft, in Fahrten in die Nachbarorte des Dienstortes besteht.

    Die Tätigkeit des Klägers sei insbesondere nicht auf während der Dienststunden ausgeführte Reisen am Dienstort beschränkt (vgl. Urteil des BFH vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246), so daß sich auch hieraus keine offensichtlich falsche Besteuerung ergebe.

    Das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des BFH VI R 257/70 ab.

    Das BFH-Urteil VI R 257/70 müsse auch bei Dienstreisen in die Umgebung des Dienstortes (bzw. Wohnortes) angewendet werden.

    Der Senat hat im Urteil VI R 257/70, das einen Lohnsteueraußenprüfer in Berlin (West) betraf, entschieden, daß der Ansatz der Pauschbeträge für Mehrverpflegungsaufwendungen auf Dienstreisen zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn sich die Reisetätigkeit des Arbeitnehmers am Dienstort in arbeitstäglichen Fahrten zu und von der jeweiligen Arbeitsstätte erschöpft.

    Darüber hinaus hat das FG dem Kriterium der "Reisetätigkeit am Dienstort" im Urteil VI R 257/70 zu große Bedeutung beigemessen.

    Der Senat hat das damit begründet, daß in solchen Fällen, in denen die Dienstreisen lediglich in die Nähe des Wohnorts oder des Orts der Arbeitsstätte führen, Verhältnisse vorliegen, die denen des Urteils VI R 257/70 vergleichbar sind, daß nämlich nach der Lebenserfahrung allenfalls ein Mehraufwand durch eine Zwischenmahlzeit entsteht.

    Die Anwendung der Grundsätze des Urteils VI R 257/70 für die Annahme einer unzutreffenden Besteuerung muß aber nach Auffassung des Senats in der Regel auf Fälle beschränkt bleiben, in denen sich die Reisetätigkeit auf den Dienstort und seine unmittelbare Nachbarschaft beschränkt.

  • BFH, 09.11.1971 - VI R 96/70

    Wohnen am Beschäftigungsort - Umgebung der politischen Gemeinde - Ort der …

    Auszug aus BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72
    Der Senat hatte in mehreren Urteilen in anderem Zusammenhang (vgl. das Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, betreffend doppelte Haushaltsführung, das Urteil vom 18. Februar 1966 VI 219/64, BFHE 86, 39, BStBl III 1966, 386, betreffend Familienheimfahrten, sowie das Urteil vom 2. Februar 1968 VI 127/65, BFHE 91, 565, BStBl II 1968, 430, betreffend Geschäftsreisen eines Selbständigen in Nachbargemeinden) bereits darauf hingewiesen, daß die politischen Gemeindegrenzen durch die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend an Bedeutung verlieren.
  • BFH, 18.02.1966 - VI 219/64

    Abgrenzung der Ausgaben eines Arbeitnehmers für Heimfahrten von den nicht …

    Auszug aus BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72
    Der Senat hatte in mehreren Urteilen in anderem Zusammenhang (vgl. das Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, betreffend doppelte Haushaltsführung, das Urteil vom 18. Februar 1966 VI 219/64, BFHE 86, 39, BStBl III 1966, 386, betreffend Familienheimfahrten, sowie das Urteil vom 2. Februar 1968 VI 127/65, BFHE 91, 565, BStBl II 1968, 430, betreffend Geschäftsreisen eines Selbständigen in Nachbargemeinden) bereits darauf hingewiesen, daß die politischen Gemeindegrenzen durch die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend an Bedeutung verlieren.
  • BFH, 24.08.1973 - VI R 189/71

    Wechselnde Baustellen - Wechselnde Montagestellen - Nähe des Wohnorts - …

    Auszug aus BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72
    Der Senat hat im Urteil vom 24. August 1973 VI R 189/71 (BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) entschieden, daß Arbeitnehmer, die auf wechselnden Bau- und Montagestellen in der Nähe ihres Wohnorts oder des Orts der Arbeitsstätte tätig werden, die Pauschbeträge für Reisekosten nach Abschn. 21 Abs. 4 LStR in der Regel nicht beanspruchen können.
  • BFH, 02.02.1968 - VI 127/65

    Helfer in Gemeindesachen - Anstellungsverhältnis - Pauschbeträge - …

    Auszug aus BFH, 29.11.1974 - VI R 203/72
    Der Senat hatte in mehreren Urteilen in anderem Zusammenhang (vgl. das Urteil vom 9. November 1971 VI R 96/70, BFHE 103, 506, BStBl II 1972, 134, betreffend doppelte Haushaltsführung, das Urteil vom 18. Februar 1966 VI 219/64, BFHE 86, 39, BStBl III 1966, 386, betreffend Familienheimfahrten, sowie das Urteil vom 2. Februar 1968 VI 127/65, BFHE 91, 565, BStBl II 1968, 430, betreffend Geschäftsreisen eines Selbständigen in Nachbargemeinden) bereits darauf hingewiesen, daß die politischen Gemeindegrenzen durch die wirtschaftliche Entwicklung zunehmend an Bedeutung verlieren.
  • BFH, 14.08.1981 - VI R 115/78

    Mehraufwendung - Einzelnachweis - Dienstgang - Unzutreffende Besteuerung

    Nach dem BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72 (BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339) müsse zwar die Annahme einer unzutreffenden Besteuerung auf Fälle beschränkt bleiben, in denen die Reise am Dienstort und in dessen unmittelbarer Nachbarschaft durchgeführt werde.

    Die gezahlte Außendienstentschädigung sei nicht gegenzurechnen (Hinweis auf das Urteil in BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339).

    Der Senat hat dies für einen insofern gleichliegenden Fall im Urteil in BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339 bereits entschieden.

    Deswegen verbleibt der Senat bei seiner in BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339 geäußerten Auffassung, daß eine einigermaßen zuverlässige Schätzung des Anteils der monatlichen Außendienstentschädigung, der auf Tage entfällt, an denen der Bezieher Dienstreisen oder Dienstgänge durchgeführt hat, nicht möglich ist.

  • BFH, 11.05.1979 - VI R 129/77

    Zur Art und zum Umfang der Tätigkeit eines Berufskraftfahrers am Betriebssitz, …

    Dies gilt z. B. für Verpflegungsmehraufwendungen anläßlich von Dienstreisen und Dienstgängen (Abschn. 21 Abs. 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 Nr. 3 LStR; vgl. BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72, BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339); ferner für Verpflegungsmehraufwendungen aus Anlaß einer beruflich veranlaßten doppelten Haushaltsführung (Abschn. 26 Abs. 1 Nr. 3 LStR; BFH-Urteil vom 2. September 1977 VI R 114/76, BFHE 123, 444, BStBl II 1978, 26), für Verpflegungsmehraufwendungen bei mehr als 12stündiger beruflich veranlaßter Abwesenheit eines Arbeitnehmers von seiner Wohnung (Abschn. 24 Abs. 3 Nr. 1 LStR; BFH-Urteil vom 30. März 1979 VI R 123/76, BStBl II 1979 S. 498), bei Verpflegungsmehraufwendungen von an ständig wechselnden Einsatzstellen beschäftigten Arbeitnehmern, die aus ausschließlich beruflichen Gründen mehr als 10 Stunden täglich von ihrer Wohnung abwesend sind (Abschn. 24 Abs. 3 Nr. 2 LStR; BFH-Urteil vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11) sowie bei Verpflegungsmehraufwendungen anläßlich des Besuchs von Fortbildungsveranstaltungen (Abschn. 24 Abs. 3 letzter Satz LStR; BFH-Urteil vom 9. November 1971 VI R 109/69, BFHE 103, 516, BStBl II 1972, 147).

    Dabei wird zu beachten sein, daß der Ansatz der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen auf Dienstreisen (Abschn. 21 Abs. 5 Nr. 3 LStR) nach der Rechtsprechung des Senats in aller Regel dann zu einer offensichlich unzutreffenden Besteuerung führt, wenn die Reisetätigkeit eines Arbeitnehmers lediglich in arbeitstäglichen Fahrten innerhalb einer Großstadt (BFH-Urteil vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246) besteht oder sich auf Fahrten nach zum Dienstort unmittelbar benachbarten Gemeinden beschränkt (BFH-Urteil VI R 203/72).

  • BFH, 29.04.1983 - VI R 139/80

    Werbungskosten bei Beschädigung eines PKW

    Denn diese waren im wesentlichen von der Erwägung getragen, daß bei Dienstreisen mit täglicher Rückkehr ein Mehraufwand in der Regel allenfalls durch eine Zwischenmahlzeit entstehen könne (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72 , BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339).
  • BFH, 26.09.1979 - VI R 58/76

    Gerichtsvollzieher - Verpflegungsmehraufwendung - Abwesenheit von der Wohnung - …

    Eine einigermaßen zuverlässige Schätzung des Anteils der insgesamt erhaltenen Reisekostenpauschbeträge und Wegegelder sowie der Pauschsätze, die die durch längere Dauer verursachten Verpflegungsmehraufwendungen abgelten sollten, sei nicht möglich (ähnlich Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 29. November 1974 VI R 203/72, BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339).

    Diesem Rechtsspruch steht das vom FG zitierte Urteil des Senats VI R 203/72 nicht entgegen, denn es betrifft einen anderen Sachverhalt.

  • BFH, 23.04.1982 - VI R 30/80

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen sind auch bei eintägigen …

    Auch die zu Fahrten in benachbarte Gemeinden entwickelten Grundsätze (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 20. Dezember 1971 VI R 257/70, BFHE 104, 217, BStBl II 1972, 246; vom 24. August 1973 VI R 189/71, BFHE 110, 344, BStBl II 1974, 11, und vom 29. November 1974 VI R 203/72, BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339) hält der Senat jedenfalls für das Streitjahr 1973 nicht mehr aufrecht.
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 186/85

    Werbungskostenpauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand sind um nach § 3 Nr. 12 …

    Demgegenüber ist im Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72 (BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339) die Anrechnung der einem Betriebsprüfer gewährten Außendienstpauschale abgelehnt worden, weil mit ihr neben den Zehrkosten auch andere Nebenkosten abgegolten seien und der auf die Zehrkosten entfallende Anteil nicht einigermaßen zuverlässig zu ermitteln und den vom Bezieher unternommenen Dienstreisen zuzuteilen sei.
  • BFH, 13.11.1987 - III R 213/84

    Taxifahrer - Selbständige Taxifahrer - Verpflegungsmehraufwand - Geschäftsreise - …

    Dadurch wird - im Anschluß an die Rechtsprechung des BFH (vgl. dazu Urteil vom 29. November 1974 VI R 203/72, BFHE 114, 422, BStBl II 1975, 339, mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen) - dem Umstand Rechnung getragen, daß der Steuerpflichtige bei Geschäftsgängen in der Umgebung seiner Betriebstätte meist preisgünstiger wird essen können als bei Geschäftsreisen in weiter entfernt liegende Gegenden, wo ihm preiswerte Essensmöglichkeiten im allgemeinen nicht so gut bekannt sein werden.
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