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| BFH, 29.11.1978 - II R 107/77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Gesellschaftsvertrag - GmbH & Co. KG - Qualifizierte Mehrheit - Gesellschafterversammlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 126, 334
- NJW 1979, 672 (Ls.)
- DB 1979, 821
- BStBl II 1979, 150
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.05.1972 - II R 17/68
Gesellschaftsteuer - Kapitalzuführung - Erträge der Gesellschaft - …
Auszug aus BFH, 29.11.1978 - II R 107/77
Denn das Kapitalverkehrsteuergesetz erfaßt entsprechend seinem Sinn und Zweck nur die Verstärkung des Kapitals der Gesellschaft aus Mitteln der Gesellschaft er, nicht aber die im Rahmen der Gesellschaft erzielten Erträge (Urteil vom 10. Mai 1972 II R 17/68, BFHE 105, 519, BStBl II 1972, 629).
- BFH, 03.12.1980 - II R 66/77
Gewinnanteil - Haftsumme - Forderungsverzicht - Verzichtswille - Kapitalkonto
Dementsprechend hat auch der Senat in seinem Urteil vom 29. November 1978 II R 107/77 (BFHE 126, 334, BStBl II 1979, 150) entschieden, daß umgekehrt einem Kommanditisten Geldforderungen gegen die Gesellschaft in Form von Gewinnauszahlungsansprüchen nur insoweit zustehen, als ihm diese Rechte nicht gegen seinen Willen wieder entzogen werden können. - BFH, 03.11.1982 - II R 94/80
Gesellschaftsvertrag - Kapitalanteil - Gewinnanteil - Ausstehende Hafteinlage - …
Der erkennende Senat hat deshalb die Gesellschaftsteuerpflicht in den Fällen verneint, in denen der Gewinn zum Ausgleich des durch Verluste geminderten Pflicht- (bedungenen) Kapitals verwendet wurde und bereits kraft Gesetzes (§ 169 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 des Handelsgesetzbuches - HGB -) kein Auszahlungsanspruch bestand (Urteile vom 29. Januar 1975 II R 90/73, BFHE 115, 142, BStBl II 1975, 414, und vom 23. Juli 1975 II R 101/73, BFHE 116, 566, BStBl II 1976, 23), ferner bei einem gesellschaftsvertraglich vereinbarten Ausschluß der Gewinnauszahlung und Zuweisung der Gewinnanteile an (bewegliche) Kapitalkonten (ohne Erhöhung der Haftsumme; Urteil vom 14. Juli 1976 II R 79/74, BFHE 119, 511, BStBl II 1976, 715) oder an die Rücklage (Urteil vom 29. November 1978 II R 107/77, BFHE 126, 334, BStBl II 1979, 150).
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