Rechtsprechung
| BFH, 28.02.1980 - V R 90/75 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1967 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1 und 4
- Wolters Kluwer
Baumaßnahme - Baustop - Halbfertiges Werk - Bauunternehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Halbfertige Arbeiten als Gegenstand des Leistungsaustausches
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Papierfundstellen
- BFHE 130, 430
- ZIP 1980, 800
- DB 1980, 1826
- BStBl II 1980, 535
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76
Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …
Auszug aus BFH, 28.02.1980 - V R 90/75
Der Werkunternehmer kann für sein teilfertiges Werk eine Vergütung aus dem ursprünglichen Vertrag nur insoweit verlangen, wie er den Vertrag tatsächlich erfüllt hat und wie es dem Wert des Werktorsos entspricht (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. Mai 1977 VII ZR 85/76, BGHZ 68, 379). - BFH, 26.02.1976 - V R 132/73
Vorsteuerabzug bei Umbau eines Gebäudes auf einem Ehegattengrundstück
Auszug aus BFH, 28.02.1980 - V R 90/75
Bei der Lieferung bzw. Werklieferung ist dies der Zeitpunkt, zu dem am (fertigen) Liefergegenstand dem Leistungsempfänger die Verfügungsmacht verschafft worden ist (vgl. für den Fall der Werklieferung Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Februar 1976 V R 132/73, BFHE 118, 104, BStBl II 1976, 309). - BFH, 02.02.1978 - V R 128/76
Die Umsatzsteuerforderung wegen halbfertiger Bauwerke im Konkurs des …
Auszug aus BFH, 28.02.1980 - V R 90/75
Der neue Leistungsgegenstand bestimmt sich im Falle eines Konkurses unter Ablehnung weiterer Erfüllung des Vertrages seitens des Konkursverwalters gemäß § 17 der Konkursordnung (KO) nach Maßgabe des bei der Eröffnung des Konkursverfahrens tatsächlich Geleisteten (vgl. für den Werkunternehmerkonkurs Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314 BStBl II 1978, 483 sowie für den Bestellerkonkurs den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1980 V S 14/79, BFHE 130, 470). - BFH, 24.04.1980 - V S 14/79
Inhalt des Leistungsaustausches bei Konkurs des Bestellers einer Werklieferung
Auszug aus BFH, 28.02.1980 - V R 90/75
Der neue Leistungsgegenstand bestimmt sich im Falle eines Konkurses unter Ablehnung weiterer Erfüllung des Vertrages seitens des Konkursverwalters gemäß § 17 der Konkursordnung (KO) nach Maßgabe des bei der Eröffnung des Konkursverfahrens tatsächlich Geleisteten (vgl. für den Werkunternehmerkonkurs Urteil des Bundesfinanzhofs vom 2. Februar 1978 V R 128/76, BFHE 125, 314 BStBl II 1978, 483 sowie für den Bestellerkonkurs den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 24. April 1980 V S 14/79, BFHE 130, 470). - RFH, 15.11.1921 - V A 202/21
Auszug aus BFH, 28.02.1980 - V R 90/75
Diese wiederum wird bewirkt, um die Leistung zu erhalten, zumindest aber deshalb, weil die Leistung erbracht worden ist (vgl. Weiß, Steuerkongreß-Report 1976 S. 249 [258] sowie Urteil des Reichsfinanzhofs vom 15. November 1921 V A 202/21, RFHE 7, 244, Mrozek-Kartei, Umsatzsteuergesetz 1919, § 1 Abs. 1 Satz 1 Rechtsspruch 6).
- BGH, 22.11.2007 - VII ZR 83/05
Umsatzsteuerpflicht der nach freier Kündigung eines Bauvertrages zu zahlenden …
Der Bundesfinanzhof hat in dieser Entscheidung angenommen, dass Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer das "anteilige, wertgemäße Entgelt" für das teilfertige Werk ist (BFH, Urteil vom 28. Februar 1980 - V R 90/75, BFHE 130, 430 = BStBl II 1980, S. 535, zitiert nach juris, dort insbesondere Rn. 18). - BFH, 09.04.2014 - XI B 10/14
Kein Vorsteuerabzug des Empfängers von Bauleistungen bei sofortiger …
Rn. 11 (1) Das FA führt hierzu aus, das FG sei bei seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des BFH abgewichen (BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535).Das Urteil des FG stehe daher im Widerspruch zur genannten Entscheidung des BFH in BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535 hinsichtlich des Zeitpunkts der Leistungsausführung und des damit einhergehenden Zeitpunkts der Steuerentstehung für die ausgeführte Werklieferung.
Während es bei der behaupteten Divergenzentscheidung in BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535 ausschließlich um die Frage ging, ob und unter welchen Voraussetzungen nur zum Teil erbrachte Leistungen des Leistenden steuerbar sind, liegt dem vorliegenden Streitfall die Rechtsfrage zugrunde, zu welchem Zeitpunkt bei nur teilweise erbrachten Leistungen ein Anspruch auf Vorsteuerabzug besteht und ob das geforderte Entgelt im Jahr 1999 uneinbringlich war.
Rn. 14 (3) Im Übrigen hat sich das FG hinsichtlich der vom FA aufgeworfenen Vorfrage dahingehend, ob im Streitfall aufgrund der Kündigung ein "neuer Leistungsgegenstand" begründet wurde, mit den Ausführungen des BFH in seinem Urteil in BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535 ausdrücklich auseinandergesetzt und dargelegt, weshalb die Rechtsgrundsätze dieser Entscheidung seines Erachtens nicht auf den Streitfall zu übertragen sind (vgl. Seite 9 erster Absatz des FG-Urteils).
- FG Düsseldorf, 07.11.2000 - 10 K 3077/95
Örtliche Zuständigkeit der Finanzbehörde; Ansässigkeit eines Unternehmens im …
Denn die Abnahme ist nicht Teil der vom Bauunternehmer geschuldeten Leistung (vgl. BFH - Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BStBl II 1980, 535 ).Stellt nämlich der Werkunternehmer die Arbeiten an dem vereinbarten Werk vorzeitig ein, weil der Besteller nicht willens und in der Lage ist, seinerseits den Vertrag zu erfüllen, so wird das bis dahin errichtete, nicht fertige Werk zum Gegenstand der Werklieferung; es wird in dem Zeitpunkt geliefert, in dem für den Werkunternehmer nach den gegebenen objektiven Umständen feststeht, dass er wegen fehlender Aussicht auf Erlangung des weiteren Werklohns nicht mehr leisten werde (BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75 a.a.O.;… Köhler in Plückebaum/Malitzki, Umsatzsteuer, Kommentar, ErgLfg Januar 2000, § 13 Rz. 44).
Denn der Umsatzsteuer unterliegt das tatsächlich gegen Entgelt Geleistete unabhängig vom rechtlich Geschuldeten (vgl. BFH-Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75 a.a.O., Seite 537 linke Spalte unten, rechte Spalte oben).
- BFH, 04.07.1985 - V R 107/76
Umlagen einer Werbegemeinschaft für Werbemaßnahmen eines Einkaufszentrums sind …
Stehen die einander gewährten Leistungen in dieser Wechselbeziehung und gegenseitigen Abhängigkeit, ist der Tatbestand der entgeltlichen Leistung erfüllt (BFH-Urteile vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535 und vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1980, 495). - FG Niedersachsen, 05.09.2002 - 5 K 424/98
Keine Lieferung eines halbfertigen Bauwerks, wenn ein Konkursverwalter zwar die …
Rn. 53 Die Werklieferung eines Bauwerkes wird gemäß § 3 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 UStG zu dem Zeitpunkt ausgeführt, in dem dem Auftraggeber die Verfügungsmacht an dem fertigen Bauwerk verschafft wird (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1975 V R 132/73 , BStBl II 1976, 309 und vom 28.02.1980 V R 90/75, BStBl II 1980, 535).Dies ist dann der Fall, wenn dem Auftraggeber die Verfügungsmacht an dem fertigen Bauwerk verschafft wird (vgl. BFH-Urteile vom 26.02.1975 V R 132/73 , BStBl II 1976, 309 und vom 28.02.1980 V R 90/75, BStBl II 1980, 535).
Nur wenn eine Vollendung des Werkes durch den Werkunternehmer nicht mehr vorgesehen ist, ändert sich der Leistungsgegenstand und die Steuerpflicht richtet sich nach dem neu bestimmten Leistungsgegenstand (BFH-Urteil vom 28.02.1980 V R 90/75, BStBl II 1980, 535).
- BFH, 28.01.1988 - V R 112/86
- Zur Behandlung von Wasserhauptleitungsbeiträgen einer Gemeinde - Zum Begriff …
Dementsprechend ist vom Senat in seinem Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75 (BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535) das in den Leistungsaustausch eingebundene Verhalten des Leistungsempfängers dahin charakterisiert worden, die Gegenleistung werde bewirkt, um die Leistung zu erhalten, zumindest aber deshalb, weil die Leistung erbracht worden ist. - BFH, 16.03.1993 - XI R 45/90
Leistungsaustausch und Unternehmereigenschaft eines Gesellschafters auch bei …
Stehen die einander gewährten Leistungen in dieser Wechselbeziehung und gegenseitigen Abhängigkeit, ist der Tatbestand der entgeltlichen Leistung erfüllt (BFH-Urteile vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153). - FG Köln, 27.01.2005 - 2 K 6226/04
Lieferung, geringwertige Ware, Kauf auf Probe
Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die Versendung an die Kundinnen auch rechtlich nicht "ins Blaue hinein" erfolgte: Der Senat folgt der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung (BFH, Urteil vom 28. Februar 1980 - V R 90/75, BFHE 130, 430; BStBl II 1980, 535) wonach sich die den Leistungsaustausch kennzeichnende Wechselbeziehung zwar in der überwiegenden Zahl der Fälle in gegenseitigen Verträgen widerspiegelt, die die Beteiligten geschlossen haben. - BFH, 25.04.1995 - VII R 99/94 Damit ist die Umsatzsteuer hinsichtlich der erbrachten Teilleistungen, für die die Schlußrechnungen erteilt wurden, spätestens im Voranmeldungszeitraum November 1987 gemäß S 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst.a UStG entstanden (vgl. Bundesfinanzhof -BFH-, Urteil vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430 , BStBl II 1980, 535 ; Abschn. 178 Abs. 1 Nr. 1 Satz 10 UStR ).
- BFH, 16.03.1993 - XI R 44/90
Leistungsaustausch bei entgeltlicher Nutzungsüberlassung von PKW und Büroinventar …
Stehen die einander gewährten Leistungen in dieser Wechselbeziehung und gegenseitigen Abhängigkeit, ist der Tatbestand der entgeltlichen Leistung erfüllt (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Februar 1980 V R 90/75, BFHE 130, 430, BStBl II 1980, 535; vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495, und vom 4. Juli 1985 V R 107/76, BFHE 145, 244, BStBl II 1986, 153). - BFH, 27.04.2001 - V B 197/00
Volkseigentum - Grundstück - Treuhandanstalt - Grunderwerbsteuer - Umsatzsteuer - …
- FG Sachsen, 22.10.2003 - 1 K 1964/00
Uneinbringlichkeit einer Forderung; Umsatzsteuer 1999
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85
Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit
- FG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 1 K 3204/11
Kein Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers von Bauleistungen bei Verweigerung …
- FG Düsseldorf, 31.05.2001 - 5 V 7603/00
Vorsteuerabzug aus Subunternehmerrechnungen bei Rechnungsaussteller als sog. …
- BFH, 24.02.2005 - V R 1/03
USt - Rechtsübertragung
- BFH, 13.07.1994 - XI R 97/92
Versagung des Vorsteuerabzugs wegen der unrechten Annahme einer …
- FG Münster, 19.08.2003 - 15 K 8753/98
Personalgestellung durch Laborgemeinschaft
- BFH, 07.05.1987 - V R 56/79
Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten - …
- FG Bremen, 09.07.2008 - 2 K 220/07
Anwendbarkeit des § 25 Umsatzsteuergesetz (UStG) auf unentgeltliche …
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 73.85
Gemeinde - Beitragsbescheid - Anfechtungsklage - Konkurseröffnung - …
- FG Sachsen, 29.07.2003 - 3 K 1910/01
Umsatzsteuerverbindlichkeit aufgrund von im Zeitpunkt der Eröffnung des …
- FG Niedersachsen, 20.07.2006 - 16 K 574/04
Personalüberlassung einer Stadt an eine ihrer Tochtergesellschaften als eine …
- FG Düsseldorf, 06.02.2002 - 5 K 8879/97
Vorsteuerabzug bei Einschaltung sog. "Serviceunternehmen" im Baugewerbe - …
- FG Sachsen, 14.01.2009 - 2 K 1725/06
Umsatzsteuerpflichtige Erbringung von Verwalterleistungen für eigene …
- VerfGH Bayern, 18.04.2007 - 2-VII-06
- BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 45.85
Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage als gewerbliche Tätigkeit eines …
- FG Münster, 17.06.2021 - 5 K 1251/20
Umsatzsteuerpflichtigkeit geleisteter Abschlagszahlungen als Leistungsempfänger …
- FG Baden-Württemberg, 20.04.2009 - 10 K 355/09
Keine einheitliche Leistung von steuerlichen Beratungsverträgen im Zusammenhang …
- FG Düsseldorf, 03.03.1999 - 5 V 7436/98
Umsatzsteuer-Sonderprüfung in Baugeschäft für Putz- und Stuckarbeiten; …
- FG Münster, 20.03.2001 - 15 K 4579/98
Abzugsfähigkeit der Umsatzsteuer als Vorsteuer bei der Erbringung von …
- BFH, 19.08.1992 - V B 30/90
Zuordnung des Tatbestandsmerkmals Leistung im Umsatzsteuerrecht anhand eines …
- FG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 3 K 77/02
Umsatzsteuerpflicht einer Lotterieverkaufsstelle
- BFH, 27.10.1988 - V R 107/83
Voraussetzungen für eine Umsatzsteuerpflichtigkeit - Feststellung des …
- BFH, 23.06.1995 - V B 2/95
Pflicht zur Abfuhr von Umsatzsteuer bei Ausstellung einer Rechnung mit …
- BFH, 28.09.1988 - X R 29/82
Anforderungen an den Unternehmerbegriff bei der Umsatzsteuerberechnung einer GbR
- BFH, 09.05.1985 - V R 103/79
Umsatzsteuerpflichtigkeit einer konkursen Kommanditgesellschaft hinsichtlich des …
- FG Baden-Württemberg, 25.02.2002 - 2 V 49/01
Ausfuhrnachweis bei Ausfuhr von Gegenständen in gewöhnlichen Briefen; Aussetzung …
- FG München, 20.12.1995 - 3 V 3344/95
Entstehen und Höhe der Umsatzsteuer; Berichtigung des in Anspruch genommenen …
- BFH, 24.10.1985 - V R 94/79
Gegenstand des umsatzsteuerbaren Leistungsaustausches
- FG Sachsen, 21.08.2001 - 2 K 404/97
Umsatzsteuerpflicht eines auf Bauträgerleistungen entfallenden Kaufpreisanteils ; …
- FG Münster, 17.07.2001 - 15 K 7089/99
- FG Nürnberg, 25.07.1995 - II 120/94
- FG Sachsen-Anhalt, 21.08.2001 - 2 K 404/97
Umsatzsteuerpflicht von Bauträgerleistungen; Umsatzsteuer 1993
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