Rechtsprechung
| BFH, 23.03.1977 - II R 142/73 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Tauschvertrag mit einer Stadtgemeinde - Vermeidung der Umlegung - Vorliegen eines verbindlichen Bebauungsplanes - Notwendigkeit einer Grundstücksumlegung - Berücksichtigung der Umstände
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 121, 547
- BStBl II 1977, 487
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 17.07.1974 - II R 18/67
Grundeigentümer - Grundstücksveräußerung - Vermeidung eines Umlegungsverfahrens - …
Auszug aus BFH, 23.03.1977 - II R 142/73
Daraus aber, daß dieser Begriff in § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStBauG im engen Zusammenhang mit dem Begriff "in Durchführung einer Umlegung" verwendet wird, ist für den vorliegenden Fall zu folgern, daß ein Erwerb nur dann der Vermeidung der Umlegung dient, wenn der Austauschvorgang, zu dem der fragliche Erwerb gehört, Gegenstand eines Umlegungsverfahrens hätte sein können (vgl. das Urteil vom 17. Juli 1974 II R 18/67, BFHE 113, 389, BStBl II 1975, 19) und wenn ohne den freiwilligen Austausch ein Umlegungsverfahren durchgeführt worden wäre. - BFH, 01.07.1975 - II R 21/66
Vermeidung der Enteignung - Grundstückstauschvertrag - Ausnahme von Besteuerung
Auszug aus BFH, 23.03.1977 - II R 142/73
Wenn die Stadt A in ihrem Schreiben vom 19. April 1973 an das Niedersächsische Finanzgericht ausgeführt hat, daß die Stadt zur Durchsetzung ihrer Planungsziele ein Enteignungsverfahren hätte einleiten müssen, falls der Kläger nicht freiwillig zu dem Tausch bereit gewesen wäre, so betrifft die Äußerung nicht den § 1 Abs. 1 Nr. 11 GrEStBauG, sondern dessen Nr. 10. Für die entsprechende bayerische Vorschrift hat der erkennende Senat jedoch bereits mit Urteil vom 1. Juli 1975 II R 21/66 (BFHE 116, 410, BStBl II 1975, 835), ausgesprochen, daß ein zur Vermeidung einer Enteignung geschlossener Grundstückstauschvertrag nicht unter diese Vorschrift fällt. - BFH, 28.04.1970 - II 121/65
Abhängigkeit der Grunderwerbssteuerbefreiung des Erwerbs eines Ersatzgrundstücks …
Auszug aus BFH, 23.03.1977 - II R 142/73
Eine Entschädigung des Klägers in Land im Sinne dieser Vorschrift kann nur dann vorliegen, wenn der Entschädigte gemäß § 40 Abs. 2 BBauG die Übernahme von Flächen verlangen konnte und verlangt hat (vgl. das Urteil des Senats vom 28. April 1970 II 121 - 122/65, BFHE 99, 406, BStBl II 1970, 671).
- BFH, 29.01.1997 - II R 15/96
Übergang von Anteilen an einer grundbesitzenden Gesamthand im Zuge einer …
Ein solcher Vorgang unterliegt - soweit hierdurch der Gesamthand gehörende Grundstücke den Rechtsträger wechseln, d. h. auf den übriggebliebenen Gesellschafter übergehen - nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG 1983 der Grunderwerbsteuer (vgl. hierzu z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 13. September 1995 II R 80/92, BFHE 178, 468, BStBl II 1995, 903, und vom 23. März 1977 II R 142/73, BFHE 121, 547, BStBl II 1977, 487). - BFH, 30.01.1980 - II R 44/77
Abfindung - Grundstückserwerb - Bebauungsplan - Umlegung - Vermeidung einer …
Der Erwerb eines Grundstückes "zur Vermeidung einer Umlegung" nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 des nordrheinwestfälischen GrEStBBauG vom 25. Juni 1962 setzt voraus, daß ein Bebauungsplan vorliegt (Anschluß an das Urteil vom 23. März 1977 II R 142/73, BFHE 121, 547, BStBl II 1977, 487).Der Senat sieht daher keine Möglichkeit, in solchen Fällen auf einen Bebauungsplan als Voraussetzung der Steuerbefreiung zu verzichten (vgl. das Urteil vom 23. März 1977 II R 142/73, BFHE 121, 547, BStBl II 1977, 487).
- BFH, 18.09.1985 - II R 131/83
Grundstücksumlegung - Steuerbefreiung - Grunderwerbsteuer
Demzufolge kann auch nur derjenige Vertrag i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStBBauG "zur Vermeidung" einer Umlegung abgeschlossen sein, der einen Grundstücksaustausch zum Inhalt hat (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. März 1977 II R 142/73, BFHE 121, 547, BStBl II 1977, 487).
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