Rechtsprechung
| BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 16 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Zurechnung von Verlusten - Abschreibungsgesellschaft - Treugeberkommanditist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 47
- DB 1980, 238
- BStBl II 1980, 66
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (7)
- BFH, 08.11.1972 - I R 227/70
Gesellschaftsvertrag - Geschäftsunfähiges Kind - Vormundschaftsgerichtliche …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Der Senat folgt der Vorentscheidung ebenfalls im Ergebnis - wenn auch aus anderen Erwägungen - darin, daß es nicht zuletzt wegen des Urteils des BFH vom 8. November 1972 I R 227/70 (BFHE 108, 299, BStBl II 1973, 287) als ernstlich zweifelhaft anzusehen ist, ob denjenigen Treugeber-Kommanditisten, die erst während des laufenden Geschäftsjahres 1976 über die Treuhänderin Mitunternehmer des von der Antragstellerin betriebenen gewerblichen Unternehmens geworden sind, die Zurechnung eines Anteils am gesamten Jahresverlust der Antragstellerin als laufender Verlustanteil versagt werden kann und ob Raum für eine Aktivierung von Anschaffungskosten in Höhe des vor dem Eintritt entstandenen Verlustes in einer Ergänzungsbilanz der Treugeber-Kommanditisten ist.Denn der I. Senat des BFH geht in seinem Urteil I R 227/70 davon aus, daß einem Gesellschafter einer Personengesellschaft, der dieser während des Wirtschaftsjahres der Gesellschaft beitritt, bei entsprechender Vereinbarung aller Gesellschafter einkommensteuerrechtlich u. U. ein Anteil am Gewinn des gesamten Wirtschaftsjahres zugerechnet werden kann.
- BFH, 10.07.1979 - VIII B 84/78
Feststellung eines höheren Verlustes - Feststellungsbescheid - Anfechtungsklage - …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Der VIII. Senat des BFH hat mit Beschluß vom 10. Juli 1979 VIII B 84/78 (BFHE 128, 164, BStBl II 1979, 567) entschieden, daß in einem solchen Falle vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheids zu gewähren ist.Die angefochtene Entscheidung des FG entspricht insoweit bereits der neueren Rechtsprechung des BFH, insbesondere dem Beschluß VIII B 84/78.
- BFH, 21.12.1972 - IV R 194/69
Personengesellschaft - Eintritt des Gesellschafters - Austritt des …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats könnten weder der Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine Personengesellschaft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, noch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich zurückbezogen werden (siehe insbesondere BFH-Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1979 I R 202/75, BFHE 128, 33, BStBl II 1979, 581).
- BFH, 10.08.1978 - IV B 41/77
Aussetzung - Verlustfeststellungsbescheid - Personengesellschaft - Einstweilige …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Damit ist der Beschluß des Senats vom 10. August 1978 IV B 41/77 (BFHE 125, 356, BStBl II 1978, 584) überholt. - BFH, 24.01.1979 - I R 202/75
Umwandlungs-Steuergesetz - Umwandlung einer Kapitalgesellschaft - …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats könnten weder der Eintritt eines weiteren Gesellschafters in eine Personengesellschaft, die ein gewerbliches Unternehmen betreibt, noch das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer Personengesellschaft einkommensteuerrechtlich zurückbezogen werden (siehe insbesondere BFH-Urteil vom 21. Dezember 1972 IV R 194/69, BFHE 108, 495, BStBl II 1973, 389, mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Urteil vom 24. Januar 1979 I R 202/75, BFHE 128, 33, BStBl II 1979, 581). - BFH, 12.06.1975 - IV R 129/71
Ausscheiden eines Gesellschafters - KG - Übergang eines Gesellschaftsanteils - …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Soweit diese Anschaffungskosten die anteiligen Buchwerte der in der Bilanz der Personengesellschaft ausgewiesenen Wirtschaftsgüter übersteigen, würde, wie der Senat mehrfach ausgesprochen hat, eine tatsächliche Vermutung dafür sprechen, daß die bilanzierten Wirtschaftsgüter stille Reserven enthalten, daß des weiteren zum Gesellschaftsvermögen noch nicht bilanzierte immaterielle Wirtschaftsgüter gehören und daß schließlich ein selbstgeschaffener und deshalb nicht bilanzierter Geschäftswert vorhanden ist (z. B. BFH-Urteil vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807). - BFH, 26.04.1979 - IV R 134/78
Verlustanteil - Verlustverteilungsschlüssel - Gewinnverteilungsschlüssel - …
Auszug aus BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Auch die Tatsache, daß der Senat in seinem Vorlagebeschluß vom 26. April 1979 IV R 134/78 (BFHE 127, 407, BStBl II 1979, 414) die Auffassung vertritt, ein durch Verlustzurechnung entstandenes negatives Kapitalkonto eines Kommanditisten sei einkommensteuerrechtlich nicht "anzuerkennen", vermag der Beschwerde nicht zum Erfolg zu verhelfen; denn angesichts der bisherigen allgemeinen Verwaltungspraxis und der im Schrifttum zum Teil vertretenen gegenteiligen Auffassung erscheint die Rechtsfrage mindestens ernstlich zweifelhaft.
- BFH, 14.04.1987 - GrS 2/85
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber negativem Gewinnfeststellungsbescheid im Wege …
c) Wird die Feststellung eines Verlustes statt eines festgestellten Gewinnes oder die Feststellung eines höheren als des festgestellten Verlustes begehrt, so ist vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung und nicht durch einstweilige Anordnung zu gewähren (BFH-Beschlüsse vom 10. Juli 1979 VIII B 84/78, BFHE 128, 164, BStBl II 1979, 567; vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66; dies im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung, zuletzt BFH-Beschlüsse vom 10. August 1978 IV B 41/77, BFHE 125, 356, BStBl II 1978, 584, und vom 25. Oktober 1978 I B 81/77, nicht veröffentlicht).In dem Beschluß in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 bestätigte der IV. Senat die Vorentscheidung, in welcher das FG die Vollziehung des angefochtenen Feststellungsbescheides bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einspruch mit der Maßgabe ausgesetzt hatte, daß bei der Folgeaussetzung der gegen die Kommanditisten der Antragstellerin ergangenen und ergehenden Einkommensteuerbescheide ein bezifferter höherer Verlust anteilig zu berücksichtigen sei.
Im Anschluß an die Beschlüsse in BFHE 128, 164, BStBl II 1979, 567, und in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 hat der I. Senat in dem Beschluß vom 22. Oktober 1980 I S 1/80 (BFHE 131, 455, BStBl II 1981, 99) entschieden, daß in Fällen, in denen die Verlustanteile einzelner Mitunternehmer mit null DM festgestellt worden sind, diese Gesellschafter aber im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes den Ansatz von Verlustanteilen begehren, die Aussetzung der Vollziehung gegeben sei.
- BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82
Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die …
Die Vorinstanz habe sich nicht mit dem Beschluß des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79 (BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66) und dem BFH-Urteil vom 26. Mai 1981 IV R 47/78 (BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795) auseinandergesetzt.Nach dem Beschluß in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 dürfe demjenigen Kommanditisten, der erst später in eine Gesellschaft eintrete, einkommensteuerrechtlich nur ein Anteil an dem seit dem Zeitpunkt des Beitritts erwirtschafteten Verlustes zugerechnet werden.
Das FA rügt zu Unrecht, das FG habe die BFH-Entscheidungen in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66, und in BFHE 134, 15, BStBl II 1981, 795 nicht beachtet.
a) Aus dem Beschluß in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 kann das FA schon deshalb nichts für seine Auffassung herleiten, weil in diesem Beschluß entschieden worden ist, daß es ernstlich zweifelhaft sei, ob denjenigen Kommanditisten, die erst während des laufenden Geschäftsjahres 1976 Mitunternehmer des von der KG betriebenen gewerblichen Unternehmens geworden seien, die Zurechnung eines Anteils am gesamten Jahresverlust der KG als laufender Verlustanteil versagt werden könne und ob Raum für eine Aktivierung von Anschaffungskosten in Höhe des vor dem Eintritt dieser Kommanditisten entstandenen Verlustes in einer Ergänzungsbilanz der Kommanditisten sei.
- BFH, 10.12.1992 - XI R 45/88
Konzeptionskosten als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsgutes
Sind die Treugeber der Gesellschaft erst im Laufe des Geschäftsjahres beigetreten, würden sie nicht an Verlusten teilnehmen können, die vor ihrem Eintritt entstanden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66; Urteile vom 7. Juli 1983 IV R 209/80, BFHE 139, 60, BStBl II 1984, 53; vom 23. Oktober 1986 IV R 352/84, BFHE 148, 49, BStBl II 1988, 128, 130; vom 17. März 1987 VIII R 293/82, BFHE 149, 454, BStBl II 1987, 558;… Schmidt, a. a. O., § 15 Anm. 72 b, m. w. N.).Die Kosten seien deshalb sofort als Betriebsausgaben abziehbar (vgl. Rutkowsky/Geib, Der Betrieb - DB - 1976, 229; Dornfeld, DB 1976, 1786; Costede, Steuer und Wirtschaft - StuW - 1978, 23, 35 f.; Jakob, Deutsches Steuerrecht - DStR - 1980, 532;… Armannsperg, Die Abschreibungsgesellschaft, 2. Aufl., 1987, S. 153;… Nieland in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., §§ 4, 5 EStG Rdnr. 837, Stichworte: Anlaufkosten und Konzeption; s. auch den BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66, insbesondere für den Fall der eigenen Erarbeitung der Konzeption durch die KG).
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 3 K 1565/15
Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis
Der IV. Senat des BFH habe es jeweils in einem Aussetzungsbeschluss in den Jahren 1979 und 1980 für ernstlich zweifelhaft erklärt, ob ein eintretender Gesellschafter auch an vor seinem Eintritt entstehenden Gewinnen und Verlusten beteiligt werden könne (BFH-Beschl. v. 25.10.1979, IV B 68/79, BStBl II 1980, 66 [68f.]; v. 31.1.1980, IV B 28/79, BStBl. II 1980, 277 [278]; Bezug genommen wurde jeweils auf das Urt. des I. Senats des BFH v. 8.11.1972, I R 227/70, BStBl. II 1973, 287).Er habe dahin tendiert, dass dies nicht zulässig sei, weil weder der Eintritt noch der Austritt eines Personengesellschafters steuerrechtlich zurückbezogen werden könne (BFH-Beschl. v. 25.10.1979, IV B 68/79, BStBl II 1980, 66 [69]).
- BFH, 18.02.1993 - IV R 40/92
Aktivierung von Aufwendungen für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einem …
Beim Erwerb eines Gesellschaftsanteils gegen Zahlung eines Entgelts, das den Betrag des übergehenden Kapitalkontos übersteigt, spricht nach ständiger Rechtsprechung des BFH eine tatsächliche Vermutung dafür, daß in den Buchwerten des betrieblichen Gesellschaftsvermögens der Personengesellschaft stille Reserven enthalten sind, daß nicht bilanzierte immaterielle Einzelwirtschaftsgüter und/oder ein originärer und deshalb nicht bilanzierter Geschäftswert vorhanden waren, und daß es sich demzufolge bei dem Mehrbetrag um Anschaffungskosten für den anteiligen Erwerb dieser Werte handelte (vgl. z. B. BFH-Entscheidungen vom 12. Juni 1975 IV R 129/71, BFHE 116, 335, BStBl II 1975, 807; vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66). - BFH, 07.07.1983 - IV R 209/80
Gewinnverteilung bei Personengesellschaften
Auch soweit die schuldrechtliche Rückbeziehung einer Änderung des Gewinn- und Verlustverteilungschlüssels während des Wirtschaftsjahres (bei veränderter personeller Zusammensetzung der Personengesellschaft) tatsächlich in der Weise vollzogen wird, daß die negativen Kapitalkonten eines Teils der Gesellschafter um entsprechende Verlustanteile vermindert und dafür die negativen Kapitalkonten anderer Gesellschafter in gleicher Weise erhöht werden, rechtfertigt dies keine vom bisherigen Gewinn- und Verlustverteilungsschlüssel abweichende laufende Verlustzurechnung; es kann darin ein Veräußerungs- und Anschaffungsvorgang zu sehen sein, dessen Gegenstand entsprechende Bruchteile der Gesellschaftsanteile sind; die einkommensteuerrechtlichen Auswirkungen richten sich dann nach den allgemein für derartige Veräußerungs- und Anschaffungsvorgänge maßgeblichen Rechtsgrundsätzen (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, 52, BStBl II 1980, 66). - BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung
Das kommt bereits in zwei Beschlüssen aus den Jahren 1979 und 1980 zum Ausdruck, die allerdings keine abschließende Stellungnahme erforderlich machten, weil sie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 69 FGO) ergingen (BFHE 129, 47 = BStBl. 1980 II S. 66; BFHE 129, 555 = BStBl. 1980 II S. 277). - BFH, 22.10.1980 - I S 1/80
Vollzugsaussetzung - Rechtsschutz - Personengesellschaft
Sind bei der einheitlichen (gesonderten) Feststellung der Einkünfte einer Kommanditgesellschaft die Anteile einzelner als Mitunternehmer anerkannter Gesellschafter mit null DM festgestellt worden und begehren diese Gesellschafter im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes den Ansatz von Verlustanteilen, so kann diesem Begehren nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 69 Abs. 2 FGO (nicht des § 114 FGO) entsprochen werden (Anschluß an die BFH-Beschlüsse vom 10. Juli 1979 VIII B 84/78, BFHE 128, 164, BStBl II 1979, 567 und vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79, BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66).Dem ist der IV. Senat im Beschluß vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79 (BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66) gefolgt.
- BFH, 13.11.1980 - IV R 86/79
Abschreibungsgesellschaft - Ergänzungsbilanz
Waren die Gebühren bereits vor dem Eintritt der jeweiligen Kommanditisten angefallen, so stellt sich die Im Beschluß des Senats vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79 (BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66) aufgeworfene Frage, ob diese Betriebsausgaben, falls man sie als Kapitalbeschaffungskosten i. S. des Urteils des Senats vom 4. März 1976 IV R 78/72 (BFHE 121, 318, BStBl II 1977, 380) ansehen sollte, den später eintretenden Kommanditisten zugewiesen werden können oder ob insoweit eine Aktivierung in Ergänzungsbilanzen der Kommanditisten erforderlich ist.Es stellt sich damit auch hier die im Beschluß in BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66 aufgeworfene Frage, ob diese Verluste den Kommanditisten zugewiesen werden können oder ob insoweit ebenfalls eine Aktivierung in Ergänzungsbilanzen der Kommanditisten erforderlich ist.
- FG Hamburg, 14.12.2001 - V 299/99
Zur Gewinnerzielungsabsicht bei atypisch stillen Gesellschaften
Der Begriff 'Verlustzuweisungsgesellschaft' hat sich aus dem ehemaligen Begriff der Abschreibungsgesellschaft entwickelt (vgl. BFH vom 25.10.1979 IV B 68/79, BStBl. II 1980, 66: "...gesellschaft, die Verlustzuweisungen anbietet [Abschreibungsgesellschaft]") und soll Investitionen erfassen, bei denen die Steuerersparnisabsicht im Vordergrund steht. - BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79
Provision - Vermittlung von Kommanditisten - Einkommensteuerrechtliche …
- BFH, 30.06.1988 - IX B 120/87
Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 114 Abs. 5 Finanzgerichtsordnung …
- BFH, 19.10.1983 - I R 31/79
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