Rechtsprechung
| BFH, 14.07.1976 - II R 51/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Außenbereich einer Gemeinde - Unerschlossenes Grundstück - Erwerb auf eigene Gefahr - Fünfjahresfrist - Begünstigter Zweck - Nacherhebung der Grunderwerbsteuer
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- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 320
- NJW 1976, 2184
- DB 1976, 2000
- BStBl II 1976, 652
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BFH, 27.06.1973 - II R 78/72
Nacherhebung von Grunderwerbsteuer - Verwendung zu begünstigtem Zweck - …
Auszug aus BFH, 14.07.1976 - II R 51/73
Wer -- wie der Kläger -- ein unerschlossenes Grundstück im Außenbereich einer Gemeinde erwirbt in der Hoffnung, die Gemeinde werde das Grundstück so rechtzeitig baulich nutzbar machen, daß er fristgerecht den begünstigten Zweck erfüllen kann, handelt auf eigene Gefahr und wird durch Art. 4 Abs. 3 Buchst. a GrESWG nicht vor der Nacherhebung der Grunderwerbsteuer geschützt, wenn seine Hoffnung sich nicht erfüllt (vgl. Urteil des BFH vom 27. Juni 1973 II R 78/72, BFHE 110, 298, BStBl II 1973, 862).
- BFH, 26.02.1986 - II R 177/83
Nachträgliche Entstehung der Grunderwerbssteuer bei einer nicht ununterbrochenen …
Der Senat hat schon bisher in ständiger Rechtsprechung zu den Gesetzen der Länder über die Grunderwerbsteuerbefreiung beim Wohnungsbau entschieden, ein Grundstückserwerber trage das Risiko der Steuer auch für den Fall, daß ohne sein Verschulden der steuerbegünstigte Zweck nicht fristgerecht erfüllt werden könne (Urteil des BFH vom 14. Juli 1976 II R 51/73, BFHE 119, 320, BStBl II 1976, 652 m. w. N.).Die Rechtsprechung des BFH, wonach auch die schuldlose Überschreitung einer Frist zur Erfüllung eines steuerbegünstigten Zweckes steuerschädlich ist (BFHE 119, 320) war bekannt.
- BFH, 02.02.1977 - II R 4/72
Erwerb eines Grundstückes - Bebauung - Rechtliche Hinderungsgründe - …
Der Erwerber trägt in einem solchen Fall aber das Risiko, daß der Hinderungsgrund fristgemäß behoben werden kann (vgl. BFH-Urteile vom 5. August 1969 II R 11, 12/67, BFHE 96, 491, BStBl II 1969, 689, und vom 27. Juni 1973 II R 78/72, BFHE 110, 298, BStBl II 1973, 862, und vom 14. Juli 1976 II R 51/73, BFHE 119, 320, BStBl II 1976, 652). - BFH, 08.10.1986 - II R 64/84
Steuerbefreiung nach Denkmalschutzgesetz
Wer jedoch ein Grundstück in der bloßen Hoffnung erwirbt, auch ohne bestehenden rechtsverbindlichen Bebauungsplan eine Baugenehmigung für die beabsichtigte Bebauung zu erhalten, trägt das grunderwerbsteuerrechtliche Risiko des Scheiterns seiner Bebauungspläne (vgl. die BFH-Urteile vom 14. Juli 1976 II R 51/73, BFHE 119, 320, BStBl II 1976, 652, und vom 3. Dezember 1980 II R 162/78, BFHE 132, 337, BStBl II 1981, 326). - BayObLG, 11.12.1979 - BReg. 3 Z 59/79
Zur Verlängerung der Frist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 c WohnGebBefrG
auch der Bundesfinanzhof für die ähnlichen Zwecken dienende Vorschrift des Art. 4 Abs. 3 a des Bayerischen Gesetzes über die Grunderwerbsteuerbefreiung für den sozialen Wohnungsbau zu der damals maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 16.7.1969 - GVBI S. 176 - ausgesprochen, daß der Erwerber eines unerschlossenen Grundstückes im Außenbereich auf eigene Gefahr handelt und vom Gesetz nicht geschützt wird, wenn sich seine Hoffnung nicht erfüllt ( NJW 1976, 2184 ).
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