Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 11.06.1975 - II R 131/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,1112
BFH, 11.06.1975 - II R 131/66 (https://dejure.org/1975,1112)
BFH, Entscheidung vom 11.06.1975 - II R 131/66 (https://dejure.org/1975,1112)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 1975 - II R 131/66 (https://dejure.org/1975,1112)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,1112) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Besteuerung der Ergebnisabführung - Ergebnisübernahmevertrag - Schwestergesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KVStG § 2 Nr. 3 lit. b; KVStGKVStG (1934/1955)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 405
  • DB 1975, 2259
  • BStBl II 1975, 831
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 12.04.1972 - II 37/63

    Gesellschaftsteuerpflicht - Freiwillige Leistung - Ergebnisübernahmevertrag

    Auszug aus BFH, 11.06.1975 - II R 131/66
    Der Senat hat zwar in dem Urteil II 206/65 noch die Auffassung vertreten, daß ein EÜV auch auf den periodischen Ausgleich von Leistung und Gegenleistung gerichtet sein könne; in einem solchen Fall könnte die Besteuerung der Leistungen ganz oder teilweise ausgeschlossen sein (Urteil vom 12. April 1972 II 37/63, BFHE 106, 123, BStBl II 1972, 714).

    Wie jedoch bereits die Gründe des später ergangenen Urteils II 37/63 erkennen lassen, bestehen nach erneuter Überprüfung erhebliche Zweifel daran, ob irgendwelche Fälle denkbar sind, in denen ein EÜV den Austausch gegenseitiger Leistungen zum Gegenstand hat.

    Das gilt für einen EÜV zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft -- mit dem sich das Urteil II 37/63 befaßte -- ebenso wie für derartige Verträge zwischen Schwestergesellschaften.

  • BFH, 21.04.1970 - II 206/65

    Verpflichtung zur Abführung des Abwicklungsgewinns durch Ergebnisabführverträge

    Auszug aus BFH, 11.06.1975 - II R 131/66
    Im übrigen wird zur Besteuerung von Ergebnisübernahmen zwischen Schwestergesellschaften auf die Urteile des BFH vom 2. Dezember 1969 II R 144/66 und vom 21. April 1970 II 206/65 verwiesen (BFHE 98, 2 und 99, 498 sowie BStBl II 1970, 330 und 689).

    Der Senat hat zwar in dem Urteil II 206/65 noch die Auffassung vertreten, daß ein EÜV auch auf den periodischen Ausgleich von Leistung und Gegenleistung gerichtet sein könne; in einem solchen Fall könnte die Besteuerung der Leistungen ganz oder teilweise ausgeschlossen sein (Urteil vom 12. April 1972 II 37/63, BFHE 106, 123, BStBl II 1972, 714).

  • BFH, 02.12.1969 - II R 144/66

    Vorbescheid - Verfahrensbeteiligter - Antrag auf mündliche Verhandlung - …

    Auszug aus BFH, 11.06.1975 - II R 131/66
    Im übrigen wird zur Besteuerung von Ergebnisübernahmen zwischen Schwestergesellschaften auf die Urteile des BFH vom 2. Dezember 1969 II R 144/66 und vom 21. April 1970 II 206/65 verwiesen (BFHE 98, 2 und 99, 498 sowie BStBl II 1970, 330 und 689).
  • BFH, 11.02.1976 - II R 78/67

    Gesellschaftsverhältnis - Rechtsanspruch auf Leistung - Gesetzlicher …

    c) Ein Vertrag, zufolge dessen der oder die Gesellschafter vorweg sämtliche Geschäftsergebnisse einer Kapitalgesellschaft oder nur deren negative Geschäftsergebnisse zu übernehmen haben, ist kein Vertrag über den Austausch von Leistungen, der - sofern und soweit er in Leistung und Gegenleistung ausgeglichen wäre - die Entstehung einer Gesellschaftsteuer ausschließen könnte (vgl BFH-Urteile vom 8. November 1967 II 176/61, BFHE 91, 172, (180), BStBl II 1968, 213; vom 12. April 1972 II 37/63, BFHE 106, 123 (124), BStBl II 1972, 714; vom 27. November 1974 II R 109/72 , BFHE 114, 445 , BStBl II 1975, 265 ; vom 11. Juni 1975 II R 131/66, BFHE 116, 405 , BStBl II 1975, 831 ).

    Noch weniger können für die gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung die Geschäfte einer Kapitalgesellschaft mit der Wirkung im ganzen "für Rechnung" ihrer Gesellschafter geführt werden, daß eine im übrigen tatbestandsmäßige Kapitalzuführung von einem, mehreren oder allen Gesellschaftern an die Gesellschaft nicht der Steuer unterläge (vgl unter Berücksichtigung des § 4 KVStG BFH-Urteil II R 131/66, BFHE 116, 405 (406), BStBl II 1975, 831 ).

    Eine "Vergütung", welche schlechthin nur auf die Geschäftsergebnisse der Klägerin abstellte, zeigt, daß der ihr zugrunde liegende Vertrag nicht auf den Austausch bestimmter Leistungen und Gegenleistungen (und gegebenenfalls die Bestimmung ihres Preises oder Lohnes) gerichtet ist, sondern auf eine gesellschaftsteuerrechtlich nicht entlastende Führung der Kapitalgesellschaft selbst für unmittelbare Rechnung der Gesellschafter (vgl Urteil vom 11. Juni 1975 II R 131/66, BFHE 116, 405 (406), BStBl II 1975, 831 ).

  • BFH, 11.02.1976 - II R 76/67

    Gesellschaftsverhältnis - Rechtsanspruch auf Leistung - Gesetzlicher …

    Ein Vertrag, zufolge dessen der oder die Gesellschafter vorweg sämtliche Geschäftsergebnisse einer Kapitalgesellschaft oder nur deren negative Geschäftsergebnisse zu übernehmen haben, ist kein Vertrag über den Austausch von Leistungen, der - sofern und soweit er in Leistung und Gegenleistung ausgeglichen wäre - die Entstehung einer Gesellschaftsteuer ausschließen könnte (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1967 II 176/61, BFHE 91, 172 [180], BStBl II 1968, 213; vom 12. April 1972 II 37/63, BFHE 106, 123 [124], BStBl II 1972, 714; vom 27. November 1974 II R 109/72, BFHE 114, 445, BStBl II 1975, 265; vom 11. Juni 1975 II R 131/66, BFHE 116, 405, BStBl II 1975, 831).

    Noch weniger können für die gesellschaftsteuerrechtliche Beurteilung die Geschäfte einer Kapitalgesellschaft mit der Wirkung im ganzen "für Rechnung" ihrer Gesellschafter geführt werden, daß eine im übrigen tatbestandsmäßige Kapitalzuführung von einem, mehreren oder allen Gesellschaftern an die Gesellschaft nicht der Steuer unterläge (vgl. unter Berücksichtigung des § 4 KVStG BFH-Urteil II R 131/66, BFHE 116, 405 [406], BStBl II 1975, 831).

    Eine "Vergütung" , welche schlechthin nur auf die Geschäftsergebnisse der Klägerin abstellte, zeigt, daß der ihr zugrunde liegende Vertrag nicht auf den Austausch bestimmter Leistungen und Gegenleistungen (und gegebenenfalls die Bestimmung ihres Preises oder Lohnes) gerichtet ist, sondern auf eine gesellschaftsteuerrechtlich nicht entlastende Führung der Kapitalgesellschaft selbst für unmittelbare Rechnung der Gesellschafter (vgl. Urteil vom 11. Juni 1975 II R 131/66, BFHE 116, 405 [406], BStBl II 1975, 831).

  • BFH, 31.10.1990 - I R 90/88

    Gesellschaftsteuerliche Behandlung von Leistungen einer Personenvereinigung …

    In seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof sowohl die Abführung des Gewinns einer Schwestergesellschaft an die andere auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages (vgl. Urteil vom 6. Februar 1980 II R 37/76, BFHE 130, 80, BStBl II 1980, 355) als auch die damit korrespondierende Übernahme des Verlustes einer Schwestergesellschaft durch die andere auf Grund eines Gewinnabführungsvertrages (vgl. Urteile vom 2. Dezember 1969 II R 144/66, BFHE 98, 2, BStBl II 1970, 330; vom 21. April 1970 II 206/65, BFHE 99, 498, BStBl II 1970, 689; vom 11. Juni 1975 II R 131/66, BFHE 116, 405, BStBl II 1975, 831) als gesellschaftsteuerpflichtige Leistungen angesehen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht