Rechtsprechung
| BFH, 25.08.1976 - II B 25/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Grundsätze des Kostenrechts - Streitwert eines Verfahrens - Sachantrag - Unwirksamkeit einer Bekanntmachung - Steuerbescheid - Finanzamt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 140 Abs. 3
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 119, 405
- BStBl II 1976, 685
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.10.1970 - II 167/64
Einheitlicher Erbschaftsteuerbescheid - Bekanntmachung an Testamentsvollstrecker …
Auszug aus BFH, 25.08.1976 - II B 25/73
Mit Verfügung vom ... hatte der Vorsitzende des Senats die Beteiligten auf das Urteil vom 20. Oktober 1970 II 167/64 (BFHE 100, 56, BStBl II 1970, 826) hingewiesen. - BFH, 26.01.1970 - IV 204/64
Bemessung des Streitwerts bei Streit über die Steuerart und deren Höhe und …
Auszug aus BFH, 25.08.1976 - II B 25/73
Dementsprechend hat der BFH im Falle unzulässiger Rechtsmittel den für die Gebühren maßgebenden Streitwert nach dem Begehren des Rechtsmittelführers und nicht nach dem festgesetzten Steuerbetrag festgesetzt (vgl. Urteil vom 26. Januar 1970 IV 204/64, BFHE 99, 4, BStBl II 1970, 493).
- BSG, 14.11.2013 - B 9 SB 5/12 R
Schwerbehindertenrecht - Vertretungsbefugnis eines Steuerberaters im …
Dieses das Feststellungsbegehren begründende weitere Interesse ist kostenrechtlich nicht von Bedeutung, wenn sich der Streitwert eines Verfahrens bereits aus den gestellten Sachanträgen ergibt (vgl bereits BFHE 119, 405; BSG Beschluss vom 5.10.1999 - B 6 KA 24/98 R -). - BFH, 02.11.1977 - I E 2/77
Zuständigkeit des Kostenbeamten - Ansatz der Kosten des Revisionsverfahrens - …
Der Streitwert bestimmt sich nach den gestellten Sachanträgen (BFH-Beschluß vom 25. August 1976 II B 25/73, BFHE 119, 405, BStBl II 1976, 685). - BFH, 16.01.1990 - VII B 5/89
Inhaltliche Anforderungen an Beschwerdeschrift
Für die Bestimmung des Streitwerts einer Instanz ist der Sachantrag - das ist das prozessuale Begehren - maßgebend (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH -, vgl. Beschluß vom 25. August 1976 II B 25/73, BFHE 119, 405, BStBl II 1976, 685). - BFH, 07.09.1982 - VIII R 143/79 NV: Wird die Aufhebung eines Steuerbescheids beantragt, bestimmt sich der Streitwert nach der festgesetzten Steuerschuld (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.8.1976 II B 25/73 und vom 2.11.1977 I E 2/77).2.
- BFH, 01.07.1982 - V S 8/82 NVS: Die unwirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheids führt weder zu einer Minderung noch zu einer Erhöhung des sich aus dem Sachantrag des Klägers ergebenden Streitwerts (vgl. BFH-Beschluß vom 25.8.1976 II B 25/73).
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