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Rechtsprechung
   BFH, 23.07.1976 - III R 122/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1014
BFH, 23.07.1976 - III R 122/75 (https://dejure.org/1976,1014)
BFH, Entscheidung vom 23.07.1976 - III R 122/75 (https://dejure.org/1976,1014)
BFH, Entscheidung vom 23. Juli 1976 - III R 122/75 (https://dejure.org/1976,1014)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Investitionszulagegesetz 1969 - Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung - Anzahlung - Teilherstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1969) § 3 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 553
  • DB 1976, 2046
  • BStBl II 1976, 759
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.07.1976 - III R 158/73

    Ausschlußfrist - Investitionsvorhaben - Summe der Investitionskosten - …

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 122/75
    Dementsprechend muß ein fristwahrender Antrag nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. das Urteil vom 16. Juli 1976 III R 158/73, BStBl II 1976, 757) nur die zur Begründung der Anspruchsberechtigung, nicht notwendigerweise auch die zur Festsetzung des Investitionszulagebetrages erforderlichen Angaben enthalten.
  • BFH, 07.11.1975 - III R 164/73

    Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Ausschlußfrist - Fristversäumnis

    Auszug aus BFH, 23.07.1976 - III R 122/75
    Die Frist des § 3 Abs. 3 Satz 3 InvZulG 1969 ist eine Ausschlußfrist (Urteil des BFH vom 7. November 1975 III R 164/73, BFHE 117, 518, BStBl II 1976, 225).
  • BFH, 14.07.1989 - III R 54/84

    Investitionszulage - Antrag - Auslegung - Bescheinigung über Förderungswürdigkeit …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) könne ein Investitionszulageantrag auch schon vor Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres wirksam gestellt werden (Hinweis auf BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759).

    a) Der erkennende Senat hat zwar in dem vom FG angeführten Urteil in BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759 entschieden, daß der Zulageantrag bereits vor Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden kann, für das Investitionszulage begehrt wird.

    bb) Ist nämlich das Investitionsvorhaben der Klägerin in einzelne selbständige Wirtschaftsgüter aufteilbar, so war am 24. September 1979 eine vorzeitige Antragstellung vor Beendigung des Jahres im Sinne des Urteils in BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759 nur insoweit möglich, als es um Wirtschaftsgüter ging, die im Zeitpunkt der Antragstellung bereits hergestellt oder angeschafft worden waren (vgl. den oben genannten Beschluß des Senats vom 17. März 1989 III B 136/87).

  • BFH, 17.03.1989 - III B 136/87

    Investitionszulage - Teilherstellungskosten - Noch nicht beendetes …

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß der Zulageantrag bereits vor Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden kann, für das Investitionszulage begehrt wird (Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759).

    Insoweit behält das Urteil in BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759 auch für die Fälle des § 4b InvZulG 1982 seinen Sinn.

  • BFH, 03.06.1986 - IX R 121/83

    Antrag auf Veranlagung - Form - Einkommensteuererklärung - Antrag auf …

    b) Im Einklang mit der Rechtsprechung des BFH zu verfahrenseinleitenden Anträgen des Steuerpflichtigen ist der Senat der Auffassung, daß für den Mindestinhalt des Antrags nach § 46 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8, Satz 2 EStG Angaben des Steuerpflichtigen notwendig, aber auch ausreichend sind, die seinen Willen auf Durchführung des entsprechenden Verfahrens gegenüber dem FA in der Weise erkennbar machen, daß dem FA die Einleitung des Verfahrens ermöglicht ist (zum Antrag auf Feststellung eines höheren Teilwerts nach § 55 Abs. 5 EStG 1971: BFH-Urteil vom 11. Oktober 1979 IV R 65/78, BFHE 129, 34, BStBl II 1980, 63; zum Antrag auf Investitionszulage nach dem Investitionszulagengesetz 1969: BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759).
  • BFH, 17.02.1989 - III R 44/88

    Investitionszulage - Regionalzulage - Mehrjähriges Investitionsvorhaben - Mehrere …

    Der erkennende Senat hat die - abgesehen von der auf drei Monate begrenzten Antragsfrist - gleichlautende Regelung in § 3 Abs. 3 Sätze 1 und 3 InvZulG 1969 dahin ausgelegt, daß der Zulageantrag wirksam bereits vor Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden kann, in dem das Wirtschaftsjahr der Anschaffung usw. endet (Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759).
  • BFH, 25.02.1977 - III R 90/76

    Investitionsvorhaben - Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage - Stellung …

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BFHE 119, 553, BStBl II 1976, 759) kann der Investitionszulageantrag wirksam auch bereits vor Ablauf des maßgeblichen Kalenderjahres gestellt werden.
  • FG München, 21.09.1999 - 13 K 717/95

    Investitionszulagenrechtliche Antrags- und Anspruchsbefugnis bei …

    Das vom Kläger im Zusammenhang mit der Antragsberechtigung zit. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Juli 1976 III R 122/75 (BFHE 119.553, BStBl II 1976, 759 ) betrifft einen anderen Sachverhalt, nämlich die Antragskonkretisierung.
  • FG Sachsen, 23.02.1995 - 2 K 48/94

    Investitionszulage; eigenhändige Unterschrift i. S. des § 6 Abs. 3 InvZulG 1991

    Das Stellen eines Investitionszulageantrages ist eine Verfahrenshandlung, die das Festsetzungsverfahren einleitet (BFH-Urteil vom 23. Juli 1976 III R 122/75, BStBl II 1976, 759 ).
  • BFH, 18.07.1984 - III R 41/84
    Die BFH-Urteile vom 23.7.1976 III R 122/75 und vom 25.2.1977 III R 90/76 zur Regionalzulage nach § 1 InvZulG 1969 sind nicht anwendbar, da Objekt der Förderung nach § 4b InvZulG 1975 das einzelne Wirtschaftsgut und nicht die Gesamtinvestition ist (vgl. auch die Grundsätze zur Gewährung einer Berlinzulage nach § 19 BerlinFG).
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