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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,970
BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79 (https://dejure.org/1981,970)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1981 - VIII R 25/79 (https://dejure.org/1981,970)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1981 - VIII R 25/79 (https://dejure.org/1981,970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 16 Abs. 4 Satz 3

  • Wolters Kluwer

    Erhöhter Freibetrag wegen Berufsunfähigkeit - Berufsunfähigkeit - Aufgabe eines Betriebes - Sozialversicherungsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 16 Abs. 4 Satz 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auslegung des Begriffs der dauernden Berufsunfähigkeit im Sinne des § 16 Abs. 4 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 134, 548
  • BStBl II 1982, 293
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 03.03.1971 - BT-Drs VI/1901
    Auszug aus BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79
    Ein solches Ereignis wird vor allem der Eintritt einer körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung sein, also ein Invaliditätsgrund (Bundestags-Drucksache VI/1901 S. 9), der den Unternehmer zu einer Einstellung oder grundlegenden Umstellung seines bisherigen Arbeitseinsatzes zwingt.

    Der Entwurf der Bundesregierung sah zunächst die Verdoppelung des Freibetrags lediglich bei einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs wegen "dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit" vor (Bundestags-Drucksache VI/1901, S. 3, 12).

    Der Bundesrat sprach sich für die späterhin Gesetz gewordene Fassung aus, um auch die Fälle zu begünstigen, in denen "eine gewisse Erwerbsfähigkeit in einem anderen Beruf erhalten geblieben ist" (Bundestags-Drucksache VI/1901 S. 16).

  • BFH, 19.05.1981 - VIII R 143/78

    Die Witwe eines Arztes erzielt bei vorübergehender Weiterführung der Praxis …

    Auszug aus BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 19. Mai 1981 VIII R 143/78 (BFHE 133, 396, BStBl II 1981, 665) offengelassen, welcher Auffassung zu folgen ist.
  • BSG, 28.01.1977 - 5 RJ 10/76

    Berufsunfähigkeit - Selbständiger Handwerksmeister - Verweisbarkeit - Gemeinsamer …

    Auszug aus BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79
    Soweit - z.B. im Rahmen der Handwerkerversicherung - die Berufsunfähigkeitsrente auch Unternehmern gewährt wird, erkennt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Eigenart der selbständigen Berufsausübung an, bei der "Kapital und Arbeit eine organische Einheit bilden"; aus der einem selbständigen Handwerker mit Einmannbetrieb oder mittlerem Betrieb verbliebenen Fähigkeit, den Betrieb zu leiten, ohne zugleich die wesentlichen körperlichen Arbeiten verrichten zu können, sei noch nicht die Berufsfähigkeit herzuleiten, ebensowenig aus der Möglichkeit, einen Gehilfen hinzuzuziehen (Urteile vom 30. November 1955 1 RA 42/54, BSGE 2, 91; vom 28. Januar 1977 5 RJ 10/76, BSGE 43, 168).
  • BSG, 30.11.1955 - 1 RA 42/54
    Auszug aus BFH, 18.08.1981 - VIII R 25/79
    Soweit - z.B. im Rahmen der Handwerkerversicherung - die Berufsunfähigkeitsrente auch Unternehmern gewährt wird, erkennt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) die Eigenart der selbständigen Berufsausübung an, bei der "Kapital und Arbeit eine organische Einheit bilden"; aus der einem selbständigen Handwerker mit Einmannbetrieb oder mittlerem Betrieb verbliebenen Fähigkeit, den Betrieb zu leiten, ohne zugleich die wesentlichen körperlichen Arbeiten verrichten zu können, sei noch nicht die Berufsfähigkeit herzuleiten, ebensowenig aus der Möglichkeit, einen Gehilfen hinzuzuziehen (Urteile vom 30. November 1955 1 RA 42/54, BSGE 2, 91; vom 28. Januar 1977 5 RJ 10/76, BSGE 43, 168).
  • BFH, 14.12.2022 - X R 10/21

    Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i.S. des § 16 Abs. 4 EStG

    Denn die höchstrichterliche Rechtsprechung hatte den Begriff der Berufsunfähigkeit, der sich auch in § 1246 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung als Voraussetzung für die Gewährung einer Berufsunfähigkeitsrente fand, für Zwecke des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG a.F. eigenständig ausgelegt (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.08.1981 - VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293; nachfolgend BFH-Urteile vom 13.03.1986 - IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601, …und vom 25.08.1993 - IV R 45/91, BFH/NV 1994, 614).

    Auch eine entsprechende Anwendung ist nicht möglich, da sich die dauernde Berufsunfähigkeit nach anderen Grundsätzen als eine Krankheit beurteilt (ebenso zur Nichtanwendung des für die Feststellung einer Behinderung geltenden § 65 EStDV auf die Vorgängerregelung des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG bereits BFH-Urteil in BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293).

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.09.2008 - 2 K 2140/07

    Nachweiserbringung bei dauernder Berufsunfähigkeit i.S.v. § 16 Abs. 4 EStG

    Die Berufsunfähigkeit bestimme sich unabhängig vom Sozialversicherungsrecht danach, dass der Unternehmer infolge der Invalidität nicht mehr fähig sei, seinen Betrieb so wie bisher fortzuführen (BStBl. II 1982, 293), dies sei hier der Fall.

    Die Berufsunfähigkeit bestimme sich unabhängig vom Sozialversicherungsrecht danach, dass der Unternehmer infolge der Invalidität nicht mehr fähig sei, seinen Betrieb so wie bisher fortzuführen (Hinweis auf BFH BStBl. II 1982, 293).

    Die ältere Rechtsprechung des BFH zu § 16 Abs. 4 EStG a.F. (vgl. BFH, Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BStBl II 1982, 293 ) ist nicht anwendbar.

  • BFH, 21.09.1995 - IV R 1/95

    Der erhöhte Freibetrag nach § 18 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 16 Abs. 4 EStG ist auch …

    § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG greift nach seiner Zielsetzung, eine durch dauernde Berufsunfähigkeit veranlaßte Betriebsveräußerung zu begünstigen (BFH-Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293), im Streitfall ein.
  • BFH, 26.09.1996 - IV R 17/96
    Von der durch das Jahressteuergesetz (JStG) 1996 eingeführten Bezugnahme auf den sozialversicherungsrechtlichen Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesen Begriff eigenständig ausgelegt (BFH-Urteile vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293, [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] und vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601 [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84]).

    Der BFH hat daher den erhöhten Freibetrag selbst für den Fall anerkannt, daß ein selbständiger Gerüstbauer seinen Betrieb wegen einer Erkrankung des Schultergelenks veräußert und -- als gelernter Gärtner -- anschließend einen Blumeneinzelhandel eröffnet hat (BFH in BFHE 134, 548, [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] BStBl II 1982, 293 [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79]).

    Obwohl nach der Rechtsprechung des BFH eine privatärztliche Bescheinigung zum Nachweis der dauernden Berufsunfähigkeit i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG ausreicht (Urteile in BFHE 134, 548, [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] BStBl II 1982, 293 [BFH 18.08.1981 - VIII R 25/79] und in BFHE 146, 399, [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84] BStBl II 1986, 601 [BFH 13.03.1986 - IV R 176/84]), sind die vorgelegten befristeten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht geeignet, den Nachweis dauernder Berufsunfähigkeit zu erbringen.

  • FG Sachsen-Anhalt, 10.07.2014 - 1 K 536/08

    Ermäßigte Besteuerung nach § 34 Abs. 3 EStG eines aus der Veräußerung eines …

    Die ältere Rspr. des BFH zu § 16 Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BStBl II 1982, 293) fordere nur deshalb keinen amtlichen Nachweis, weil dieser durch Gesetz oder durch eine gesetzlich ermächtigte Rechtsverordnung (wie der Einkommensteuerdurchführungsverordnung - EStDV) angeordnet werden muss.

    Erhöhte Nachweispflichten - wie sie der Beklagte hier sieht - müssen durch Gesetz oder eine gesetzlich ermächtigte Rechtsverordnung angeordnet werden (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BStBl II 1982, 293, BFHE 134, 548), woran es hier offensichtlich mangelt.

  • BFH, 13.03.1986 - IV R 176/84

    Betriebsveräußerung wegen dauernder Berufsunfähigkeit

    Wie der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79 (BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293) ausgeführt hat, sah der Entwurf der Bundesregierung zunächst die Verdoppelung des Freibetrags lediglich bei einer Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs wegen "dauernder völliger Erwerbsunfähigkeit vor" (BTDrucks. VI/1901 S. 3, 12).

    Wenn das FG anschließend ausführt, für einen derartigen Nachweis reichen die vorgelegten hausärztlichen Bescheinigungen nicht aus, so steht das in Widerspruch zum angeführten Urteil des VIII. Senats in BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293, der auch ein privatärztliches Gutachten als möglichen Nachweis einer dauernden Berufsunfähigkeit gelten läßt.

  • FG Düsseldorf, 20.02.2002 - 16 K 5432/99

    Betriebsveräußerung; Freibetrag; Berufsunfähigkeit; Zumutbare Tätigkeit - …

    Rn. 23 a) Vor der durch das JStG 1996 eingeführten Bezugnahme auf den sozialversicherungsrechtlichen Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit hat der Bundesfinanzhof (BFH) diesen Begriff eigenständig ausgelegt (BFH-Urteile vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293; vom 13. März 1986 IV R 176/84, BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601;… vom 6. September 1996 IV R 17/96, BFH/NV 1997, 224).

    Für die Frage der Berufsunfähigkeit ist die Möglichkeit der Ausübung eines Verweisungsberufs daher nur beachtlich, wenn der Verweisungsberuf im bisherigen Betrieb ohne größere Schwierigkeiten ausgeübt werden kann (vgl. BFH-Urteile in BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293 und in BFHE 146, 399, BStBl II 1986, 601).

  • FG Baden-Württemberg, 15.01.2013 - 4 K 3278/10

    Abstellen auf das Kausalgeschäft bei Übertragung eines Betriebes wegen …

    § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG greift nach seiner Zielsetzung, eine durch dauernde Berufsunfähigkeit veranlasste Betriebsveräußerung zu begünstigen (BFH-Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293), im Streitfall ein.
  • BFH, 20.12.1988 - VIII R 110/82

    Streit über die Höhe des Gewinns aus der Veräußerung eines gewerblichen Betriebs …

    Wegen des Begriffs der "dauernden Berufsunfähigkeit" im Sinne des § 16 Abs. 4 Satz 3 EStG nimmt der Senat Bezug auf sein Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548, BStBl II 1982, 293).
  • BFH, 29.04.1982 - IV R 116/79

    Zur Veräußerung "wegen dauernder Berufsunfähigkeit" i. S. des § 16 Abs. 4 Satz 3 …

    Dauernde Berufsunfähigkeit ist gegeben, wenn ein "Invaliditätsgrund" eingetreten ist, "der den Unternehmer zu einer Einstellung oder grundlegenden Umstellung seines bisherigen Arbeitseinsatzes zwingt" (BFH-Urteil vom 18. August 1981 VIII R 25/79, BFHE 134, 548).
  • BFH, 11.12.1996 - X R 228/93

    Unterscheidung zwischen der Erledigung eines Rechtsstreits durch Urteil …

  • BFH, 25.08.1993 - IV R 45/91

    Dauernde Berufsunfähigkeit bei Berufsverbot (§ 16 EStG )

  • FG Niedersachsen, 02.07.1999 - IX 84/96

    Gewährung des Veräußerungsfreibetrages bei Veräußerung einer …

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