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Rechtsprechung
   BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,167
BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77 (https://dejure.org/1981,167)
BFH, Entscheidung vom 22.01.1981 - IV R 107/77 (https://dejure.org/1981,167)
BFH, Entscheidung vom 22. Januar 1981 - IV R 107/77 (https://dejure.org/1981,167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 4 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Steuerberater - GmbH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ein GmbH-Anteil gehört nicht zum Betriebsvermögen eines Steuerberaters, wenn der Betrieb der GmbH der steuerberatenden Tätigkeit wesensfremd ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 133, 168
  • NJW 1981, 2488
  • ZIP 1981, 907
  • BStBl II 1981, 564
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 11.03.1976 - IV R 185/71

    GmbH-Anteile als notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers; …

    Auszug aus BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77
    Der Senat hat im Urteil vom 11. März 1976 IV R 185/71 (BFHE 118, 353, BStBl II 1976, 380) ausgesprochen, daß die Beteiligung eines Freiberuflers an einer Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen gehören könne, wenn der Betrieb der Kapitalgesellschaft der freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd sei.

    In der Entscheidung in BFHE 118, 353, BStBl II 1976, 380 hat der Senat als Beispiel für notwendiges Betriebsvermögen eines Freiberuflers den Fall einer Beteiligung von Wirtschaftsprüfern an einer Treuhand-GmbH genannt.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …

    Auszug aus BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77
    Wesentlich ist vielmehr - wofür allerdings die Ursache der Anschaffung mit herangezogen werden kann - auf den tatsächlichen Verwendungszweck im Einzelfall, also auf die konkrete Funktion des Wirtschaftsguts, abzustellen (Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
  • BFH, 23.11.1978 - IV R 146/75

    Auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG kann Beteiligung an …

    Auszug aus BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77
    Einen ähnlichen Fall hatte die Entscheidung vom 23. November 1978 IV R 146/75 (BFHE 126, 298, BStBl II 1979, 109) zum Gegenstand.
  • BFH, 14.11.1972 - VIII R 100/69

    Wertpapiere als gewillkürtes Betriebsvermögen bei Angehörigen der freien Berufe

    Auszug aus BFH, 22.01.1981 - IV R 107/77
    Der Senat hält daran fest, daß Beteiligungen von Freiberuflern an Kapitalgesellschaften - abgesehen von Sonderfällen, wie z.B. der Anlage der flüssigen Betriebsmittel in Form von Aktien (vgl. das BFH-Urteil vom 14. November 1972 VIII R 100/69, BFHE 108, 304, BStBl II 1973, 289) - grundsätzlich nur unter der Voraussetzung zum notwendigen oder gewillkürten Betriebsvermögen gehören, daß der Betrieb der Kapitalgesellschaft der betreffenden freiberuflichen Tätigkeit nicht wesensfremd ist.
  • BFH, 10.04.2019 - X R 28/16

    Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als notwendiges Betriebsvermögen

    Daher stellte die --aus Gründen der Sicherung des Mandats vorgenommene-- Beteiligung eines Steuerberaters an einer in der Krise befindlichen GmbH kein notwendiges Betriebsvermögen dar (BFH-Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 32/05

    Übergang des Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine …

    Das gilt auch für GmbH-Beteiligungen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 22. Januar 1981 IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564).
  • BFH, 01.12.2020 - VIII R 21/17

    Zugehörigkeit einer Managementbeteiligung zum Betriebsvermögen eines …

    Das den freien Berufen zugrunde liegende Berufsbild begrenzt und prägt auch die einkommensteuerrechtlichen Begriffe der Betriebseinnahmen und des Betriebsvermögens, da diese nicht umfassender sein können als der durch das jeweilige freiberufliche Berufsbild geprägte Betrieb (BFH-Urteile in BFHE 195, 386, BStBl II 2001, 828, und vom 22.01.1981 - IV R 107/77, BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564).

    Unter diesem Gesichtspunkt hat der BFH die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft u.a. dann zum notwendigen Betriebsvermögen eines Angehörigen eines freien Berufs gerechnet, wenn die Tätigkeit der Kapitalgesellschaft die eigene berufliche Tätigkeit ergänzte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 133, 168, BStBl II 1981, 564) oder wenn mit der Gesellschaft eine auf die Vergabe von Aufträgen gerichtete Geschäftsbeziehung geschaffen werden sollte (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 195, 290, BStBl II 2001, 798;… vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2008, 1317).

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