Rechtsprechung
| BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 5, § 6 Abs. 1 Nr. 3, § 15 Abs. 1 Nr. 2; AktG § 153 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Provision - Vermittlung von Kommanditisten - Einkommensteuerrechtliche Beurteilung von Provision
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 129, 555
- DB 1980, 1472
- BStBl II 1980, 277
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BFH, 10.07.1979 - VIII B 84/78
Feststellung eines höheren Verlustes - Feststellungsbescheid - Anfechtungsklage - …
Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluß vom 10. Juli 1979 VIII B 84/78 (BFHE 128, 164, BStBl II 1979, 567) entschieden, daß in einem solchen Falle vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung des Feststellungsbescheides zu gewähren ist.Die angefochtene Entscheidung des FG entspricht insoweit bereits der neueren Rechtsprechung des BFH, insbesondere dem Beschluß in BFHE 128, 164, BStBl II 1979, 567.
- BFH, 04.03.1976 - IV R 78/72
GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; …
Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79
In seinem Urteil vom 4. März 1976 IV R 78/72 (BFHE 121, 318, BStBl II 1977, 380) hat der Senat entschieden, daß ein Darlehensnehmer die von ihm an einen Dritten - also nicht an den Darlehensgeber - gezahlten Darlehens-Vermittlungsprovisionen weder als Anschaffungskosten der Darlehensverbindlichkeit noch als Rechnungsabgrenzungsposten oder als Anschaffungskosten eines immateriellen Wirtschaftsguts aktivieren darf. - BFH, 08.11.1972 - I R 227/70
Gesellschaftsvertrag - Geschäftsunfähiges Kind - Vormundschaftsgerichtliche …
Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79
Der Senat braucht diese Frage vorliegend aber nicht zu vertiefen, da er in seinem oben angeführten Beschluß davon ausgegangen ist, daß ernstliche Zweifel an seiner Rechtsauffassung im Hinblick auf das BFH-Urteil vom 8. November 1972 I R 227/70 (BFHE 108, 299, BStBl II 1973, 287) im summarischen Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen werden können. - BFH, 10.08.1978 - IV B 41/77
Aussetzung - Verlustfeststellungsbescheid - Personengesellschaft - Einstweilige …
Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79
Damit ist der Beschluß des Senats vom 10. August 1978 IV B 41/77 (BFHE 125, 356, BStBl II 1978, 584) überholt. - BFH, 25.10.1979 - IV B 68/79
Zurechnung von Verlusten - Abschreibungsgesellschaft - Treugeberkommanditist
Auszug aus BFH, 31.01.1980 - IV B 28/79
Der Senat hat in seinem Beschluß vom 25. Oktober 1979 IV B 68/79 (BFHE 129, 47, BStBl II 1980, 66) seine Auffassung dahin zu erkennen gegeben, daß einkommensteuerrechtlich den Kommanditisten nur ein Anteil an dem seit dem Zeitpunkt seines Beitritts erwirtschafteten Verlust als laufender Verlustanteil zugerechnet werden darf.
- FG Rheinland-Pfalz, 24.10.2017 - 3 K 1565/15
Gesellschafterwechsel und deren Beteiligung am erwirtschafteten Ergebnis
Der IV. Senat des BFH habe es jeweils in einem Aussetzungsbeschluss in den Jahren 1979 und 1980 für ernstlich zweifelhaft erklärt, ob ein eintretender Gesellschafter auch an vor seinem Eintritt entstehenden Gewinnen und Verlusten beteiligt werden könne (BFH-Beschl. v. 25.10.1979, IV B 68/79, BStBl II 1980, 66 [68f.]; v. 31.1.1980, IV B 28/79, BStBl. II 1980, 277 [278]; Bezug genommen wurde jeweils auf das Urt. des I. Senats des BFH v. 8.11.1972, I R 227/70, BStBl. II 1973, 287). - BGH, 16.05.1984 - 2 StR 525/83
Rückbeziehung einer Gewinnbeteiligung und Verlustbeteiligung
Das kommt bereits in zwei Beschlüssen aus den Jahren 1979 und 1980 zum Ausdruck, die allerdings keine abschließende Stellungnahme erforderlich machten, weil sie im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (§ 69 FGO) ergingen (BFHE 129, 47 = BStBl. 1980 II S. 66; BFHE 129, 555 = BStBl. 1980 II S. 277). - BFH, 13.03.1980 - IV B 58/78
Eintrittsgeld - Agio - Sonderbetriebsausgaben - Sonderbilanz - …
Er verweist insoweit auf seinen Beschluß vom 31. Januar 1980 IV B 28/79 (BFHE 129, 555, BStBl II 1980, 277). - BFH, 19.10.1983 - I R 31/79 NV: Zur einkommensteuerrechtlichen Zurechnung von Verlusten einer Kommanditgesellschaft, die vor bzw. nach Eintritt von Kommanditisten während des Wirtschaftsjahres entstanden sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 25.10.1979 IV B 68/79 und vom 31.1.1980 IV B 28/79) und zur Beurteilung von Provisionen für die Vermittlung neuer Kommanditisten (vgl. BFH-Urteil vom 13.11.1980 IV R 86/79).
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