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Rechtsprechung
   BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,751
BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74 (https://dejure.org/1975,751)
BFH, Entscheidung vom 20.06.1975 - VI R 72/74 (https://dejure.org/1975,751)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 1975 - VI R 72/74 (https://dejure.org/1975,751)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lediger - Beschäftigungsort - Möbliertes Zimmer - Doppelter Haushalt - Finanziell abhängiger Angehöriger - Vorübergehende Abwesenheit - Mehraufwendungen für Verpflegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Nr. 5

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung bei Ledigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 116, 41
  • DB 1975, 1682
  • BStBl II 1975, 649
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 19.11.1971 - VI R 132/69

    Lediger - Versetzung - Abordnung - Anderer Beschäftigungsort - Annahme eines …

    Auszug aus BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74
    Nach der Rechtsprechung des Senats zur doppelten Haushaltsführung (vgl. insbesondere Urteil vom 19. November 1971 VI R 132/69, BFHE 103, 533, BStBl II 1972, 155) unterhält ein Lediger, der in einem möblierten Zimmer am Beschäftigungsort wohnt, in der Regel dort seinen Haushalt.
  • BFH, 16.11.1971 - VI R 353/69

    Doppelte Haushaltsführung von unverheirateten Arbeitnehmern mit Angehörigen

    Auszug aus BFH, 20.06.1975 - VI R 72/74
    Ein Lediger, der am Beschäftigungsort während der Arbeitstage ein möbliertes Zimmer bewohnt, führt einen doppelten Haushalt i. S. des § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG, wenn zu dem am bisherigen Wohnort weitergeführten Haushalt ein von ihm finanziell abhängiger Angehöriger gehört (BFH-Urteil vom 16. November 1971 VI R 353/69, BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132).
  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Dieses Erfordernis hat die Rechtsprechung zweifach begründet, nämlich damit, daß der Begriff des "Unterhaltens" eines Hausstandes das Vorhandensein hauswirtschaftlichen Lebens auch während der berufsbedingten Abwesenheit des Arbeitnehmers erfordere (anders evtl. aber BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649) und zweitens, daß dem Begriff "Familienheimfahrt" in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG zu entnehmen sei, von welcher Art hauswirtschaftlichen Lebens das Gesetz dabei ausgehe.
  • BFH, 02.09.1977 - VI R 114/76

    Doppelte Haushaltsführung; Voraussetzungen und Umfang für die steuerliche …

    Mehrausgaben wegen Verpflegung beruhen folglich darauf, daß sich der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort selbst beköstigen muß, während er bislang im Haushalt der Familie mitverpflegt wurde (vgl. insbesondere BFH-Urteile VI R 132/69, und vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 04.10.1989 - VI R 44/88

    Beruflicher Anlaß für doppelte Haushaltsführung bei Ehegatten, die schon vor der …

    Der Kläger habe auch nicht mit einem von ihm finanziell abhängigen Angehörigen zusammengelebt, so daß aus diesem Grunde die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung bejaht werden könnten (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 10.10.1991 - VI R 44/90

    Zur sog. doppelten Haushaltsführung eines ledigen Zeitsoldaten mit vierjähriger …

    Zutreffend hat das FG die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung i. S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG verneint, da der ledige Kläger am Ort seines Lebensmittelpunktes in H nicht mit von ihm abhängigen Angehörigen in einem Haushalt zusammengelebt hat (BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 22.09.1988 - VI R 53/85

    Kein Werbungskostenabzug wegen doppelter Haushaltsführung bei Partnern einer …

    Im übrigen wurden bei einem Ledigen die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nur bejaht, wenn in der außerhalb des Beschäftigungsortes eingerichteten Wohnung ein von ihm finanziell abhängiger Angehöriger (BFH-Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649) oder der Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit mindestens einem gemeinsamen Kind (BFH-Urteil vom 25. März 1988 VI R 32/85, BFHE 152, 533, BStBl II 1988, 582) auf Dauer aufgenommen waren.
  • BFH, 29.04.1976 - IV R 156/73

    Gewerbebetrieb - Unverheirateter - Anmietung einer weiteren Wohnung am …

    In einem solchen Falle ruht der verlassene Haushalt in der Zeit, in der sich der Ledige am Beschäftigungsort aufhält, Der BFH hat daher bei einem Unverheirateten die Möglichkeit einer doppelten Haushaltsführung nur dann anerkannt, wenn der ledige Steuerpflichtige in einem außerhalb des Beschäftigungsortes befindlichen Haushalt einen von ihm finanziell abhängigen Angehörigen aufgenommen hat, da in einem solchen Fall auch während seiner Abwesenheit in der Wohnung hauswirtschaftliches Leben herrscht (vgl. zuletzt Urteil vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 05.10.1989 - IV R 84/88

    Anrechnungsfähigkeit von Kosten für eine doppelte Haushaltsführung als …

    Für einen Ledigen kann dagegen ein derartiger Hausstand nur angenommen werden, wenn er einen gemeinsamen Haushalt mit von ihm finanziell abhängigen Angehörigen, insbesondere mit Kindern, führt und dessen Kosten ganz oder überwiegend trägt (BFH-Urteile in BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132; vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649).
  • BFH, 13.12.1985 - VI R 143/81

    Anerkennung von Aufwendungen als Kosten einer doppelten Haushaltsführung - …

    Das FG ist zutreffend von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen (vgl. z. B. Urteile des Senats vom 16. November 1971 VI R 353/69, BFHE 103, 501, BStBl II 1972, 132, und vom 20. Juni 1975 VI R 72/74, BFHE 116, 41, BStBl II 1975, 649), nach der ein Lediger, der in einem möblierten Zimmer oder in einer Wohnung am Beschäftigungsort wohnt, in der Regel dort seinen Haushalt unterhält.
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